Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell bin ich privat krankenversichert mit relativ gutem Versicherungschutz bzgl. zahnärztlicher Leistungen.
Ab Januar 2012 werde in die Schweiz ziehen und deshalb meine deutsche Privatversicherung auf Anwartschaft stellen. Da von der regulären schweizerischen Krankenversicherung zahnärztliche Leistungen kaum übernommen werden, möchte ich Ihnen mit dieser e-mail die Frage stellen, ob es möglich und oder sinnvoll ist eine schweizerische Krankenversicherung mit einer deutschen Zahnzusatzversicherung zu kombinieren.
Dabei würde evtl. auch in Kauf nehmen, dass ich zahnärztliche Leistungen der etwaigen deutschen Zahnzusatzversicherung nur bei einem in Deutschland ansässigen Zahnarzt in Anspruch nehmen kann. Für ihre Bemühungen bedanke ich mich herzlich im voraus und verbleibe mit besten Grüßen
Sehr geehrter Anfrager,
der Abschluss einer deutschen Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich in Verbindung mit einer Krankenversicherung in der Schweiz wäre grundsätzlich durchaus sinnvoll, ist aber leider NICHT möglich.
Um eine deutsche private KrankenZUSATZversicherung abschließen zu können, müssen nämlich 3 Kriterien erfüllt sein. Dies wären:
- Mitglied in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse
- Wohnort in Deutschland
- deutsches Girokonto für den Beitragseinzug
Sie wären kein Mitglied in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse, was den Abschluss sofort ausschließen würde - unabhängig davon, ob Sie noch in Deutschland wohnen oder dorthin das Gehalt überwiesen bekämen. Hier bleibt Ihnen also nur die Möglichkeit sich in der Schweiz um eine entsprechende Absicherung umzusehen.
touch_app | Hinweis Wenn Sie fest im Ausland leben und auch dort versichert sind, können Sie keine deutsche Zahnzusatzversicherung nutzen. Eine Voraussetzung um eine Erstattung von einer deutschen Zahnzusatzversicherung zu bekommen, ist dass Sie in der deutschen GKV versichert sind. |