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User-Frage zur AXA DENT Premium-U Zahnzusatzversicherung

Geben Sie hier einige Stichworte zu Ihrer Frage ein

Erstattet die Axa die Kosten, falls währen der Wartezeit ein Zahn unvohergesehen gezogen werden muss?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

Wartezeit bedeutet, dass es für Behandlungen, die während dieser Zeit durchgeführt werden, keine Erstattung gibt.

Wenn nun ein Zahn so erkranken sollte, dass er gezogen werden muss und man kann die Behandlung auch nicht zeitlich nach hinten schieben, wäre hierfür keine Erstattung möglich, dies zahlt aber auch die Kasse. Anders ist es dann beim Zahnersatz. Und den kann man dann in der Regel durchaus etwas zeitverschoben setzen.

Entscheidend ist, dass bei Abschluss der Versicherung noch alles in Ordnung ist noch keine Behandlung angeraten/geplant/notwendig ist.
Eine konkret angeratene/geplante Behandlung ist ein eingetretener Versicherungsfall. Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle wird auch nach Ablauf der Wartezeit nicht geleistet.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)