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Waizmann   Lexikon

Nichtanlage von Zähnen (Aplasie)



Unter “Aplasie”, auch als Nichtanlage von Zähnen bekannt, versteht man, wenn von Geburt an bleibende Zähne nicht vorhanden sind. Das bedeutet zumeist, dass nach den Milchzähnen, keine bleibenden Zähne nachkommen. Somit bleiben die Milchzähne länger im Gebiss, als normalerweise üblich. Da Milchzähne aber meist nicht so lange halten, wie die bleibenden Zähnen, ist mit späteren Jahren dann zunehmend damit zu rechnen, dass die Zähne durch Zahnersatz versorgt werden müssen. Implantate sind hier oft zu einem späteren Zeitpunkt ein Thema.

Die Aplasie ist ein immer häufiger auftretender genetischer Erbdefekt. Die Nichtanlage von Zähnen kann auch die Folge einer Entwicklungsstörung sein. Die Nichtanlage von Zähnen, vielfach als Unterzahl bezeichnet, gehört zu den häufigsten Anomalien. Die Aplasie von Zähnen betrifft vorzugsweise das bleibende Gebiss, denn das Milchgebiss ist wesentlich anlagebeständiger.

Zahnzusatzversicherungen behandeln diese Anomalie unterschiedlich. Bei manchen Tarifen müssen diese Zähne als fehlend angegeben werden oder sind zumindest von Beginn an nicht mitversichert. Bei anderen Tarifen dagegen sind diese Zähne voll umfänglich mitversichert. Eine spätere Zahnersatz-Versorgung wäre tarifgemäß erstattungsfähig. Insofern sollte bei einer vorliegenden Aplasie unbedingt eine ausführliche Beratung erfolgen.

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