AXA Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung
Wann kann ich meine AXA Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der AXA beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?Hier finden alle Kündigungsfristen der AXA Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die AXA per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die AXA ausdrucken.
Kann ich meine AXA Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?
Die meisten Zusatzversicherungen der AXA können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.Tarif | Art | Kündigungsfrist |
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AXA MED Komfort-U | Heilpraktiker | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
AXA Komfort-U | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
AXA Komfort Start-U + Kur | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
AXA Komfort Start-U | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
AXA MED Komfort Start-U | Heilpraktiker | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
AXA DENT Komfort-U | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Kunde kann das den Zahnzusatztarif DENT Komfort-U mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, kündigen |
AXA DENT Premium-U | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Kunde kann das den Zahnzusatztarif DENT Premium-U mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, kündigen |
AXA DENT | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
AXA EGZahn+ProphyDent | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Der Kunde kann das den Zahnzusatztarif EGZahn+ProphyDent mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, kündigen |
AXA EGZahn | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
AXA EGZahnPlus+ProphyDent | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis im Zahntarif EGZahnPlus+ProphyDent zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. |
AXA EGZahnPlus | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr |