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User-Frage zur Janitos - JA dental plus Zahnzusatzversicherung

Behandlung innerhalb der Wartezeit von 8 Monaten

Was ist, wenn innerhalb der ersten 8 Monate ein Versicherungsfall eintritt? (Vorausgesetzt dieser ist nicht vor Versicherungsbeginn bekannt, angeraten, weil das ist ja bekanntlich nicht mitverscihert.)

Kann dann der Zahnarzt trotzdem kostenpflichtig behandeln, und man kann dann die Rechnung nach den verstrichenen 8 Monaten einreichen?

Zusatzfrage: ist die PZR schon innerhalb der Wartezeit möglich und wird dann auch schon erstattet?

Danke!


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

die Wartezeiten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie betragen beim Tarif Janitos DentalPlus 8 Monate. Sollte ein Versicherungsfall nach Vertragsabschluss neu auftreten und sofort behandelt werden müssen, dann wäre das Behandlungsdatum in der Wartezeit und somit keine Erstattung möglich. Sollte jedoch die Behandlung noch etwas warten können, dann könnte man den Behandlungstermin auf einen Tag nach Ablauf der Wartezeit legen und dann wäre diese Behandlung grundsätzlich auch erstattungsfähig. Übrigens – bei Unfällen entfällt die Wartezeit.

Zur PZR – auch hier gilt die Wartezeit von 8 Monaten.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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Als Wartezeit wird der Zeitraum bezeichnet, in welchem zwar schon Versicherungsschutz besteht, aber noch keine Leistungen in Anspruch genommen werden können.