DieBayerische
VIP-Dental Prestige
Ausführliche Leistungsbeschreibung der DieBayerische - VIP-Dental Prestige Zahnzusatzversicherung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung der DieBayerische - VIP-Dental Prestige Zahnzusatzversicherung.
93 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die DieBayerische VIP-Dental Prestige hat einen
WaizmannWert Benchmark in Höhe von
93 %
für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In
einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8
Versicherungsjahre) würde die DieBayerische
VIP-Dental Prestige bei Behandlungskosten von 9.940,- €
(=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)
9244.2 €
erstatten.
1
Leistungen
2
Preise
3
Testberichte
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Ø-Erstattung
93 %
Clearment
Zertififzierung
Zertififzierung
LSK 1
Die DieBayerische VIP-Dental Prestige hat
die Clearment Leistungs-Sicherheitsklasse 1.
.
mehr Infos dazuClearment
Vertragsschutz
Vertragsschutz
Vertragsschutz kostenlos |
Info
Versicherung Lücken
Fehlende Zähne können mitversichert werden.Die Mitversicherung ist kostenlos (Achtung: maximale Anzahl
fehlender Zähne darf nicht überschritten werden).
Max. Leistung
2.500 € | 1.-2. Jahr
5.000 € | 3.-4 .Jahr
5.000 € | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz:
80-90%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Wartezeiten
Zahnersatz:
8 Monate.
Zahnerhalt: 3 Monate.
Zahnerhalt: 3 Monate.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Dros-Schiene
- Invisalign
- Vector-Behandlung
- Aufbiss-Schiene
KFO Ø-Erstattung
0 %
KFO Ø-Begrenzung
500 € je KJ. | KIG 1-2
250 € je KJ. | KIG 3-5
250 € je KJ. | KIG 3-5
KFO Wartezeit
8 Monate.
Kinder-Zahnarztleistungen
- KFO KIG 3-5
- KFO KIG 1-2
- Kinder-Prophylaxe
- Fissurenversiegelung
- Invisalign
- Retainer
- Lingual-Technik
- Farblosbogen
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Ja, 100 %.
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 %. Die Leistung ist begrenzt auf maximal 2x pro Kalenderjahr zu je maximal 80,- Euro.
Funktionstechnische Analyse KFO
Ja.
Kunststoff-Brackets
Ja.
Mini-Brackets
Ja.
Farblosbogen
Ja.
Lingual-Technik
Ja.
Retainer
Ja.
Invisalign
Ja.
Zahnersatz
80-90 %
Wartezeit
8 Monate.
Inlays
Ja, 80-90 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Ja, 80-90 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
Funktionsanalyse
Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig.
Verblendungen
Ja, 80-90 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Prophylaxe
100 %
Wartezeit
Keine Wartezeit.
Details
Erstattet werden 100% der Aufwendungen bis maximal je 80,- Euro zweimal innerhalb eines Kalenderjahres.
Als Zahnprophylaxe gelten professionelle Zahnreinigung, Versiegelung, Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung, Kariesrisikodiagnostik sowie Erstellung eines Mundhygienestatus und weitere Kontrollen des Übungserfolges.
Zahnerhalt
100 %
Wartezeit
3 Monate.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
Ja.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. | wenn GKV
leistet nicht
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 100 %. | wenn GKV
nicht leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
12 von 12
Laserbehandlung
Ja, 100%.
OP-Mikroskop
Ja, 100%.
CEREC-Behandlung
Ja, 80-90%.
Digitale Volumentomographie
Ja, 80-90%.
Bakterien- / DNA-Test
Ja, 100%. Der DNA-Test muss aber medizinisch begründet werden.
Vollnarkose
Ja, 80-100%. Soweit eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, werden besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung, wie die Vollnarkose erstattet. Dies gilt auch bei nachweislicher Zahnarztangst. Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ist begrenzt auf 500 € innerhalb eines Versicherungsjahres. Die Maßnahmen müssen im direkten Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung bzw. Zahnersatzmaßnahme stehen, für die Anspruch auf die tariflichen Leistungen besteht.
