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Fehlende Zähne geplant zu ersetzen
(Beitrag bzw. Frage vor 3 Jahren - wurde 4013 mal gelesen)

Hallo, ich überlegen den Central prodent Tarif abzuschließen, allerdings fehlen mir drei Zähne, welche ich geplant habe zu ersetzen und nicht über diese Versicherung abdecken will (da das natürlich nicht geht bei einer geplanten Maßnahme). Allerdings frage ich mich, ob ich für diese drei fehlenden Zähne, welche ich aus eigener Tasche ersetzen lassen, dennoch einen Beitragszuschlag zahlen muß -- wofür ggf.?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

hier möchte ich gerne ein bisschen rückfragen:

Warum haben Sie sich für den Tarif Central prodent entschieden?

Der Tarif ist mit max. 3 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen grundsätzlich abschließbar. Bei diesem Tarif gelten jedoch auch so genannte Lückenschlüsse (Nachbarzähne sind komplett zusammengerückt) als fehlender Zahn. Haben Sie ggf. auch noch einen solchen?

Wann wird denn die Behandlung (Ersatz der 3 fehlenden Zähne) beginnen bzw. voraussichtlich enden?


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)


Hallo,
danke für den Hinweis, das mit dem Lückschluß kann ich nicht genau sagen, denkbar ist das aber schon --> Weißheitszahn ersetzt letzten Backenzahn.
Bisher gab es nur eine Beratung zu dem Thema u. ein Heil- u. Kostenplan. Ich überlege derzeit, die gesamte Aktion auf 2010 zu verschieben, um Implantat u. Zahnkronen in einem Jahr zu bezahlen --> Steuervorteile. D.h. aber, dass wohl erst in Q3-Q4/ 2010 alles abgeschlossen ist.
Die Auswahl für den Tarif wäre wegen der hohen Erstattungsqoute auch bei Implantaten. Da ich schon 2 Brücken u. mehrere Kronen habe, rechne ich über kurz oder lang mit Ersatzbedarf, wobei ich dann gern auf Implantate zugreifen würde. Nehme gern bessere Tarifvorschläge entgegen.
Danke u. Grüße


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
Das mit dem Lückenschluss sollten Sie mit dem Zahnarzt ggf. noch klären, also ob das tatsächlich ein kompletter Lückenschluss ist.
Ein Lückenschluss wird nur dann nicht als fehlender Zahn (mit 5.- EURO Zuschlag) gerechnet, wenn ein zahnärztlicher Befundbericht dem Antrag bei der Central beigelegt wird.
So ein zahnärztlicher Befundbericht gibt dem Versicherer natürlich recht viele Informationen (z.B. über Anzahl Zahnersatz und Alter des Zahnersatzes, Anzahl der Füllungen). Das kann dann im ungünstigsten Fall auch zu einer Ablehnung des Antrages führen.


B)
Wenn Sie den Tarif Central prodent abschließen und aufgrund 3 fehlender, nicht ersetzter Zähne 15.- EURO Risikozuschlag zu zahlen haben, können Sie natürlich nach Ersatz der fehlenden Zähne (ohne Erstattungsleistung des Versicherers) mittels eines kurzen Anschreibens mit entsprechender Willenserklärung und einem zahnärztlichen Befundbericht die Rücknahme dieses Risikozuschlages beantragen.


C)
Sicherlich zieht sich die Behandlung mit dem Ersatz der 3 fehlenden Zähne noch etwas hin. Sollten Sie jedoch erst nach erfolgreicher Beendigung der Maßnahme einen Abschluss tätigen, wären Sie in der Auswahl nicht so eingeschränkt.

Warum sind Sie eingeschränkt?
Unsere Top-Empfehlungen CSS ZahnarztPlus, Arag Z-100 oder auch der Barmenia ZG verlangen bei bereits angeratener/geplanter Behandlung einen zahnärztlichen Befundbericht. Wie schon erläutert, gibt dieser dem Versicherer viele Informationen, ggf. auch solche, die zu einer Ablehnung des Antrages führen können. Eine Abgrenzung ist hier natürlich nicht genau möglich, ab wann jemand in der Antragsannahme-Abteilung eines Versicherers sagt, der Betreffende hat schlechte Zähne, den nehmen wir nicht. Aber dieses Risiko ist bei, ich sag mal einem „schlechten“ Zahnbefund durchaus gegeben.
Gleiches gilt übrigens für den Central prodent, sofern noch ein Lückenschluss vorhanden ist, da der Tarif ja im Prinzip nur mit maximal 3 fehlenden Zähnen abschließbar ist.
Wenn Sie natürlich einen „sehr guten“ Zahnbefund vorlegen können, könnte man es versuchen. Doch so wie Sie das schreiben, steht ja auch vielleicht schon bald Ersatz von älterem Zahnersatz an. Wenn das der Versicherer aus dem Befundbericht herauslesen kann, ist die Annahme natürlich nicht gesichert.
Sollte beim bestehenden Zahnersatz bereits Reparaturen, Erneuerungen oder sonstige Maßnahmen angeraten sein, wäre hier der Versicherungsfall natürlich auch schon eingetreten und das wäre auch nicht mehr versicherbar.

Eine andere Möglichkeit, allerdings nicht mit ganz so umfangreichen Leistungen beim Zahnersatz, aber auch ganz anständigen und umfangreichen Zahnleistungen wären die Tarife Signal A oder Signal B. Hier ist eine Antragstellung unkomplizierter möglich, da nicht nach laufender bzw. angeratener Behandlung gefragt wird, auch nicht nach Anzahl der fehlenden Zähne. Ganz klar gilt aber natürlich auch hier: Für Maßnahmen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten bzw. geplant waren, gibt es keinen Versicherungsschutz. Der Ersatz der Zähne wäre dann natürlich auch hier von der Erstattung ausgeschlossen.

Noch eine Möglichkeit, die Sie sich ggf. ansehen können, sind die neuen Premiumtarife der KarstadtQuelleVersicherung, da diese ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden können. Hier gelten allerdings in den ersten Versicherungsjahren recht restriktive Begrenzungen, nämlich 4 Jahre beginnend mit nur 250 Euro im ersten Jahr, 500 Euro zusammen in den ersten beiden Jahren, 750 Euro zusammen in den ersten drei Jahren und 1000 Euro zusammen in den ersten 4 Jahren. Umgerechnet bedeutet das eine maximale Erstattung von 250 Euro pro Versicherungsjahr, was schon sehr gering ist.
Auch bei den Tarifen der Signal gibt es z.B. anfängliche Begrenzungen, die sind aber nicht ganz so knapp.


D)
Ich möchte Sie hier gerne noch auf unseren Online-Beitragsrechner auf www.hanswaizmann.de verweisen. Mittels diesen können Sie sich jederzeit und unverbindlich die zu zahlenden monatlichen Beiträge der von uns empfohlenen Tarife berechnen.

Und der Online-Rechner kann noch mehr. Aufgrund der Beantwortung von Gesundheitsfragen (solange Sie nur eine Berechnung durchführen, können Sie die Angaben auch einfach mal schätzen; nicht alle sind für jeden Tarif relevant) ermittelt der Online-Rechner auch gleich, ob ein Tarif für Sie abschließbar ist oder nicht.

Zudem finden Sie im Ergebnis umfangreiche Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife.



Für weitere Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung!


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)


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