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DFV Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung

Wann kann ich meine DFV Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der DFV beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden alle Kündigungsfristen der DFV Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die DFV per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die DFV ausdrucken.

Kann ich meine DFV Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?

Die meisten Zusatzversicherungen der DFV können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.

TarifArtKündigungsfrist
DFV KlinikSchutz Premium 2-BettKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
DFV KlinikSchutz ExklusivKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
DFV KlinikSchutz Premium 1-BettKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
DFV ZahnSchutz Exklusiv 100Zahnzusatzauf den Tag genau
Der Tarif kann täglich ohne Einhaltung einer Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Sollten allerdings innerhalb der ersten 24 Monate nach Vertragsabschluss Leistungen (außer Prophylaxe) in Anspruch genommen werden, gilt eine Sperrfrist über 12 Monate bezüglich der Kündigungsmöglichkeit.
DFV Zahnschutz Exklusiv PlusZahnzusatzauf den Tag genau
Der Tarif kann täglich ohne Einhaltung einer Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
DFV Zahnschutz ExklusivZahnzusatzauf den Tag genau
Der Tarif kann täglich ohne Einhaltung einer Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
DFV ZEVp+ZEH+ZIVZahnzusatzauf den Tag genau
Der Tarif hat KEINE Kündigungsfristen.
DFV KinderZahnSchutzbrief PremiumpaketZahnzusatzauf den Tag genau
Der Versicherungsnehmer hat ein ordentliches Kündigungsrecht - und zwar täglich. Bei Inanspruchnahme einer tariflichen Leistung innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss ist die tägliche Kündigungsmöglichkeit für die Dauer von 12 Monaten (Sperrzeit) ausgeschlossen. In diesem Fall ist eine ordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist nur mit Wirkung zum Ende der Sperrzeit möglich. Die Sperrzeit endet spätestens, wenn die Laufzeit des Vertrages 30 Monate ab Vertragsschluss überschreitet. Ab einer Laufzeit von 30 Monaten besteht das tägliche Kündigungsrecht uneingeschränkt. Die DFV verzichtet auf ein ordentliches Kündigungsrecht. Das außerordentliche Kündigungsrecht, z. B. wegen Zahlungsverzug des VN, bleibt hiervon unberührt.
DFV ZEVZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Zahnzusatzversicherung ZEV der Deutschen Familienversicherung hat keine Mindestvertragslaufzeit. Der laufende Vertrag kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
DFV ZEV+ZEHZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Der Vertrag im Zahntarif ZEV+ZEH der Deutschen Familienversicherung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Als Versicherungsperiode gilt ein Monat. Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist täglich zu kündigen. Der Vertrag wird dann zum Ende des Monats, in dem die Kündigung erfolgt ist, beendet.