Akupunktur
Ja, 80-100%. Akupunktur zur Schmerzbehandlung und bei der Anästhesie bis zu einem Rechnungsbetrag von 500,- Euro je Kalenderjahr ist erstattungsfähig. Voraussetzung ist, dass die Leistung direkt in Zusammenhang mit einer zu erstattenden Maßnahme für Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz steht und medizinisch notwendig ist.
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
Ja, 100%.
DROS-Schiene
Ja, 100%. Nur, wenn medizinisch notwendig.
Aufbissschiene
Ja, 100%.
VECTOR-Technologie
Ja, 100%.
Invisalign
Ja, 80%.
Vertragsmodalitäten
Die Leistung im Tarif Bayerische VIP-Dental Prestige ist wie folgt begrenzt - diese gilt ausschließlich für den Bereich Zahnersatz:
1.250,- Euro im ersten Kalenderjahr,
2.500,- Euro in den ersten beiden Kalenderjahren,
3.750,- Euro in den ersten drei Kalenderjahren,
5.000,- Euro in den ersten vier Kalenderjahren.
Ab dem 5. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.
1.250,- Euro im ersten Kalenderjahr,
2.500,- Euro in den ersten beiden Kalenderjahren,
3.750,- Euro in den ersten drei Kalenderjahren,
5.000,- Euro in den ersten vier Kalenderjahren.
Ab dem 5. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Wartezeit
Die Wartezeit beträgt für Kieferorthopädie sowie Zahnersatz 8 Monate und für Zahnerhalt 3 Monate. Für die Individual-Prophylaxe gibt es hingegen KEINE Wartezeit.
Kündigungsfrist
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 12 Monaten mit einer Frist von einem Monat zum Ende jeden Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.
DieBayerische Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
DieBayerische Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Gesundheitsfragen im Antrag
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der DieBayerische VIP-Dental Prestige Zahnzusatzversicherung gestellt.
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der DieBayerische VIP-Dental Prestige Zahnzusatzversicherung gestellt.
- Fehlen Zähne (außer Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind?
- Wenn ja, wieviele Zähne, die nicht ersetzt sind, fehlen aktuell?
- Besteht eine herausnehmbare Voll- oder Teilprothese?
- Werden derzeit Zahnbehandlungen, Zahnersatzmaßnahmen, Behandlungen mit Aufbissschiene oder eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt, oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt?
- Besteht eine Erkrankung oder Verletzung des Zahnhalteapparates (z. B. Parodontitis, Gingivitis, Zahnfleischbluten), bestehen Zahn- oder Kieferanomalien irgendeiner Art oder bestand in den letzten 3 Jahren eine Erkrankung des Kiefers?
User Fragen an das Waizmann-Team
Top-Tarif vs. Lockangebot
Sehr geehrtes Waizmann-Team,
ich überlege momentan eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Die Tarife CSS ZE-Top + ZB und Axa DENT Premium sind bei der Preis-/Leistung vergleichbar.
Im Vergleich zu diesen Tarifen sticht der Tarif BBV VIP-Dental Prestige heraus. Hier ist sowohl der Preis als auch die Leistung Top. Gibt es hier einen negativen Punkt, den ich übersehen habe?
Vielen Dank!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der VIP DentalPrestige ist ein absoluter Top-Tarif.
Zu beachten sind jedoch sicherlich auch folgende Punkte:
A) Für Prophylaxe leistet der Tarif 100% - allerdings mit der Einschränkung, dass die Leistung auf maximal 2 Anwendungen pro Kalenderjahr zu maximal 80,- Euro je Maßnahme begrenzt ist. Diese Leistung sollte aber im Normalfall für die in aller Regel empfohlenen zwei Prophylaxe-Termine pro Jahr ausreichen.
B) Kieferorthopädie:
Für diesen Bereich leistet der Tarif - vorausgesetzt, dass die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde - mit 80%, sofern keine Leistungspflicht der GKV besteht bis maximal 500,- Euro innerhalb eines Kalenderjahres. Für den Fall, dass die GKV eine Leistung erbracht hat, werden die medizinisch notwendigen Mehrkosten zu 100% bis maximal 250,- Euro je Kalenderjahr erstattet. Diese Leistung ist schon relativ stark eingeschränkt.
