Deutscher Ring
dent100
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Deutscher Ring - dent100 Zahnzusatzversicherung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Deutscher Ring - dent100 Zahnzusatzversicherung.
8 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die Deutscher Ring dent100 hat einen
WaizmannWert Benchmark in Höhe von
8 %
für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In
einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8
Versicherungsjahre) würde die Deutscher Ring
dent100 bei Behandlungskosten von 9.940,- €
(=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)
795.2 €
erstatten.
1
Leistungen
3
Testberichte
Ø-Erstattung
8 %
Versicherung Lücken
Fehlende Zähne können mitversichert werden.Die Mitversicherung ist kostenlos (Achtung: maximale Anzahl
fehlender Zähne darf nicht überschritten werden).
Max. Leistung
7.200 € | 1.-2. Jahr
unbegrenzt | 3.-4 .Jahr
unbegrenzt | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz:
50%
Zahnerhalt: 0%
Prophylaxe: 0%
Zahnerhalt: 0%
Prophylaxe: 0%
Wartezeiten
Zahnersatz:
8 Monate.
Zahnerhalt: Keine Leistung.
Zahnerhalt: Keine Leistung.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Dros-Schiene
- Invisalign
- Vector-Behandlung
- Aufbiss-Schiene
KFO Ø-Erstattung
0 %
KFO Ø-Begrenzung
| KIG 1-2
| KIG 3-5
| KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
- KFO KIG 3-5
- KFO KIG 1-2
- Kinder-Prophylaxe
- Fissurenversiegelung
- Invisalign
- Retainer
- Lingual-Technik
- Farblosbogen
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Nein.
Kinder-Prophylaxe
Nein.
Funktionstechnische Analyse KFO
Kunststoff-Brackets
Mini-Brackets
Farblosbogen
Lingual-Technik
Retainer
Invisalign
Zahnersatz
50 %
Wartezeit
8 Monate.
Inlays
Ja, 50 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Nein
Knochenaufbau
Nein
Funktionsanalyse
Nein
Verblendungen
Ja, 50 %.
Verblendungen werden nur bis zum 5er Zahn erstattet. Verblendungen von 6er und 7er Zähnen werden nicht erstattet.
Verblendungen werden nur bis zum 5er Zahn erstattet. Verblendungen von 6er und 7er Zähnen werden nicht erstattet.
Prophylaxe
0 %
Wartezeit
Details
keine Leistung
Zahnerhalt
0 %
Wartezeit
Keine Leistung.
Kunststofffüllungen
Nein.
Funktionsanalyse
Nein.
Wurzelbehandlung
Nein. | wenn GKV
leistet nicht
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Nein. | wenn GKV
nicht leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign
Vertragsmodalitäten
Die erstattungsfähigen Kosten werden begrenzt, und zwar im
1. Versicherungsjahr auf 3.000,– EUR,
2. Versicherungsjahr auf 4.200,– EUR,
3. Versicherungsjahr auf 5.400,– EUR
des Rechnungsbetrags. Diese Begrenzung entfällt bei unfallbedingten Kosten.
1. Versicherungsjahr auf 3.000,– EUR,
2. Versicherungsjahr auf 4.200,– EUR,
3. Versicherungsjahr auf 5.400,– EUR
des Rechnungsbetrags. Diese Begrenzung entfällt bei unfallbedingten Kosten.
Wartezeit
Die Wartezeit in diesem Tarif beträgt für Zahnersatz 8 Monate.
User Fragen an das Waizmann-Team
Erstattungsfähiger Rechnungsbetrag
Wie muß man den Begriff "erstattungsfähiger
Rechnungsbetrag sehen"?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
bei einem Rechnungsbetrag ist nicht zwingend alles erstattungsfähig. Das kann also sein, dass dieser Elemente enthält, die man rausrechnen muss.
Erstattungsfähig ist das, was laut Versicherungsbedingungen erstattet wird.
Beispiel, um das klarer darzustellen:
Wenn ein Tarif Verblendungen im Seitenzahnbereich bis einschließlich Zahn 5 erstattet, die Rechnung dann aber eine Verblendung an Zahn 6 enthält, ist das nicht erstattungsfähig.
Anderes Beispiel:
Wenn ein Tarif bis zum 2,3-fachen Satz (GOZ) erstattet, die Rechnung jedoch einige Positionen enthält, die 3,5-fach abgerechnet sind, dann ist das nicht erstattungsfähig.
Daher kann man nie sagen, es wird grundsätzlich so und so viel vom Rechnungsbetrag erstattet, denn es kann sein, dass die Rechnung Elemente enthält, die nicht erstattungsfähig sind.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wie muß man den Begriff "erstattungsfähiger
Rechnungsbetrag sehen"?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
bei einem Rechnungsbetrag ist nicht zwingend alles erstattungsfähig. Das kann also sein, dass dieser Elemente enthält, die man rausrechnen muss.
Erstattungsfähig ist das, was laut Versicherungsbedingungen erstattet wird.
Beispiel, um das klarer darzustellen:
Wenn ein Tarif Verblendungen im Seitenzahnbereich bis einschließlich Zahn 5 erstattet, die Rechnung dann aber eine Verblendung an Zahn 6 enthält, ist das nicht erstattungsfähig.
Anderes Beispiel:
Wenn ein Tarif bis zum 2,3-fachen Satz (GOZ) erstattet, die Rechnung jedoch einige Positionen enthält, die 3,5-fach abgerechnet sind, dann ist das nicht erstattungsfähig.
Daher kann man nie sagen, es wird grundsätzlich so und so viel vom Rechnungsbetrag erstattet, denn es kann sein, dass die Rechnung Elemente enthält, die nicht erstattungsfähig sind.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)