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Münchener Verein Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung

Wann kann ich meine Münchener Verein Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der Münchener Verein beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden alle Kündigungsfristen der Münchener Verein Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die Münchener Verein per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die Münchener Verein ausdrucken.

Ist eine tägliche Kündigung meiner Münchener Verein Zusatzversicherung möglich?

Viele Tarife der Münchener Verein können Sie nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit täglich kündigen.

TarifArtKündigungsfrist
Münchener Verein KlinikGesund AR Komfort (838)Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
Münchener Verein KlinikGesund AR Premium (739)Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
Münchener Verein KlinikGesund Premium (539)Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
Münchener Verein KlinikGesund Komfort (538)Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
Münchener Verein ZahnGesund 75+Zahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach kann der Vertrag mit einer 3-monatigen Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden.
Münchener Verein ZahnGesund 85+Zahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach kann der Vertrag mit einer 3-monatigen Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden.
Münchener Verein ZahnGesund 100Zahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach kann der Vertrag mit einer 3-monatigen Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden.
Münchener Verein Clinic Care Premium 735Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
Münchener Verein Naturmedizin 178Heilpraktiker3 Monate zum Versicherungsjahr
Münchener Verein Sehhilfen & Hilfsmittel Tarif 173Brille3 Monate zum Versicherungsjahr
Münchener Verein 572+574Zahnzusatzzum Monatsende
Der Tarif hat KEINE Mindestvertragslaufzeit. Insofern kann der Tarif zum Ablauf jedes Monats gekündigt werden.
Münchener Verein 571+572+573+574Zahnzusatzzum Monatsende
Der Tarif hat KEINE Mindestvertragslaufzeit. Insofern kann der Tarif zum Ablauf jedes Monats gekündigt werden.
Münchener Verein 560Zahnzusatzzum Monatsende
Münchener Verein 560+562Zahnzusatzzum Monatsende
Münchener Verein 561Zahnzusatzzum Monatsende
Münchener Verein 560+564Zahnzusatzzum Monatsende
Münchener Verein 768Zahnzusatzzum Monatsende
Münchener Verein 561+562Zahnzusatzzum Monatsende
Münchener Verein 561+564Zahnzusatzzum Monatsende
Münchener Verein 769Zahnzusatzzum Monatsende
Münchener Verein 768+562Zahnzusatzzum Monatsende
Münchener Verein 769+562Zahnzusatzzum Monatsende
Der Kunde kann den Zahntarif 769+562 vom Münchener Verein schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende jedes Versicherungsjahres, erstmalig nach der Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren, kündigen.
Münchener Verein 769+564Zahnzusatzzum Monatsende
Der Tarif für den Zahnbereich des Münchener Vereins 769+564 kann erstmals nach Ablauf der Mindestvertragsdauer und danach jedes Jahr jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.

Schicken Sie die Kündigung an:

deutschezahnversicherung@muenchener-verein.de