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User-Frage zur Janitos - JA dental plus Zahnzusatzversicherung

Vertrag zum 01.05?

Hallo, wenn ich zum 01.05 ein Vertrag abschließe und am 14.05 ein Implantat eingesetzt bekomme wird das dann auch übernommen?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

nein.

Begründung:

Im Antrag wird gefragt: „Wurde eine Zahnbehandlung/Zahnersatzmaßnahme angeraten oder begonnen bzw. besteht eine provisorische Versorgung?“ Wenn diese Frage bejaht werden muss, wovon ich ausgehe, dann heißt es auch bereits in den Antragsunterlagen: „Ich bin damit einverstanden, dass für alle angeratenen oder begonnenen Zahnbehandlungen/
Zahnersatzmaßnahmen kein Versicherungsschutz besteht.“

Es ist grundsätzlich bei Zahnsatzversicherungen so: Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten, sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.

Die einzige Ausnahme ist der Tarif Zahnersatz Sofort der ERGO. Hier gilt jedoch eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren bei recht hohen Beiträgen und als Leistung nur Verdoppelung Festzuschuss der Kasse. Das wird sich kaum rechnen.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

touch_app Hinweis
Der Abschluss oder Wechsel einer ZZV ist nur dann sinnvoll, wenn… aktuell kein krankhafter Befund (z.B. beschädigter oder erkrankter Zahn, Zahn-/Kieferfehlstellung) besteht - siehe Patientenakte, aktuell keine Behandlungsnotwendigkeit besteht, aktuell keine Zahnbehandlungen angeraten wurden oder am Laufen sind. Der Abschluss oder Wechsel einer ZZV ist nicht mehr sinnvoll, wenn... der Versicherungsfall (siehe oben) bereits eingetreten ist.