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Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung

Wann kann ich meine Mecklenburgische Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der Mecklenburgische beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden alle Kündigungsfristen der Mecklenburgische Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die Mecklenburgische per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die Mecklenburgische ausdrucken.

Kann ich meine Mecklenburgische Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?

Die meisten Zusatzversicherungen der Mecklenburgische können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.

TarifArtKündigungsfrist
Mecklenburgische proMEZZ40Zahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Mecklenburgische proMEZAplusZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Der Zahntarif proMEZZ70 der Mecklenburgischen Versicherung kann jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Dies ist aber erst nach Ablauf der 2-jährigen Mindestvertragslaufzeit möglich. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
Mecklenburgische proMEZAZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Mecklenburgische proMEZZ40Zahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Mecklenburgische proMEZZ70Zahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Der Kunde kann den Zahnzusatztarif proMEZZ70 der Mecklenburgischen Versicherung erstmals zum Ende der 24-monatigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.