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User-Frage zur ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung

Fehlenden Zähne mitversichern

Hallo, angenommen ich habe oben und unten eine Vollprothese fahlen mir dann alle Zähne? Was wäre wenn ich später dann doch Implantate möchte, wären diese erstattungsfähig?.
Vielen Dank für Ihre Antwort.


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

herausnehmbare Prothesen behandeln die unterschiedlichen Gesellschaften tatsächlich sehr verschieden. Manche bezeichnen sie als vorhandenen Zahnersatz andere als fehlende Zähne. Bei der ERGO Direkt gelten diese Zähne nicht als fehlende Zähne.

Sollte der bestehende Zahnersatz also derzeit vollkommen in Ordnung sein und keinerlei Reparaturen, Neuerungen oder sonstige Maßnahmen notwendig/angeraten/geplant sein, kann dieser Zahnersatz mitversichert werden. Wenn dann später einmal eine Behandlung medizinisch notwendig ist, wäre das mitversichert.

Was nicht geht ist zu sagen, ich mag die Prothese jetzt nicht mehr, ich mag jetzt was anderes. Es müsste sich schon eine medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung ergeben.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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touch_app Hinweis
Als „fehlend“ gelten nur unversorgte Lücken, wo derzeit Platz für einen Zahnersatz ist.

Nicht fehlend sind:

• fehlende Weisheitszähne

• „Lückenschlüsse“ – benachbarte Zähne sind komplett zusammengerückt, so dass überhaupt kein Platz für einen neuen Zahn(-ersatz) vorhanden ist;

• bereits ersetzte Zähne