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Waizmann   Lexikon

OP-Mikroskop / Operationmikroskop / Dentalmikroskop Zahnzusatzversicherung



Das OP-Mikroskop ermöglicht eine 6- bis 40-fache Vergrößerung. Einsatz findet es vor allem bei Wurzelbehandlungen. Eine Zahnwurzel geht häufig von einem Hauptkanal in noch weitere sehr dünne Seitenkanäle über. Diese können teilweise dünner wie ein Haar sein. Da der Zahnarzt bei der Behandlung der Kanäle sehen muss, was er behandelt, ist mit einer einfachen Lupenbrille der Behandlungserfolg schwieriger zu erreichen. Das OP-Mikroskop vergrößert zudem nicht nur den zu behandelnden Bereich, es leuchtet die Kanäle auch aus.

Das OP-Mikroskop ist ein Gerät und keine Behandlung. Ein verwendetes Gerät kann im Grunde nicht abgerechnet werden. Der Zahnarzt kann z.B. auch keine Bohrer abrechnen, sondern die Behandlung, die er mit einem Bohrer vornimmt. Dennoch wurde in der neuen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) der hohe finanzielle Aufwand für die Beschaffung eines OP-Mikroskopes berücksichtigt. So gibt es eine entsprechende Zuschlagsposition, die der Zahnarzt bei der Abrechnung zusätzlich berechnen kann. Wichtig ist, dass diese Zuschlagsposition nur zusätzlich bestimmten GOZ-Positionen abgerechnet werden kann. Fehlen diese in einer Abrechnung, wird auch der Zuschlag nicht erstattet.

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bei Wurzelbehandungen nur sehr geringe Beträge. Somit entstehen hier häufig umfangreiche privatärztliche Kosten in Höhe von 300,- bis 1000,- Euro. Es ist somit sinnvoll bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung darauf zu achten, dass der gewählte Tarif kassenunabhängig, das heißt unabhängig von einer Vorleistung der Krankenkasse, für den Bereich Wurzelbehandlung leistet.

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