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Barmenia AZ+Prophy
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Barmenia - AZ+Prophy Zahnzusatzversicherung.
48 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die Barmenia AZ+Prophy hat einen WaizmannWert Benchmark in Höhe von 48 % für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8 Versicherungsjahre) würde die Barmenia AZ+Prophy bei Behandlungskosten von 9.940,- € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) 4771.2 € erstatten.

1
Leistungen
3
Testberichte
Ø-Erstattung
(WaizmannWert)
48 %
1.-4. Jahr 38 % | 5.-8. Jahr 57 %
Versicherung Lücken
bzw. fehlende Zähne
Max. Leistung
in den ersten 4 Jahren
1.500 € | 1.-2. Jahr
unbegrenzt | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz: 35%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Wartezeiten
Zahnersatz: 8 Monate.
Zahnerhalt: Zahnbehandlung und Prophylaxe haben KEINE Wartezeit.
Hightech-Leistungen
  • Laser-Behandlung
  • OP-Mikroskop
  • Cerec-Behandlung
  • Digitale Volumentomographie
  • DNA-Analysen
  • Vollnarkose
  • Akkupunktur
  • Photoaktivierte Chemotherapie
  • Dros-Schiene
  • Invisalign
  • Vector-Behandlung
  • Aufbiss-Schiene

KFO Ø-Erstattung
(Kieferorthopädie)
0 %
KIG 1-2: 0 % | KIG 3-5: 0 %
KFO Ø-Begrenzung
| KIG 1-2
| KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
  • KFO KIG 3-5
  • KFO KIG 1-2
  • Kinder-Prophylaxe
  • Fissurenversiegelung
  • Invisalign
  • Retainer
  • Lingual-Technik
  • Farblosbogen
  • Kunststoff-Brackets
  • Mini-Brackets
  • Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Ja, 100 %, bis max. 60 EUR pro Kalenderjahr
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 %, bis max. 60 EUR pro Kalenderjahr
Funktionstechnische Analyse KFO
Kunststoff-Brackets
Mini-Brackets
Farblosbogen
Lingual-Technik
Retainer
Invisalign

Zahnersatz
35 %
Wartezeit
für Zahnersatz
8 Monate.
Inlays
Begrenzungen
Ja, 100 % inkl. GKV-Anteil
Einschließlich der Leistungen der GKV dürfen 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschritten werden.
Implantate
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Ja, 35 %.
Einschließlich der Leistungen der GKV dürfen 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschritten werden.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Nein.
Funktionsanalyse
Nein.
Verblendungen
Begrenzungen
Ja, 35 %.
Max. 75,50 EUR pro Verblendung


Prophylaxe
Leistung
100 %
Wartezeit
für Prophylaxe
Details
Prophylaxe-Leistung
Die tariflichen Leistungen des Tarifes ZGPlus sehen grundsätzlich eine Erstattung innerhalb der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung vor (3,5fach). Die GOZ sieht vor, dass der Zahnarzt die Überschreitung des 2,3fachen Satzes auf der Rechnung begründen muss. Berechnet ein Zahnarzt eine professionelle Zahnreinigung für 28 Zähne, liegt der Rechnungsbetrag in der Tat bei 101,36 EUR (2,3fach) bzw. 154,28 EUR (3,5fach). In diesem Fall hätte der Kunde also eine Eigenbeteiligung, da der Tarif ZGPlus eine maximale Erstattung von 60,- Euro pro Kalenderjahr vorsieht.

Zahnerhalt
100 %
Wartezeit
für Zahnerhalt
Zahnbehandlung und Prophylaxe haben KEINE Wartezeit.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 % inkl. GKV-Anteil
Funktionsanalyse
für Zahnerhalt
Nein.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet nicht
Nein. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 100 %. | wenn GKV nicht leistet
Nein. | wenn GKV leistet

Hightech-Leistungen
Anzahl
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign

Vertragsmodalitäten
Leistungsbegrenzungen
Die Leistungen für Zahnersatz und Inlays sind in den ersten zwei Kalenderjahren auf insgesamt 1.000,00 EUR je Kalenderjahr begrenzt.

Im Tarif PROPHY gelten folgende Einschränkungen:
Die Gesamtleistung pro versicherter Person beträgt
- im ersten Kalenderjahr maximal 250,00 EUR;
- in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 500,00 EUR;
- in den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal 750,00 EUR;
- in den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal 1.000,00 EUR.
Wartezeit
Die Wartezeit in diesem Tarif beträgt für Zahnersatz 8 Monate. Für den Bereich Zahnbehandlung gibt es KEINE Wartezeit - das gilt auch für die Individualprophylaxe.
Kündigungsfrist
Beim Tarif AZ+Prophy ist eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich. Die Mindestvertragsdauer beträgt bei der Barmenia 2 Jahre exakt ab Versicherungsbeginn gerechnet.
Barmenia Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung

User Fragen an das Waizmann-Team
Wechsel zur ZG PLUS
hallo! kann ich als BKK gesetzl versicherter in obige KV wechseln? verliere ich dann wieder alles, d.h. muss ich dann wieder mit den Leistungen warten?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

wenn Sie derzeit den Tarif Barmenia ZG + Prophy haben, ist ein Wechsel zum ZGPlus empfehlenswert. Die Wartezeiten werden angerechnet.

Sollten Sie den Barmenia ZG mit mehr als einen fehlenden Zahn abgeschlossen haben und aufgrund dessen einen Zahnstaffel erhalten haben, ist zu überlegen, ob ein Wechsel zu einem anderen Tarif sinnvoll wäre.

Wenn derzeit eine Behandlung läuft wäre jedoch im Moment kein Wechsel möglich.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Leistungsüberschneidung von Barmenia AZ Prophy mit bestehender Zusatzversicherung für Zahnersatz
Bei bestehender Zusatzversicherung für Zahnersatz (inkl. Inlays) besteht Interesse an Barmenia AZ+Prophy wegen der Leistungen für zahnerhaltende Maßnahmen. Dafür (z.B. Wurzelbehandlung, Prohylaxe) besteht bisher kein Versicherungsschutz. Ergeben sich Probleme durch die Überschneidung der Leistungsbereiche (betrifft insbes. Inlays) der beiden Versicherungen? Was raten Sie?

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

das kann ich so nicht beantworten, weil ich nicht weiß, was der bestehende Tarif ist. Haben Sie bereits einen Tarif bei der Barmenia oder bei einem anderen Versicherer?

Wenn bereits bei der Barmenia ein Tarif abgeschlossen wurde, wäre ggf. ein Wechsel zum Barmenia ZG Plus die sinnvollste Lösung.

Wenn bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht, müsste man erst mal sehen, ob dieser eine Doppelversicherung überhaupt duldet.

In der Regel reicht allerdings ein guter Tarif vollkommen aus, man muss nicht bei zwei Versicherungen Tarife abschließen.

Sollte ein Wechsel vorgenommen werden, ist zu beachten:
Der Wechsel einer Versicherung sollte nur dann unternommen werden, wenn aktuell wirklich keinerlei Behandlungen laufen, angeraten oder geplant sind. Dies müsste bei Antragstellung angegeben werden und hätte zur Folge, dass für diese (Versicherungs-)Fälle der "neue" Versicherer nicht leisten würde.
Falls also zum Wechselzeitpunkt Behandlungen bei Ihnen notwendig / angeraten sind oder Sie für die nächsten ca. 1-2 Jahre mit umfangreicheren Behandlungen rechnen, wäre es sinnvoll, den alten Tarif noch nicht zu kündigen bzw. noch nicht zu wechseln.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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