Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
Häufig gestellte Fragen

Heilpraktikerversicherung FAQ

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Heilpraktiker-Zusatzversicherungen – Kosten, Leistungen, Wartezeiten, Gesundheitsfragen und vieles mehr.

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen

Was kostet eine Heilpraktikerversicherung?

Für eine 30-jährige Person zwischen 20 € und 50 € pro Monat. Kindertarife liegen zwischen 8 € und 12 €. Je nach Versicherungsumfang, Erstattungshöhen und Anbieter.

Welche Leistungen bietet eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?

Klassische Naturheilkunde-Leistungen wie Akupunktur, Chiropraktik, Homöopathie, Osteopathie und TCM. Viele Tarife leisten zusätzlich für Vorsorge, Impfungen, Sehhilfen und LASIK. Erstattung nach Hufelandverzeichnis oder GebüH.

Für wen lohnt sich eine Heilpraktikerversicherung?

Für gesetzlich Versicherte. Naturheilverfahren werden ergänzend zur Schulmedizin abgedeckt. Besonders Babies, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche profitieren doppelt: einfache Annahme + günstige Beiträge (8–12 €).

Gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen?

Nein. Bei der Antragstellung müssen immer Gesundheitsfragen beantwortet werden. Annahme kann mit Risikozuschlag oder Ausschluss erfolgen.

Abschluss mit Vorerkrankung möglich?

Ja, kommt aber auf die Diagnose an. Viele Vorerkrankungen führen zur Ablehnung – manche Tarife nehmen mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss an.

Tarife ohne Begrenzung?

Nein. Leistungsbegrenzungen sind immer gegeben. Manche Tarife sind 1–3 Jahre gedrosselt, andere bieten direkt zu Beginn die volle Erstattungshöhe.

Tarife ohne Wartezeit?

Ja. Wartezeit = Frist trotz bestehendem Versicherungsschutz ohne Leistungsanspruch. Übliche Wartezeit: 3 Monate. Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie): 8 Monate.

Kann es einen Wartezeiterlass geben?

Ja, lohnt sich aber selten. Es können nur Behandlungen versichert werden, deren Diagnose nach Versicherungsabschluss gestellt wurde. Die Versicherung entscheidet, ob der ärztliche Bericht anerkannt wird.

Heilpraktikerversicherung für Kinder?

Lohnt sich gleich zweimal: günstig (8–12 €) und einfache Annahme in jungen Jahren – meist keine Vorerkrankungen. Kinder erhalten Zugang zu einem ganzheitlichen Behandlungsansatz.

Warum so früh wie möglich abschließen?

Gesundheitsfragen können bis zu 10 Jahre rückwirkend gelten. Vorerkrankungen führen oft zu Ablehnung, Ausschluss oder Beitragszuschlag. Je früher, desto besser.

Sind angeratene/laufende Behandlungen mitversichert?

Nein. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind nicht erstattungsfähig. Im Idealfall sind alle Behandlungen vor Antragstellung erfolgreich abgeschlossen. Bei Zweifeln: anonyme Einzelfallprüfung.

Sehhilfen / LASIK enthalten?

Diverse Tarife bieten Leistungen für Brille (300–400 € alle 2–3 Jahre) und LASIK (1.000–1.500 € nach 3–5 Jahren). Über die Hälfte der Deutschen benötigt eine Sehhilfe.

Leistung für Psychotherapie?

Manche Tarife leisten für Position „19 Psychotherapie" der GebüH. Behandlung bei Stress, Burnout, depressiven Verstimmungen. Wichtig: 8 Monate besondere Wartezeit, bereits eingetretene Fälle nicht versicherbar.

Trotz aktueller Psychotherapie?

Nein. Befindet sich der Antragsteller in psychotherapeutischer Behandlung oder wurde eine angeraten, gibt es keine Leistung mehr. Gesundheitsfragen prüfen oft 10 Jahre rückwirkend.

Heilpraktikerversicherung für Hypnose?

GebüH 19.8 sieht Hypnose vor – aktuell leistet aber nur die Allianz im Tarif AmbulantBest02. Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Voranfrage bei anderen Versicherern erfolgreich sein.

Ab wann besteht Versicherungsschutz?

Wenn die Police vorliegt, der Erstbeitrag abgebucht und der Versicherungsbeginn erreicht wurde.

Wird sofort geleistet?

Tarife ohne Wartezeit leisten ab Versicherungsschutz – aber nur für Ansprüche, die NACH Abschluss eintreten. Diagnosen vor Beginn oder bereits begonnene Behandlungen sind ausgeschlossen.

Mit oder ohne Altersrückstellungen?

Tarife mit Alterungsrückstellungen sind in jungen Jahren etwas teurer. Die Tarifwahl sollte aber primär nach Leistungsstärke entschieden werden, nicht nach Kalkulationsart.

Familienversicherung möglich?

Nein. Im Gegensatz zur GKV gibt es keine Familienmitversicherung in der privaten Krankenzusatzversicherung. Jede Person muss separat versichert werden.

Zwei Heilpraktikerversicherungen?

Eine sog. Doppelversicherung ist nicht üblich. Es gilt das Bereicherungsverbot. Außerdem ist es im Leistungsfall ein erheblicher Mehraufwand für die Versicherer.

Was ist das Gebührenverzeichnis (GebüH)?

Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen beim Heilpraktiker. Wird von Heilpraktiker-Versicherungen als Erstattungstabelle genutzt – ist aber keine verbindliche Gebührenordnung.

Was bedeutet Hufelandverzeichnis?

Das Hufeland-Verzeichnis listet Naturheilverfahren beim Arzt für Naturheilkunde. Wird von der Hufelandgesellschaft Berlin herausgegeben. Bildet die Abrechnungs-Brücke zwischen GOÄ-Ziffern und Naturheilverfahren.

Was ist die GOÄ?

Gebührenordnung für Ärzte – Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Da nicht alle naturheilkundlichen Methoden enthalten sind, wird ergänzend das Hufeland-Verzeichnis herangezogen.

Zusatzversicherung Heilpraktiker im Test

Stiftung Warentest: Letzter Test 4/2017. 59 Tarife geprüft, mehr als die Hälfte „gut" bewertet. Bewertet wurden Heilpraktiker, Brillen und Zahnersatz.

WaizmannWert Heilpraktiker: Erstmals mathematische Tarifanalyse mit Fokus Naturheilkunde. Maximale Leistungsstärke in Prozent ausgedrückt – „Warenkorb für Naturheilkunde-Leistungen" über 4 Jahre. Tarife leisten beim Heilpraktiker und Arzt für Naturheilverfahren, inkl. GebüH/Hufelandverzeichnis-Positionen.

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