Ich habe einen fehlenden Unterkieferzahn, für den in den nächsten Jahren ein Implantat erstellt werden soll. Gibt es eine Zahnzusatzversicherung, die diesen Zahn mitversichert - auch wenn jetzt schon klar ist, das dafür in absehbarer Zeit ein Implantat anfällt oder muss ich die Kosten so oder so alleine tragen? Alle anderen Zähne sind kariesfrei und noch da und ich kann ein Bonusheft von 10 Jahren nachweisen.
Sehr geehrte/r Anfrager/in, A) fehlende Zähne "können" ganz prinzipiell bei manchen Versicherern mit versichert werden. Das geht allerdings nur, sofern ein "Versicherungsfall" bzgl. der fehlenden Zähne noch nicht eingetreten ist. Wenn ein Ersatz der fehlenden Zähne bereits vor Vertragsabschluss notwendig, angeraten oder geplant war, dann können fehlende Zähne nicht mehr mit versichert werden. Wenn Sie also z.B. schon seit mehreren Jahren einen fehlenden Zahn haben, der nicht ersetzt werden muss und wo auch kein Ersatz angeraten war, dann kann dieser prinzipiell mit versichert werden. Wenn dann irgendwann später ein Ersatz doch mal notwendig sein sollte, dann wäre dieser auch prinzipiell erstattungsfähig. Das bedeutet: Falls später z.B. in 1, 2, 3,... Jahren die Lücke doch geschlossen wird bzw. werden soll, kann der Zahnarzt befragt werden, ob er den Ersatz eines oder mehrerer fehlender Zähne vor Vertragsabschluss bereits für später angeraten hat. Wenn der Zahnarzt bestätigt, dass er den Ersatz fehlender Zähne nicht angeraten hatte und die Aussage auch medizinisch nachprüfbar fundiert ist, muss der Versicherer leisten. Die Aussage des Zahnarztes kann natürlich auch in Zweifel gezogen werden, d.h. im Falle seiner späteren Befragung darf er keine Gefälligkeits- oder gar Falschaussage an die Versicherung abgegeben haben. Der Versicherer kann nämlich die Aussage des Zahnarztes durchaus überprüfen, z.B. indem er Röntgenbilder (etc.), die vor Vertragsabschluss vom Zahnarzt gemacht wurden, einholt. Ganz klar ist natürlich auch - Die Leistung kann nur für etwas verweigert werden, was konkret vor Vertragsabschluss bereits angeraten war. Maßgeblich ist im späteren Leistungsfall, die zu einer Zahnarztrückfrage führen kann, die (korrekte) Auskunft des Zahnarztes, dass nichts angeraten war vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wenn Ihnen nun z.B. erst vor kurzem einen Zahn gezogen wurde und der Zahnarzt gesagt hat, dass dieser Zahn ersetzt werden sollte, dann kann dieser natürlich nicht mehr mit versichert werden, weil dann der so genannte "Versicherungsfall" (wie soeben erläutert) bereits eingetreten ist. Hier eine Übersicht darüber, ob bzw. welche Versicherung generell eine Mitversicherung fehlender Zähne zulassen/ermöglichen: CSS ZahnarztPlus keine Mitversicherung fehlender Zähne möglich ARAG Z-100 Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 10% Zuschlag) Signal A / B Mitversicherung fehlender Zähne möglich (keine Zuschläge) Barmenia ZG Mitversicherung fehlender Zähne möglich (ab 2 fehlenden Zähnen Leistungsstaffel) Central prodent Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 5 Euro Zuschlag) Nürnberger ZP80 Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 20% Zuschlag) Vorsicht: Eine Versicherung abschließen, um sich dann direkt nach der üblicherweise 8-monatigen Wartezeit für Zahnersatz ein Implantat oder eine Brücke für eine vor Abschluss bestehende Lücke finanzieren zu lassen, das funktioniert so im Regelfall natürlich nicht. Wenn Sie schon relativ bald nach Abschluss der Versicherung fehlende Zähne ersetzen lassen, dann wird der Versicherer mit großer Sicherheit entsprechende Rückfragen an den Zahnarzt stellen und streng und genau überprüfen, ob der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten ist. B) Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet: Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist. Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das: Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers. Wie immer gilt für jede Versicherung ein ganz einfacher Satz: Man muss das Haus versichern bevor es brennt bzw. die Zähne möglichst versichern bevor ein konkreter Schadensfall eingetreten ist. Für akute Schäden zahlt kein Zahnzusatzversicherer mehr. Ein Abschluss ist langfristig sehr sinnvoll, auch dann, wenn eine vor Abschluss angeratene oder schon laufende Maßnahme jetzt leider nicht versichert sein kann. Wenn Sie gewöhnlich ein Leben lang, mit Ihren Zähnen, und das sind normalerweise 28 Zähne, jedes Jahr ein- oder sogar zweimal zum Zahnarzt gehen, besteht ein sehr hohes Risiko, dass immer mal wieder was an einem Zahn zu machen ist, wofür Sie sicher zuzahlen müssen. Daher ist eine gute Zahn-Zusatzversicherung grundsätzlich absolut sinnvoll. Es kann an jedem Zahn jederzeit überraschend ein unvorsehbares Problem auftauchen. So fällt z.B. plötzlich eine Plombe heraus oder eine Krone/Brücke ist plötzlich nicht mehr intakt und muss erneuert werden. Sogar wenn Sie gerade 1, 2, 3 Implantate machen lassen, kann es ja durchaus passieren, dass Sie die Implantate nicht vertragen oder aus irgendeinem anderen Grund schlecht halten und schon 2-3 Jahre später oder gar noch früher wieder raus müssen. Wenn diese Implantate zunächst erfolgreich eingesetzt worden sind und es den Anschein hatte, als würden diese halten, dann gilt der Schutz. Daher unser Tipp: Schließen Sie, auch wenn bereits angeratene oder laufende Maßnahmen nicht mehr versichert werden können, trotzdem eine Zahnzusatzversicherung für künftige Fälle ab! Entweder sofort (einen Tarif, der auch bei laufender/angeratener Behandlung abgeschlossen werden kann, wie z.B. Tarife Signal A/B oder Central prodent; ganz klar aber auch hier ohne Versicherungsschutz für die angeratenen/laufenden Behandlungen und sich daraus direkt ergebende Folgebehandlungen) oder dann, wenn die Maßnahmen beendet sind und nichts mehr ansteht. (Bei laufender oder angeratener Behandlung muss bei vielen Versicherern ein zahnärztlicher Befundbericht dem Antrag beigelegt werden; davon ist häufig abzuraten.) Wenn Sie z.B. jetzt 30 Jahre alt sind, können Sie davon ausgehen, dass eine gute Zahnzusatzversicherung Ihnen jetzt abgeschlossen, für die nächsten rund 50 Zahnarztbesuche viele Kosten übernehmen bzw. viele hohe Eigenanteile ersparen wird, Ihnen daher letztendlich langfristig sehr, sehr wertvolle Dienste leisten wird. Kurzum: Auch wenn Sie jetzt eine konkrete Maßnahme nicht mehr in die Erstattung bekommen können. Leistungen später sind fast so sicher, wie das Amen in der Kirche. Kein Zahnersatz hält ewig. Beim jährlichen Zahnarztbesuch, kann auch beim nächsten schon wieder ein Problem überraschend auftreten. Dieses Problem und damit verbundene Kosten können Sie absichern. C) Ich möchte Sie hier gerne noch auf unseren Online-Beitragsrechner auf www.hanswaizmann.de verweisen. Mittels diesen können Sie sich jederzeit und unverbindlich die zu zahlenden monatlichen Beiträge der von uns empfohlenen Tarife berechnen. Und der Online-Rechner kann noch mehr. Aufgrund der Beantwortung von Gesundheitsfragen (solange Sie nur eine Berechnung durchführen, können Sie die Angaben auch einfach mal schätzen; nicht alle sind für jeden Tarif relevant) ermittelt der Online-Rechner auch gleich, ob ein Tarif für Sie abschließbar ist oder nicht. Zudem finden Sie im Ergebnis umfangreiche Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Waizmann Online-Beratung (AM)
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