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Waizmann   Lexikon

Herausnehmbaren Zahnersatz bei Zahn-Zusatzversicherung



Diese Art von Zahnersatz ist vom Patienten selbst herausnehmbar, wenn er beispielsweise gereinigt werden muss. Meist handelt es sich hier um eine aus zahnfleischfarbigem Kunststoff oder aus einer Edelstahllegierung hergestellte Zahnprothese. Diese Art des herausnehmbaren Zahnersatzes gibt es auch als Brückenversorgung. Diese werden oft mit Klammern, als sog. Klammerprothese an noch vorhandenen Zähnen befestigt. Diese Klammerzähne werden dann mit einer Krone zum Schutz verkleidet.

Es gibt auch bedingt herausnehmbaren Zahnersatz, der nicht vom Träger selbst entfernt werden kann. Es muss hierzu immer die Zahnarztpraxis aufgesucht werden. Dabei handelt es sich um verschraubte Riegelsuprakonstruktionen oder Implantatsuprakonstruktionen.


Kann man herausnehmbaren Zahnersatz versichern?


Je nach Tarif sind die Annahmerichtlinien unterschiedlich gestrickt. Bei vielen Tarifen gelten Prothesen als dauerhafter Zahnersatz und sind im Versicherungsschutz enthalten. Bei anstehenden Behandlungen wird dann im Rahmen der Tarifbedingungen dafür erstattet, wenn die Versorgung medizinisch notwendig ist.

Bei anderen Tarifen allerdings werden Prothesen als fehlende Zähne bewertet, was zu einem Zuschlag oder zu verschlechterten Bedingungen bei den anfänglichen Summenbegrenzungen führen kann.Und wieder andere Tarife sind mit vorhandenen Prothesen nicht abschließbar. Der Versicherer würde also die Annahme des Antrages verweigern und damit wäre hier kein Versicherungsschutz möglich.

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