C) Übersteigt der voraussichtlich Gesamtbetrag einer Behandlung 1.000,- Euro, so ist VOR Beginn der Behandlung ein Heilkostenplan beim Versicherer vorzulegen und auf die schriftliche Kostenzusage zu warten. Ansonsten werden die Kosten, welche die 1.000,- Euro überschreiten, um 50% gekürzt.
D) Die Material- und Laborkosten werden nach einen Preis-Leistungsverzeichnis erstattet. Das bedeutet, dass für diese Aufwendungen nur bestimmte Beträgt erstattungsfähig sind. Nach unserer Erfahrung sollten diese aber im Normalfall ausreichend sein.
E) Für den Antrag sind sehr strengen Annahmerichtlinien definiert, weshalb dieser Tarif sicherlich nicht für jeden abschließbar sein wird.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Sehr geehrtes Waizmann-Team,
ich überlege momentan eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Die Tarife CSS ZE-Top + ZB und Axa DENT Premium sind bei der Preis-/Leistung vergleichbar.
Im Vergleich zu diesen Tarifen sticht der Tarif BBV VIP-Dental Prestige heraus. Hier ist sowohl der Preis als auch die Leistung Top. Gibt es hier einen negativen Punkt, den ich übersehen habe?
Vielen Dank!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der VIP DentalPrestige ist ein absoluter Top-Tarif.
Zu beachten sind jedoch sicherlich auch folgende Punkte:
A) Für Prophylaxe leistet der Tarif 100% - allerdings mit der Einschränkung, dass die Leistung auf maximal 2 Anwendungen pro Kalenderjahr zu maximal 80,- Euro je Maßnahme begrenzt ist. Diese Leistung sollte aber im Normalfall für die in aller Regel empfohlenen zwei Prophylaxe-Termine pro Jahr ausreichen.
B) Kieferorthopädie:
Für diesen Bereich leistet der Tarif - vorausgesetzt, dass die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde - mit 80%, sofern keine Leistungspflicht der GKV besteht bis maximal 500,- Euro innerhalb eines Kalenderjahres. Für den Fall, dass die GKV eine Leistung erbracht hat, werden die medizinisch notwendigen Mehrkosten zu 100% bis maximal 250,- Euro je Kalenderjahr erstattet. Diese Leistung ist schon relativ stark eingeschränkt.
C) Übersteigt der voraussichtlich Gesamtbetrag einer Behandlung 1.000,- Euro, so ist VOR Beginn der Behandlung ein Heilkostenplan beim Versicherer vorzulegen und auf die schriftliche Kostenzusage zu warten. Ansonsten werden die Kosten, welche die 1.000,- Euro überschreiten, um 50% gekürzt.
D) Die Material- und Laborkosten werden nach einen Preis-Leistungsverzeichnis erstattet. Das bedeutet, dass für diese Aufwendungen nur bestimmte Beträgt erstattungsfähig sind. Nach unserer Erfahrung sollten diese aber im Normalfall ausreichend sein.
E) Für den Antrag sind sehr strengen Annahmerichtlinien definiert, weshalb dieser Tarif sicherlich nicht für jeden abschließbar sein wird.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Antragstellung nicht möglich
Hallo,
bei der Zahnreinigung letzte Woche meinte meine Ärztin das ich an einer Stelle eine kleine Verfärbung hätte (Karies) und sie diese gerne frühzeitig entfernen würde. Zählt das jetzt als angeratene Zahnbehandlung? Muss ich das jetzt erst machen lassen und kann die Versicherung erst danach abschließen oder kann ich die abschließen und reich es einfach nicht ein?
Vielen Dank
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
so wie ich das lese, ist das eine angeraten Behandlung. Das können Sie jetzt machen lassen und dann, wenn nichts mehr ansteht, eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
Wenn Sie jetzt schon eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, wäre es empfehlenswert, einen Tarif zu wählen, der keine Gesundheitsfragen bzw. die Frage nach angeratenen Maßnahmen im Antrag fragt bzw. die Bejahung dieser Frage keine Ablehnung nach sich zieht. Beispiele wären hier der Janitos Dental Plus oder der ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Hallo,
bei der Zahnreinigung letzte Woche meinte meine Ärztin das ich an einer Stelle eine kleine Verfärbung hätte (Karies) und sie diese gerne frühzeitig entfernen würde. Zählt das jetzt als angeratene Zahnbehandlung? Muss ich das jetzt erst machen lassen und kann die Versicherung erst danach abschließen oder kann ich die abschließen und reich es einfach nicht ein?
