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Waizmann   Lexikon

Festzuschuss



Für in Deutschland gesetzlich Krankenversicherte gibt es bei Behandlungen für Zahnersatz das so genannte befundbezogene Festzuschusssystem. Für jede Maßnahme mit Zahnersatz muss es einen Befund geben, der dann über einen Heil- und Kostenplan der Krankenkasse zu melden ist, sofern eine Behandlung gewünscht wird. Das bedeutet - für jede Zahnersatzmaßnahme muss der Zahnarzt den Befund erstellen. Für jeden Befund gibt es einen in einer Liste festgesetzten Zuschuss. Der Patient kann seinen Festzuschuss durch ein regelmäßig geführtes Bonusheft erhöhen. Im Bereich Zahnerhalt, z. B. für Wurzelbehandlungen, gibt es KEINE befundbezogenen Festzuschüsse, sondern ein Punktesystem, wobei jeder Punkt dann einen bestimmten Wert hat.


Beispiel für einen Befund und den jeweiligen Festzuschuss:


Befund: An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn.

Festzuschuss ohne Bonus - 178,74 Euro; (mit Bonus 30 % 232,36 Euro).

Die Regelversorgung ist hier eine Versorgung mit einer Brücke. Eine wesentlich höherwertige Versorgung wäre hier ein Implantat mit Suprakonstruktion.

Der Befund steht in Verbindung mit einer von der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegebenen Regelversorgung. Der Patient ist dabei nicht gezwungen, diese Regelversorgung auch zu wählen. Wird eine andere, höherwertige Versorgung mit dem Zahnarzt vereinbart, erhält er den Festzuschuss trotzdem. Allerdings sind alle weiteren zusätzlichen Kosten für diese Behandlung vom Patienten selbst zu tragen.


Der Festzuschuss in der privaten Zahnzusatzversicherung:


Um die hohen Kosten einer Zahnersatzmaßnahme, die über die Regelversorgung hinaus gehen, abzusichern, gibt es Zahnzusatzversicherungen. Je höher der Erstattungssatz (zumeist inkl. Vorleistung der GKV), umso geringer der Eigenanteil für den Patienten. Da der Festzuschuss in vielen Fällen weit unter dem liegt, was eine höherwertige Behandlung tatsächlich kostet, ist bei Tarifen mit „Verdoppelung Festzuschuss“ die Erstattung häufig sehr gering. Gut abgesichert ist man mit Tarifen, die mindestens 70 % für Zahnersatz erstatten.

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