Gibt es für bereits fehlende und im Antrag angegebene Zähne nach der Wartezeit Versor-gungseinschänkungen bzw. führen diese zu Leistungsstaffelungen in den esten Jahren?
Kann man auch auf Angabe eines fehlenden Zahnes, z.B. eines siebenten(fehlt schon lange) verzichten, wenn dieser nicht unbe-dingt ersetzt werden muß, um die Funktion sicherzustellen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
B)
Fehlende Zähne können bei manchen Versicherern mitversichert werden, aber natürlich nur, wenn vor Vertragsabschluss der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Wenn ein Ersatz der fehlenden Zähne bereits vor Vertragsabschluss notwendig, angeraten oder geplant war, dann können fehlende Zähne nicht mehr mit versichert werden. Es besteht dann kein Leistungsanspruch!
Wenn Sie also z.B. schon seit mehreren Jahren einen fehlenden Zahn haben, der nicht ersetzt werden muss und wo auch kein Ersatz angeraten war/ist, dann kann dieser prinzipiell mitversichert werden. Wenn dann irgendwann später in der Zukunft ein Ersatz doch mal notwendig werden sollte, dann wäre dieser auch prinzipiell erstattungsfähig.
Übersicht zur Mitversicherung fehlender Zähne:
CSS ZahnarztPlus keine Mitversicherung fehlender Zähne möglich
ARAG Z-100 Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 10% Zuschlag)
Signal A / B Mitversicherung fehlender Zähne möglich (keine Zuschläge)
Barmenia ZG Mitversicherung fehlender Zähne möglich (ab 2 fehlenden Zähnen Leistungsstaffel)
Central prodent Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 5 Euro Zuschlag)
Nürnberger ZP80 Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 20% Zuschlag)
Vorsicht:
Eine Versicherung abschließen und dann direkt nach der Wartezeit z.B. ein Implantat oder eine Brücke für eine vor Abschluss bestehende Lücke, finanzieren zu lassen, das funktioniert so im Regelfall natürlich nicht. Wenn Sie schon relativ bald nach Abschluss der Versicherung fehlende Zähne ersetzen lassen, dann wird der Versicherer wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Rückfragen an den Zahnarzt stellen.
C)
Antragsfragen sind stets korrekt auszufüllen, hier gilt die vorvertraglich Anzeigenpflicht, die Sie zu erfüllen haben. Sollte man diese verletzen, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
Wenn also im Antrag nach fehlenden Zähnen gefragt wird, dann ist die Anzahl der fehlenden Zähne eben auch anzugeben und nicht nur die der Zähne, bei denen man sich im Moment vorstellen kann, dass einmal ein Ersatz anstehen wird.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
Welche Leistungsstaffel wird von der Barmenia ZG ab 2 fehlenden Zähnen konkret wirksam?
Wenn es sich - wie im konkreten Fall -bei einem fehlenden 7. Zahn um eine fast geschlossene Lücke zwischen Weisheitszahn und 6.Zahn handelt...ist diese dann mit anzugeben oder nicht? Darauf kommt es jetzt an. könnte die Angabe entfallen, würde nur 1 Zahn fehlen (bei dem bisher auch kein Ersatz geplant ist)und die Leistungsstaffel würde nicht angewendet werden, wenn ich das richtig verstanden habe...
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
als „fehlend“ sind bei den meisten Versicherern (und so auch bei der Barmenia) nur unversorgte Lücken anzugeben, wo derzeit Platz für einen Zahn(-ersatz) ist. Anzugeben sind auch fehlende 7er, wenn keine 8er mehr da sind.
Nicht fehlend sind:
• fehlende 8er (Weisheitszähne);
• „Lückenschlüsse“ – benachbarte Zähne sind KOMPLETT zusammengerückt (also ein vollständiger Lückenschluss), so dass überhaupt kein Platz für einen neuen Zahn(-ersatz) vorhanden ist; (würden bei der Central z.B. als „fehlend“ gelten; wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei Ihnen um einen vollständigen Lückenschluss handelt, sollten Sie dies mit Ihren Zahnarzt klären;)
• ersetzte Zähne (z.B. Brücken).
Sollten fehlende Zähne nebeneinander liegen und somit nur "eine" Lücke bilden, müssen im Antrag dennoch beiden Zahnnummern eingetragen werden. Das gilt dann als 2 fehlende Zähne.
B)
Die Zahnstaffel bzw. Leistungseinschränkung ab 2 fehlenden (nicht ersetzten, also richtige unversorgte Lücken; ohne Lückenschlüsse / Weisheitszähne) Zähnen gestaltet sich beim Tarif Barmenia ZG wie folgt:
Gilt in den ersten 3 Versicherungsjahren (bei Versicherungsbeginn 01.07. endet das 1. Versicherungsjahr am 31.12. desselben Jahres):
• im 1. Kalenderjahr bis 250 EURO
• im 2. Kalenderjahr bis 500 EURO
• im 3. Kalenderjahr bis 750 EURO
(jeweils max. erstattungsfähige Rechnungsbeträge)
Ab den 4. Kalenderjahr keine Begrenzung der tariflichen Leistung mehr.
Bei nur einem fehlenden, nicht ersetzten Zahn gibt es die so eben beschriebenen Zahnstaffel nicht.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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