Hallo,
bei mir ist eine cerec Teilkrone analog geplant, die Kasse übernimmt ca die Hälfte. Nun frage ich mich, ob eine Zusatzversicherung (zB CSS Zahnarzt plus) ratsam ist, denn zu dieser geplanten Krone kommt auch, dass ich jährlich 2 mal professionell reinigen lasse, und das kostet bereits viel Geld? Dazu kommt die Frage, ob ich eine "Wartezeit" überbrücken muss? ich bin 32J., weibl. und habe ein kompl. Bonusheft. Vielen Dank!
Sehr geehrte Anfragerin,
A)
für die bereits geplante Teilkrone würde es natürlich keine Leistung mehr geben, da hier ja der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten ist.
Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
B)
Zur professionellen Zahnreinigung (PZR):
Es gibt für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung keine tariflich festgelegte Begrenzung, d.h. die CSS leistet für Prophylaxe grundsätzlich mal so oft, wie es aus medizinischer Sicht im Einzelfall notwendig und sinnvoll ist. Das kann theoretisch sogar z.B. viermal im Jahr sein. Soweit uns bekannt ist kommt so etwas dann vor, wenn jemand bisher keinerlei Prophylaxe betrieben hat und eine Erstuntersuchung mit u.a. Mundhygienestatus (für den die CSS natürlich auch leistet, wenn der medizinisch nötig ist), den Bedarf für anfangs häufigere PZR belegt. Maßgeblich ist, was im Falle einer Rückfrage Ihr Zahnarzt als medizinisch notwendig erforderlich ansieht.
Wenn jemand gute Zähne hat, dann sollten ein bis zwei Behandlungen als rein vorbeugende Maßnahme pro Jahr kein Problem darstellen. Wenn jemand häufiger PZR-Rechnungen einreicht, dann hat die CSS grundsätzlich das Recht beim Zahnarzt nachzufragen. Am besten ist es daher, falls mehr PZR's in einem Kalenderjahr medizinisch notwendig sein sollten, dass Ihr Zahnarzt die nachvollziehbare medizinische Begründung gleich auf seiner Abrechnung dazuschreibt, das erspart unnötige Rückfragen.
Wenn Ihnen die PZR nun vom Zahnarzt aufgrund eines Schadens bereits angeraten wurde, wäre hier natürlich auch bereits der Schadenfall eingetreten. Solange Sie jedoch die PZR als vorbeugende Maßnahme ein- bis zweimal im Jahr durchführen lassen wollen, ist das beim Tarif CSS ZahnarztPlus grundsätzlich erstattungsfähig.
Bezüglich PZR gibt es beim Tarif CSS ZahnarztPlus keine Wartezeit, diese kann im Prinzip bereits nach Erhalt der Police durchgeführt werden.
C)
Theoretisch ist eine Antragstellung auch während einer laufenden bzw. trotz bereits geplanter Behandlung möglich. Sie müssten dann einen zahnärztlichen Befundbericht beilegen - die anstehende Behandlung wird dann ausgeschlossen, so viel ist klar.
Grundsätzlich empfehle ich allerdings in solchen Fällen, mit der Antragstellung bis nach Abschluss der Behandlung zu warten, und zwar aus folgenden Gründen:
Der Versicherer hat das Recht Ihren Vertrag auch abzulehnen. Das wird er u.U. tun, wenn Sie sehr umfangreiche angeratene Zahnmaßnahmen haben oder einen Zahnbefund vom Zahnarzt ausgefüllt vorlegen, der erkennen lässt, dass Sie schon sehr viele mit Zahnersatz versorgte Zähne haben. Wenn Sie also einen in diesem Sinne " schlechten " Zahnbefund vorlegen, kann der Versicherer nach gut dünken den Antrag ablehnen, den er ohne Vorlage eines Befundes womöglich problemlos angenommen hätte.
Wir plädieren daher für die oben beschriebene Vorgehensweise, mit der Antragstellung zu warten, welche aus Kundensicht am sichersten ist und mit der (unnötige) Ablehnungen nicht riskiert werden.
Eine Ablehnung ist nämlich theoretisch denkbar, sogar auch dann, wenn nichts ansteht, wenn jemand z.B. schon sehr viele Zähne ersetzt bekommen hat oder wenn z.B. ersichtlich ist, dass viele Implantate bestehen.
Eine Abgrenzung ist hier natürlich nicht genau möglich, ab wann jemand in der Antragsannahme-Abteilung eines Versicherers sagt, der Betreffende hat schlechte Zähne, den nehmen wir nicht.
Ein allgemein sinnvoller Rat im Zusammenhang mit dem beantragen von Personenversicherungen ist einfach generell der: Geben Sie nie mehr an, als das wozu Sie wirklich verpflichtet sind.
Tatsache ist: Die CSS fragt nicht nach dem Umfang und Alter vorhandenen Zahnersatzes und das ist für Sie positiv. Mit einem Zahnbefund ermöglichen Sie dem Versicherer Einblick in Ihren Zahnzustand, den er sonst nicht gehabt hätte.
Es ist daher nicht sinnvoll, hier eine Ablehnung zu riskieren.
D)
Die Leistungshöhe für Zahnersatz ist bei der CSS von der Führung des Bonusheftes abhängig.
unter 5 Jahren Bonusheftführung = 80% Leistung für Zahnersatz (inkl. Festzuschuss der GKV)
mind. 5 Jahre regelmäßige Bonusheftführung = 85% Leistung für Zahnersatz (inkl. Festzuschuss der GKV)
mind. 10 Jahre regelmäßige Bonusheftführung = 90% Leistung für Zahnersatz (inkl. Festzuschuss der GKV)
"Regelmäßig" bedeutet hier "ununterbrochen" - d.h. wenn Sie 20 Jahre das Bonusheft führen und diese Vorsorge dann ein mal vergessen, dann würden Sie sofort den gesamten Bonusanspruch verlieren.
Ohne Nachweis eines Bonusheftes haben Sie Anspruch "nur" auf 80% Leistung - das ist natürlich trotzdem nur sehr gut - andere Tarife wie z.B. der Arag Z-100, der ja auch sehr hochwertig ist, leisten auch nicht mehr.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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