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Waizmann   Lexikon

Mindestvertragslaufzeit in der Zahnzusatzversicherung



Die meisten Zahnzusatztarife laufen nach Abschluss erst Mal über einen festgelegten Zeitraum. Während dieser Zeit kann der Tarif nicht vom Versicherten gekündigt werden - das ist die sogenannte Mindestvertragslaufzeit. Zumeist beträgt diese Mindestvertragsdauer zwei Versicherungsjahre oder 24 Monate - abhängig vom Tarif bzw. Versicherer. Hierbei spielt dann eine wesentliche Rolle, ob beim Versicherer das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder nicht. Denn danach richtet sich auch, bis wann genau die Mindestvertragsdauer geht.

Erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag unter Einhaltung der für den jeweiligen Versicherer gültigen Kündigungsfrist gekündigt werden - zumeist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr.

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