Wird diese leistung von der Zahnzusatzversicherung übernommen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
den Tarif Envivas Dental Xtra vermitteln wir nicht. Wir können und wollen verständlicherweise nur etwas sagen über Anbieter, die wir empfehlen und auch vertreiben und deren Kunden wir betreuen. Ich empfehle Ihnen daher sich an Ihren Vertreter oder Makler, bei dem Sie diesen Tarif abgeschlossen haben, zu wenden, da dieser auch mit der Leistungspraxis dieses Versicherers vertraut ist. Schließlich wurde Ihr Berater ja auch für diesen Abschluss bezahlt und dementsprechend muss er Sie betreuen und sich um Ihre Belange und Fragen kümmern.
B)
Sollte noch kein Vertrag bestehen, dann ist folgende Frage vorab zu klären:
Wurde die Behandlung bereits angeraten?
Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
Wie immer gilt für jede Versicherung ein ganz einfacher Satz: Man muss das Haus versichern bevor es brennt bzw. die Zähne möglichst versichern bevor ein konkreter Schadensfall eingetreten ist. Für akute Schäden zahlt kein Zahnzusatzversicherer mehr.
Ein Abschluss ist jedoch i.d.R. langfristig gesehen sehr sinnvoll, auch dann, wenn eine vor Abschluss angeratene oder schon laufende Maßnahme jetzt leider nicht versichert sein kann.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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