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Feste Zahnspange
(Beitrag bzw. Frage vor 3 Jahren - wurde 9186 mal gelesen)

Wieviele kosten werden übernommen,von Behandlungsbeginn bis Ende Bei einer festen Zahnspange für Erwachsende.Bitte schicken Sie mir schriftlich ein unverbindliches Angebot komplett für Zahnspangen bei Erwachsenen. Mit allen Untersuchungen und Spange. Wieviel kostet sie im Monat. Mit 32 Jahren.

Adresse

Venzlaff

Osterriederstr. 6

87763 Lautrach

bitte alle Kosten was Sie übernehmen

Danke


Sehr geehrte/r Frau/Herr Venzlaff,

nicht alle Zahnzusatzversicherungen leisten auch für (KFO) kieferorthopädische Maßnahmen sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. So leistet z.B. CSS ZahnarztPlus oder Signal A/B generell für KfO Maßnahmen, der Barmenia ZG leistet nicht für KfO. Während die CSS und Signal sogar für Mehrkosten bei KfO leisten, leistet die Arag dafür nicht. KfO Mehrkosten fallen dann an, wenn die gesetzliche Kasse (GKV) die KfO Maßnahme übernimmt, aber höhere Kosten über die Kassenleistung hinaus in Rechnung gestellt werden, was häufig bzw. regelmäßig der Fall ist. Für Erwachsene ist eine KfO-Maßnahme generell keine Kassenleistung. Die Kasse leistet nur in seltenen Ausnahmefällen, die Sie ggf. bei Ihrer Kasse erfragen könnten.

Nun stellt sich die Frage, ob und ggf. wann es sich bei Erwachsenen um eine seitens eines geeigneten Zusatzversicherers erstattungsfähige KfO-Maßnahme handelt.

Wenn jemand nur aus ästhetischen Gründen seine Zähne begradigen lassen wollte, würde das generell keine Zahnzusatzversicherung erstatten.
Der Grund: Es gibt keine Leistung für rein kosmetische Behandlungen, das gilt für alle Krankenversicherungen, GKV und PKV leisten dafür nicht.

Es muss also stets eine medizinische Notwendigkeit vorliegen und es muss sich um eine "behandlungsbedürftige" Zahnfehlstellung handeln.

Für Erwachsene gilt:

Wer hat schon völlig gerade Zähne! Bei den meisten erwachsenen Menschen wird der Zahnarzt keinen KfO-Behandlungsbedarf feststellen.

Klar ist: Ein Erwachsener bei dem bereits vor Vertragsabschluß eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung vom Zahnarzt diagnostiziert bekommen hat, kriegt natürlich keine Leistung mehr dafür, weil insoweit der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten und für solche Fälle leistet ja bekanntlich kein Versicherer.

Die Signal z.B. fragt ganz klar nach einer "Zahnfehlstellung" im Antrag. Damit ist eine "behandlungsbedüftige" Zahnfehlstellung gemeint. Die muss ein Zahnarzt/KfO-Spezialist erkannt haben und Korrekturmaßnahmen angeraten haben.

Hierbei kommt es nicht selten zu Unstimmigkeiten.

So kommt der Fall vor, dass jemand den Zahnarzt wechselt und der neue Zahnarzt diagnostiziert plötzlich eine behandlungsbedüftige Zahnfehlstellung. Der " Neue " rät plötzlich zu einer KFO-Behandlung, obwohl eine solche bei bisherigen Zahnärzten noch nie zur Debatte stand bzw. keineswegs angeraten war. Wenn jemandem, der schon länger, z.B. 2 Jahre CSS-zusatzversichert ist, so etwas passiert, bei dem wäre eine plötzlich " überraschend " festgestellte behandlungsbedürftige Zahnkorrektur mitversichert.

In diesen Fällen ergibt sich für die Betroffenen allerdings noch eine andere Schwierigkeit:

Man muss in Fällen wie dem eben aufgezeigten aber auch überlegen, warum der oder die vorherigen Zahnärzte die Fehlstellung niemals als behandlungsbedürftig diagnostiziert haben. Auch stellt sich die Frage, ob bei einer KFO-Maßnahme für einen Erwachsenen etwaige Nachteile die Vorteile überwiegen könnten. Wir empfehlen allen Betroffenen sich in derartigen Fällen, die leider vorkommen, in Ihrem eigenen Interesse sicherheitshalber eine " echte " zweite Zahnarztmeinung einzuholen, also einfach noch zu einem anderen Zahnarzt zu gehen oder bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung nach der Adresse eines Gutachters für solche Fälle zu fragen.

Sollte eine KFO-Maßnahme aufgrund eines Unfalls erforderlich sein, würde die Kasse leisten, allerdings nur im Rahmen der Regelversorgung. Hier würden die CSS oder die Signal für die Mehrkosten für eine "bessere" Behandlung im Rahmen der Versicherungsbedingungen leisten.

Wurde Ihnen denn bereist eine KFO-Maßnahme angeraten bzw. besteht schon eine „behandlungsbedürftige“ Zahnfehlstellung?



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)


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