Welches Datum gilt für den Behandlungsplan? Datum des Behandlungsplans oder Beginn
der Behandlung?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
das kommt drauf an.
Wenn der Behandlungsplan bereits vor Vertragsabschluss erstellt wurde, wird nicht geleistet, weil dann der Versicherungsfall schon vor Vertragsabschluss eingetreten ist und somit nicht mitversichert ist.
Wenn es um eine Erstattung geht, bei der z.B. eine Wartezeit oder eine Begrenzung zu beachten ist, dann geht es um das Datum der Behandlung.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)