Was kostet eine Heilpraktikerversicherung?
Für eine 30-jährige Person zwischen 20 € und 50 € pro Monat. Kindertarife liegen zwischen 8 € und 12 €. Je nach Versicherungsumfang, Erstattungshöhen und Anbieter.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Heilpraktiker-Zusatzversicherungen – Kosten, Leistungen, Wartezeiten, Gesundheitsfragen und vieles mehr.
Für eine 30-jährige Person zwischen 20 € und 50 € pro Monat. Kindertarife liegen zwischen 8 € und 12 €. Je nach Versicherungsumfang, Erstattungshöhen und Anbieter.
Klassische Naturheilkunde-Leistungen wie Akupunktur, Chiropraktik, Homöopathie, Osteopathie und TCM. Viele Tarife leisten zusätzlich für Vorsorge, Impfungen, Sehhilfen und LASIK. Erstattung nach Hufelandverzeichnis oder GebüH.
Für gesetzlich Versicherte. Naturheilverfahren werden ergänzend zur Schulmedizin abgedeckt. Besonders Babies, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche profitieren doppelt: einfache Annahme + günstige Beiträge (8–12 €).
Nein. Bei der Antragstellung müssen immer Gesundheitsfragen beantwortet werden. Annahme kann mit Risikozuschlag oder Ausschluss erfolgen.
Ja, kommt aber auf die Diagnose an. Viele Vorerkrankungen führen zur Ablehnung – manche Tarife nehmen mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss an.
Nein. Leistungsbegrenzungen sind immer gegeben. Manche Tarife sind 1–3 Jahre gedrosselt, andere bieten direkt zu Beginn die volle Erstattungshöhe.
Ja. Wartezeit = Frist trotz bestehendem Versicherungsschutz ohne Leistungsanspruch. Übliche Wartezeit: 3 Monate. Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie): 8 Monate.
Ja, lohnt sich aber selten. Es können nur Behandlungen versichert werden, deren Diagnose nach Versicherungsabschluss gestellt wurde. Die Versicherung entscheidet, ob der ärztliche Bericht anerkannt wird.
Lohnt sich gleich zweimal: günstig (8–12 €) und einfache Annahme in jungen Jahren – meist keine Vorerkrankungen. Kinder erhalten Zugang zu einem ganzheitlichen Behandlungsansatz.
Gesundheitsfragen können bis zu 10 Jahre rückwirkend gelten. Vorerkrankungen führen oft zu Ablehnung, Ausschluss oder Beitragszuschlag. Je früher, desto besser.
Nein. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind nicht erstattungsfähig. Im Idealfall sind alle Behandlungen vor Antragstellung erfolgreich abgeschlossen. Bei Zweifeln: anonyme Einzelfallprüfung.
Diverse Tarife bieten Leistungen für Brille (300–400 € alle 2–3 Jahre) und LASIK (1.000–1.500 € nach 3–5 Jahren). Über die Hälfte der Deutschen benötigt eine Sehhilfe.
Manche Tarife leisten für Position „19 Psychotherapie" der GebüH. Behandlung bei Stress, Burnout, depressiven Verstimmungen. Wichtig: 8 Monate besondere Wartezeit, bereits eingetretene Fälle nicht versicherbar.
Nein. Befindet sich der Antragsteller in psychotherapeutischer Behandlung oder wurde eine angeraten, gibt es keine Leistung mehr. Gesundheitsfragen prüfen oft 10 Jahre rückwirkend.
GebüH 19.8 sieht Hypnose vor – aktuell leistet aber nur die Allianz im Tarif AmbulantBest02. Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Voranfrage bei anderen Versicherern erfolgreich sein.
Wenn die Police vorliegt, der Erstbeitrag abgebucht und der Versicherungsbeginn erreicht wurde.
Tarife ohne Wartezeit leisten ab Versicherungsschutz – aber nur für Ansprüche, die NACH Abschluss eintreten. Diagnosen vor Beginn oder bereits begonnene Behandlungen sind ausgeschlossen.
Tarife mit Alterungsrückstellungen sind in jungen Jahren etwas teurer. Die Tarifwahl sollte aber primär nach Leistungsstärke entschieden werden, nicht nach Kalkulationsart.
Nein. Im Gegensatz zur GKV gibt es keine Familienmitversicherung in der privaten Krankenzusatzversicherung. Jede Person muss separat versichert werden.
Eine sog. Doppelversicherung ist nicht üblich. Es gilt das Bereicherungsverbot. Außerdem ist es im Leistungsfall ein erheblicher Mehraufwand für die Versicherer.
Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen beim Heilpraktiker. Wird von Heilpraktiker-Versicherungen als Erstattungstabelle genutzt – ist aber keine verbindliche Gebührenordnung.
Das Hufeland-Verzeichnis listet Naturheilverfahren beim Arzt für Naturheilkunde. Wird von der Hufelandgesellschaft Berlin herausgegeben. Bildet die Abrechnungs-Brücke zwischen GOÄ-Ziffern und Naturheilverfahren.
Gebührenordnung für Ärzte – Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Da nicht alle naturheilkundlichen Methoden enthalten sind, wird ergänzend das Hufeland-Verzeichnis herangezogen.
Stiftung Warentest: Letzter Test 4/2017. 59 Tarife geprüft, mehr als die Hälfte „gut" bewertet. Bewertet wurden Heilpraktiker, Brillen und Zahnersatz.
WaizmannWert Heilpraktiker: Erstmals mathematische Tarifanalyse mit Fokus Naturheilkunde. Maximale Leistungsstärke in Prozent ausgedrückt – „Warenkorb für Naturheilkunde-Leistungen" über 4 Jahre. Tarife leisten beim Heilpraktiker und Arzt für Naturheilverfahren, inkl. GebüH/Hufelandverzeichnis-Positionen.
Mit dem WaizmannWert Heilpraktiker analysieren wir die leistungsstärksten Tarife – prozentgenauer Vergleich, da Tarife unterschiedliche Leistungspunkte und Erstattungshöhen bieten.
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