Muß man vor Behandlung einen Heikostenplan an AXA eireichen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
dafür besteht kein Muss. Er wird also auch ohne die vorherige Vorlage eines Heil- und Kostenplanes erstattet, die vorherige Vorlage ist keine Voraussetzung für den Erhalt der Leistung. Es ist allerdings empfehlenswert, einen Heil- und Kostenplan bei Behandlungen größer einer PZR einzureichen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)