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Waizmann   Lexikon

Retainer



Der sogenannte "Retainer" ist eine Nachsorge-Maßnahme und sichert den dauerhaften Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung ab. So handelt es sich bei einem Retainer im Prinzip um einen "Zahn-Stabilisator", der die Zähne in der Position zum Zeitpunkt des erfolgreichen Abschlusses einer KFO-Behandlung hält.


Wie funktioniert ein Retainer?


Selbst Jahre nach einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung kann sich eine Zahn-/Kieferfehlstellung erneut einstellen. Je größer die Zahnbewegungen waren, um so mehr neigen die Zähne dazu, in die Richtung ihrer ursprünglichen Stellung zurückzuwandern; Weisheitszähne und Lippendruck können diesen Prozess auch noch fördern. Daher sollte nach Abschluss einer KFO-Behandlung eine kieferorthopädische Langzeitstabilisierung durchgeführt werden - und zwar mittels eines Retainers. Durch einen Retainer wird die Zahnstellung dauerhaft abgesichert. Der Retainer ist bequem zu tragen und von außen nicht sichtbar.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Retainern:

- Der herausnehmbare Retainer wird größtenteils nach kleineren bis mittelschweren KFO-Behandlungen durch eine feste Zahnspange eingesetzt, um für eine Stabilisation der Zähne in der neuen Zielposition zu sorgen.
- Der feste Retainer (auch Kleberetainer) wir bei mittelschweren bis schweren KFO-Behandlungen direkt im Zuge der Entfernung einer festen Zahnspange eingesetzt. Der Retainer wird zumeist auf der Zahninnenseite befestigt und dient ebenfalls der Stabilisation der Zähne in der neuen Zielposition.

Die Behandlungsdauer mit einem herausnehmbaren Retainer dauert normalerweise mindestens so lange, wie die kieferorthopädische Behandlung zuvor. Der feste Retainer wird auf unbestimmte Zeit an den Zahninnenseiten befestigt.


Leisten Zahnzusatzversicherungen für einen Retainer?


Vorausgesetzt die Behandlung ist eine Maßnahme, für welche die gesetzliche Krankenversicherung zahlen muss (KIG 3-5 bei unter 18-jährigen Personen), würden die Kosten für einen herausnehmbaren Retainer ebenfalls von der GKV getragen. Auch ein fester Retainer würde im Unterkiefer übernommen - im Oberkiefer allerdings nicht mehr. Wenn also die gesetzliche Krankenversicherung für den Retainer leistet, dann ist natürlich eine Leistung seitens der privaten Zahnzusatzversicherung nicht notwendig und wird daher auch nicht erbracht. Wenn aber eine Leistung seitens der Krankenkasse nicht erbracht wird, weil es sich entweder um einen Retainer handelt, der nicht im Leistungskatalog der GKV aufgeführt ist oder weil für die gesamte Behandlung die Kasse nicht geleistet hat, dann würden bei den meisten Versicherern mit KFO-Leistungen diese Kosten übernommen.

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