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Zusatzleistung für Brille / Heilpraktiker
(Beitrag bzw. Frage vor 4 Jahren - wurde 11140 mal gelesen)

Sehr geehrte Damen und Herren,



ich interessiere mich für die CSS ZahnarztPlus Zahnzusatzversicherung. Darüber Hinaus aber auch für eventuelle Zusatzleistungen für Brille / Heilpraktikerleistungen. Da ich bisher weder Brillenträger bin sowie keine Erfahrungen mit Heilpraktikerleistungen habe, wäre ich für eine Antwort oder einen hilfreichen Link dankbar.




Sehr geehrter Herr Schmidt,

die CSS bietet neben den Zahntarifen auch weitere Ergänzungsbausteine für Heilpraktiker und sonstige Ergänzungsleistungen an (u.a. auch Brille).

grundsätzlich ist das schon möglich die anderen Bausteine auch sofort mit zu beantragen.

Allerdings halten wir folgende Vorgehensweise für äußerst sinnvoll:

Bei reinen Zahntarifen kann man i.d.R. schon vor Antragstellung genau sagen, ob jemand aufgenommen wird oder nicht - das liegt daran, dass es hierfür ganz klare Regelungen gibt --> z.B. nimmt die CSS bis maximal 3 fehlende Zähne auf. Wer also bis 3 fehlende Zähne hat und derzeit nicht in zahnärztlicher Behandlung ist, dem kann ich vor Antragstellung schon mit 99,99%iger Sicherheit sagen, dass er auch aufgenommen werden kann.

Wenn wir Tarife betrachten, die nicht nur Zahnleistungen beinhalten, sondern auch andere, wie z.B. Krankenhaus-Wahlleistungen oder Heilpraktiker, dann ist hier natürlich auch die allgemeine Gesundheit ausschlaggebend, d.h. es werden ausführlichere Gesundheitsfragen gestellt.

Allerdings gibt es hier keine 100%ig eindeutigen Regelungen, d.h. ich kann, wenn ich den Gesundheitszustand kenne, immer nur eine Tendenz abgeben, ob jemand voraussichtlich aufgenommen werden kann.

Es kann daher passieren, dass jemand einen Antrag einreicht, der dann wider erwarten abgelehnt wird --> dann kann es zusäztlich passieren, dass der Versicherer nicht nur den Heilpraktiker-Baustein ablehnt, sondern den gesamten Versicherungsschutz, auch im Zahnbereich!!! Auch wenn eine allgemeine Erkrankung i.d.R. nicht direkt etwas mit den Zähnen zu tun hat, so gibt es doch Krankheiten, die sich langfristig auch auf die Zähne auswirken können (und aufgrund dessen kann es eben passieren, dass ein Versicherer dann den gesamten Versicherungsschutz ablehnt).

Also, daher halten wir folgende Vorgehensweise für am sinnvollsten:

Sie können jederzeit nachträglich weitere Bausteine bei der CSS versichern, z.B. den Heilpraktiker oder Ergänzungsleistungen - das ist kein Problem.

Daher sollten Sie zunächst den vorliegenden Zahnschutz realisieren.

Wenn Sie die Police in der Hand haben, dann kann diesbezüglich nichts mehr passieren, d.h. dieser Tarif ist Ihnen dann sicher. Wenn Sie danach dann noch weitere Bausteine abschließen möchten, können Sie sich gerne an mich wenden und ich schicke Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen für die weiteren Bausteine zu.


MfG

Maximilian Waizmann


Sehr geehrte Damen und Herren, CSS kann mich jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Versicherungen trennen sich ja gerne von Kunden, die "zu teuer" werden, also zu viele Rechnungen einreichen, um die Versichertengemeinschaft vor Schadenheimern zu schützen, um die Beiträge stabil zu halten. Wie verhält sich die CSS bei Schadenhäufigkeit?


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