anfängliche Summenbegrenzungen / dauerhafte Summenbegrenzungen / Zahnstaffel
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Zahnzusatzversicherungen leisten meist nicht sofort in voller Höhe, die Leistungen sind entweder dauerhaft oder in den ersten Jahren begrenzt.
Die anfänglichen Summenbegrenzungen gelten, wie der Name schon sagt, nur für die ersten Versicherungsjahre. Dabei begrenzt der Versicherer die Erstattung auf einen maximalen Höchstbetrag. Ist dieser Betrag ausgeschöpft, müssen die übrigen Kosten vom Versicherten selbst getragen werden.
Dauerhafte Summenbegrenzungen gelten meist nur für einzelne Leistungsbereiche, wie z. B. Prophylaxe, oder für einzelne Behandlungsmethoden, wie z. B. Implantate. Diese Begrenzungen gelten entweder jeweils für ein Versicherungsjahr und beginnen dann wieder von vorne oder für einzelne Behandlungsbereiche, wie z. B. Kieferorthopädie, über die gesamte Vertragslaufzeit.
Bei einer Zahnstaffel hängt die Höhe der anfänglichen Summenbegrenzungen oder auch die Laufzeit dieser anfänglichen Summenbegrenzungen von der Anzahl fehlender, nicht ersetzter oder mittels Zahnersatz versorgter Zähne ab. Anstatt eines Risikzuschlags verlängern diese Versicherer entweder die anfänglichen Summenbegrenzungen auf bis zu max. 96 Monate oder verringern di anfänglichen Summenbegrenzungen auf einen gewissen Teil. Die maximale Leistung in den ersten Versicherungsjahren ist dann entsprechend geringer.
Da Zahnzusatztarife häufig für mehrere Bereiche (Zahnersatz, Zahnerhalt, Kieferorthopädie, Prophylaxe) leisten, gelten oft auch die Summenbegrenzungen für einzelne Bereiche gesondert.