Vielen Dank
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
so wie ich das lese, ist das eine angeraten Behandlung. Das können Sie jetzt machen lassen und dann, wenn nichts mehr ansteht, eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
Wenn Sie jetzt schon eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, wäre es empfehlenswert, einen Tarif zu wählen, der keine Gesundheitsfragen bzw. die Frage nach angeratenen Maßnahmen im Antrag fragt bzw. die Bejahung dieser Frage keine Ablehnung nach sich zieht. Beispiele wären hier der Janitos Dental Plus oder der ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Vorerkrankung?!
Guten Tag,
bei mir wurde vor zwei wochen eine Zahnwurzelspitzenresektion an einem Backenzahn im Oberkiefer durchgeführt. Laut Kieferchirurgen ist es eine Frage der Zeit, bis ein Implantat "erforderlich" wird. Bitet sich diese Versicherung auch mit dieser Vorerkrankung, wenn es denn eine ist, für mich an (männlich, 32 Jahre, 2x Jahr professionelle Prophylaxe im Jahr, einige hochwertige Kunststofffüllungen)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
wenn die Wurzelbehandlung erst zwei Wochen zurückliegt, kann der Zahnarzt wahrscheinlich noch keine Aussage treffen, ob die Behandlung erfolgreich war oder nicht.
In der Regel muss man nach einer Wurzelbehandlung erst einige Wochen oder Monate warten, damit der Zahnarzt sagen kann, ja die Behandlung war erfolgreich, da ist jetzt nichts mehr zu machen. Oder er stellt eben fest, dass die Behandlung nicht erfolgreich war und noch weiteres ansteht.
Ob nun die Behandlung als erfolgreich abgeschlossen bezeichnet werden kann, kann Ihnen also Ihr Zahnarzt sagen. Wenn dem so ist, kann der Zahn auch mitversichert werden. Wenn die Maßnahme aber noch nicht abgeschlossen ist, also noch eine laufende Behandlung darstellt, ist ein Abschluss dieses Tarifes im Moment nicht möglich.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Guten Tag,
bei mir wurde vor zwei wochen eine Zahnwurzelspitzenresektion an einem Backenzahn im Oberkiefer durchgeführt. Laut Kieferchirurgen ist es eine Frage der Zeit, bis ein Implantat "erforderlich" wird. Bitet sich diese Versicherung auch mit dieser Vorerkrankung, wenn es denn eine ist, für mich an (männlich, 32 Jahre, 2x Jahr professionelle Prophylaxe im Jahr, einige hochwertige Kunststofffüllungen)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
wenn die Wurzelbehandlung erst zwei Wochen zurückliegt, kann der Zahnarzt wahrscheinlich noch keine Aussage treffen, ob die Behandlung erfolgreich war oder nicht.
In der Regel muss man nach einer Wurzelbehandlung erst einige Wochen oder Monate warten, damit der Zahnarzt sagen kann, ja die Behandlung war erfolgreich, da ist jetzt nichts mehr zu machen. Oder er stellt eben fest, dass die Behandlung nicht erfolgreich war und noch weiteres ansteht.
Ob nun die Behandlung als erfolgreich abgeschlossen bezeichnet werden kann, kann Ihnen also Ihr Zahnarzt sagen. Wenn dem so ist, kann der Zahn auch mitversichert werden. Wenn die Maßnahme aber noch nicht abgeschlossen ist, also noch eine laufende Behandlung darstellt, ist ein Abschluss dieses Tarifes im Moment nicht möglich.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Abschluss nicht möglich
Sehr geehrte Damen und Herren, ist es für mich nicht möglich einen Vertrag dort abzuschließen? Selbst wenn ich es von meinem Zahnarzt ausfüllen liese?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
ob ein Tarif abschließbar ist oder nicht, hängt nicht davon ab, ob ein Zahnarzt den Antrag ausfüllt oder nicht.
