Concordia Sehen + Hören AZSH
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Concordia Sehen + Hören AZSH Brillenversicherung.
Wichtige Eckdaten
Sehhilfen
100 %
Max. Erstattung:
350 € innerhalb von 2 Versicherungsjahren
Anfängliche Begrenzungen:
Augenlaserbehandlungen sind frühestens nach Ablauf von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn erstattungsfähig.
Wartezeiten:
3 Monate (entfällt bei Unfall)
Zusätzliche Leistungen:
4 zusätzliche Leistungen ...anzeigen...
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Erstattung für Sehhilfen
100 % | tarifliche Erstattung
Maximale Erstattung
350 € | innerhalb von 2 Versicherungsjahren
Inkluisve GKV Anteil
Inkluisve GKV Anteil
Anfängliche Begrenzungen
Augenlaserbehandlungen sind frühestens nach Ablauf von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn erstattungsfähig.
Wartezeiten
3 Monate (entfällt bei Unfall)
Erstattung für Sonnenbrillen
Ja.
Erstattung für Gleitsichtbrille
Ja
Erstattung für Kontaktlinsen
Ja
Erstattung für Prismenbrille
Ja.
Erstattung für Glaukom-Vorsorge
Nein
Erstattung für Lasik
100% - Max. 750 € pro Auge (Frühestens 24 Monate nach Versicherungsbeginn) - Neuer Anspruch nach 36 Monaten (Jedoch höchstens zweimal pro Auge)
Erstattung für Vorsorge-Untersuchungen
Nein.
Ersattung für Zusatzimpfungen
Nein.
Zusätzliche Leistungen
- Leistung für Sonnenbrille mit Stärkengläser
- Leistung für Prismenbrille
- Leistung für Augenlaser-Behandlung
- Leistung für Hörhilfen
- Keine Leistung für Vorsorgeuntersuchungen
- Keine Leistung für Schutzimpfungen
Leistungen für Hörgeräte
Ja, 80%
Wenn GKV leistet - 80% der nach GKV verbleibenden Kosten Wenn GKV nicht leistet - 80%, max. Erstattung ist pro Ohr auf 1000 € begrenzt (Neuer Anspruch nach 36 Monaten)
Wenn GKV leistet - 80% der nach GKV verbleibenden Kosten Wenn GKV nicht leistet - 80%, max. Erstattung ist pro Ohr auf 1000 € begrenzt (Neuer Anspruch nach 36 Monaten)
Vertragsmodalitäten des Concordia Sehen + Hören AZSH
Mindestvertragslaufzeit der Brillenversicherung
24 Monate
24 Monate
Kündigungsfrist der Brillenversicherung
Das Versicherungsverhältnis kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Gesundheitsfragen
Diese Fragen werden im Antrag gestellt
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Concordia Sehen + Hören AZSH Zusatzversicherung gestellt:
- 1Tragen Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) oder ist eine solche angeraten?
- 2Wie viel Dioptrien haben Sie auf dem linken und auf dem rechten Auge?
- 3Wurden Sie innerhalb der letzten 3 Jahre neben einer eventuellen Sehschwäche wegen weiterer Augenerkrankungen (z.B. Hornhautverkrümmung, erhöhter Augeninnendruck, grüner Star, grauer Star, Netzhautablösung) beraten, untersucht oder behandelt?
- 4Tragen Sie eine Hörhilfe oder ist eine solche angeraten?
- 5Bitte geben Sie auch an, welche Ohrenerkrankungen/Hörschädigungen (z.B. Tinnitus, Schwerhörigkeit) innerhalb der letzten 3 Jahre bestanden.