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Münchener Verein Sehhilfen & Hilfsmittel Tarif 173
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Münchener Verein - Sehhilfen & Hilfsmittel Tarif 173 Brillenversicherung.

1
Leistungen
2
Preise
4
AVB`s & Downloads
3
Rechnung einreichen
Tarif
Münchener Verein Sehhilfen & Hilfsmittel Tarif 173
Ø-Erstattung
(Brille / Sehhilfen)
Erstattung für Sehhilfen
100 % | tarifliche Erstattung
Maximale Erstattung
400 € innnerhalb von 2 Versicherungsjahren
Anfängliche Begrenzungen
Begrenzung aller Leisungen: Die ersten 12 Monate max. 240 € Die ersten 24 Monate max. 480 €
Wartezeiten
Keine Wartezeit
Leistungen für Sehhilfen
Erstattung für Sonnenbrillen
Ja
Erstattung für Gleitsichtbrille
Ja
Erstattung für Kontaktlinsen
Ja
Erstattung für Prismenbrille
Ja, ärztliche Verordnung notwendig %
Erstattung für Glaukom-Vorsorge
Nein
Erstattung für Lasik
Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen & Impfungen
Erstattung für Vorsorge-Untersuchungen
Nein.
Erstattung für Zusatzimpfungen
Nein.
Zusätzliche Leistungen
Keine Leistung
Leistungen für Hörgeräte
Erstattung für Hörgeräte
Ja, 100 %
Für Hilfsmittel inkl. GKV, max. Erstattung 800€ in 2 Versicherungsjahren
Vertragsmodalitäten des Münchener Verein Sehhilfen & Hilfsmittel Tarif 173
Mindestvertragslaufzeit der Brillenversicherung
24 Monate
Kündigungfrist der Brillenversicherung
Das Versicherungsverhältnis kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
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