Die Anträge sind im Normalfall so gestaltet, dass diese vom Antragsteller ausgefüllt werden können, wobei manche Unklarheiten (z.B. tatsächliche Anzahl fehlender Zähne oder ob eine Behandlung schon als erfolgreich abgeschlossen angesehen werden kann) zuerst in der Praxis nachzufragen sind.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Sehr geehrte Damen und Herren, ist es für mich nicht möglich einen Vertrag dort abzuschließen? Selbst wenn ich es von meinem Zahnarzt ausfüllen liese?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
ob ein Tarif abschließbar ist oder nicht, hängt nicht davon ab, ob ein Zahnarzt den Antrag ausfüllt oder nicht.
Die Anträge sind im Normalfall so gestaltet, dass diese vom Antragsteller ausgefüllt werden können, wobei manche Unklarheiten (z.B. tatsächliche Anzahl fehlender Zähne oder ob eine Behandlung schon als erfolgreich abgeschlossen angesehen werden kann) zuerst in der Praxis nachzufragen sind.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Beitragsentwicklung
Wie entwickelt sich der Beitrags im Laufe der Zeit. Steigt der Beitrag gestaffelt zum Alter des Versicherten oder bleibt dieser immer konstant?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Die Beiträge der BBV VIP-Dental Prestige sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Die (derzeitig) kalkulierten Beiträge können Sie sich hier http://www.waizmanntabelle.de/zahnzusatzversicherung/id/170 unter dem Punkt: „Kalkulation der Beiträge“ aufrufen und nachlesen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wie entwickelt sich der Beitrags im Laufe der Zeit. Steigt der Beitrag gestaffelt zum Alter des Versicherten oder bleibt dieser immer konstant?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Die Beiträge der BBV VIP-Dental Prestige sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Die (derzeitig) kalkulierten Beiträge können Sie sich hier http://www.waizmanntabelle.de/zahnzusatzversicherung/id/170 unter dem Punkt: „Kalkulation der Beiträge“ aufrufen und nachlesen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode
Die Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode gibt die reale Durchschnittserstattung einer Zahnzusatzversicherung über einen 8-jährigen Beobachtungszeitraum an. Im Gegensatz zu üblichen Testverfahren, ist die Berechnung für jeden nachprüfbar und 100 % manipulationssicher . Dies ist einer der Gründe wieso die Waizmanntabelle von immer mehr Zahnärzten in Deutschland empfohlen wird.8 Jahres Realwert-Methode | Rechenweg
Die DieBayerische VIP-Dental Prestige leistet über 8 Jahre betrachtet im Durchschnitt 93 %. Basis für die Berechnung bildet der unten abgebildete Behandlungsverlauf.Jahr | Leistung | Zahnarzt-Rechnung | GKV Leistung | ZZV Leistung | Eigenanteil |
---|---|---|---|---|---|
1. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0 ,- € |
1. | Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 200,- € | 50,- € | 150,- € | 0 ,- € |
2. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0,- € |
2. | Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung | 750,- € | 0,- € | 750,- € | 0,- € |
2. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0 ,- € |
3. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0,- € |
3. | Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor | 650,- € | 50,- € | 535,- € | 65,- € |
3. | Einsetzen einer Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung | 800,- € | 150,- € | 570,- € | 80 ,- € |
4. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0,- € |
4. | Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff | 2100,- € | 520,- € | 1370,- € | 210,- € |
4. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0,- € |
5. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0 ,- € |
5. | Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 200,- € | 50,- € | 150,- € | 0 ,- € |
6. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0,- € |
6. | Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung | 750,- € | 0,- € | 750,- € | 0,- € |
6. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0 ,- € |
7. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0,- € |
7. | Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor | 650,- € | 50,- € | 535,- € | 65,- € |
7. | Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung | 800,- € | 150,- € | 570,- € | 80 ,- € |
8. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0,- € |
8. | Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff | 2100,- € | 520,- € | 1370,- € | 210,- € |
8. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0,- € |
Summe | 9.940,- € | 1.940,- € |
9230,-€
= 93 % | 710,- € |