Münchener Verein
560+564
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Münchener Verein - 560+564 Zahnzusatzversicherung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Münchener Verein - 560+564 Zahnzusatzversicherung.
46 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die Münchener Verein 560+564 hat einen
WaizmannWert Benchmark in Höhe von
46 %
für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In
einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8
Versicherungsjahre) würde die Münchener Verein
560+564 bei Behandlungskosten von 9.940,- €
(=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)
4572.4 €
erstatten.
1
Leistungen
3
Testberichte
Ø-Erstattung
46 %
Versicherung Lücken
Max. Leistung
1.200 € | 1.-2. Jahr
1.200 € | 3.-4 .Jahr
1.200 € | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz:
100%
Zahnerhalt: 90%
Prophylaxe: 90%
Zahnerhalt: 90%
Prophylaxe: 90%
Wartezeiten
Zahnersatz:
8 Monate.
Zahnerhalt: 8 Monate.
Zahnerhalt: 8 Monate.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Dros-Schiene
- Invisalign
- Vector-Behandlung
- Aufbiss-Schiene
KFO Ø-Erstattung
0 %
KFO Ø-Begrenzung
| KIG 1-2
| KIG 3-5
| KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
- KFO KIG 3-5
- KFO KIG 1-2
- Kinder-Prophylaxe
- Fissurenversiegelung
- Invisalign
- Retainer
- Lingual-Technik
- Farblosbogen
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Ja, 100 %, max. jedoch 100 EUR pro Versicherungsjahr
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 %, max. jedoch 100 EUR pro Versicherungsjahr
Funktionstechnische Analyse KFO
Kunststoff-Brackets
Mini-Brackets
Farblosbogen
Lingual-Technik
Retainer
Invisalign
Zahnersatz
100 %
Wartezeit
8 Monate.
Inlays
Ja, 90 %.
Implantate
Ja, doppelter Festzuschuss
Max. Leistung in gleicher Höhe des von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Betrags für Zahnersatz-Maßnahmen.
Ohne Begrenzung.
Max. Leistung in gleicher Höhe des von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Betrags für Zahnersatz-Maßnahmen.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Nein.
Funktionsanalyse
Nein.
Verblendungen
Nein.
Prophylaxe
90 %
Wartezeit
Details
Unter Zahnprophylaxe fallen die folgenden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnungsfähigen Behandlungen:
Die Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung von Karies und parodontalen Erkrankungen, die Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung, die Kontrolle des Übungserfolges, die Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung, die Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit ausgehärtetem Kunststoff, die Behandlung überempfindlicher Zähne, die Erstellung des Parodontalstatus einschließlich Parodontaldiagnostik, die Beseitigung von scharfen Zahnkanten, grober Vorkontakte der Okklusion und Zahnbelägen, die subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung und Gingivakürettage.
Der Tarif erstattet 90% der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen (zahnärztliches Honorar, zahntechnische Labor und Materialkosten). Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der GKV abgezogen. Die Erstattung für Zahnprophylaxe ist auf maximal 100,- Euro je Versicherungsjahr begrenzt.
Zahnerhalt
90 %
Wartezeit
8 Monate.
Kunststofffüllungen
Ja, 90 %.
Funktionsanalyse
Nein.
Wurzelbehandlung
Ja, 90 % max. bis 3,5-fachem Steigerungsfaktor (lt. GOZ) | wenn GKV
leistet nicht
Ja, 90 %. | wenn GKV leistet
Ja, 90 %. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 90 % max. bis 3,5-fachem Steigerungsfaktor (lt. GOZ) | wenn GKV
nicht leistet
Ja, 90 %. | wenn GKV leistet
Ja, 90 %. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign
Vertragsmodalitäten
Begrenzung im Bereich Zahnersatz:
Maximale Erstattung im
1. Versicherungsjahr: 350 EUR
2. Versicherungsjahr: 350 EUR
3. versicherungsjahr: 700 EUR
4. versicherungsjahr: 700 EUR
ab 5. Versicherungsjahr unbegrenzt.
Max. Leistung in gleicher Höhe des von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Betrags für Zahnersatz-Maßnahmen (doppelter Festzuschuss)
Begrenzung im Bereich Prophylaxe und Zahnbehandlung:
Maximale Erstattung im
1. Versicherungsjahr: 250 EUR
2. Versicherungsjahr: 250 EUR
3. versicherungsjahr: 500 EUR
4. versicherungsjahr: 500 EUR
ab 5. Versicherungsjahr: unbegrenzt
Der Höchsterstattungsbetrag für das erste Versicherungsjahr ermäßigt
sich bei Beginn im 2. bzw. 3. bzw. 4. Quartal des Kalenderjahres auf 75 % bzw. 50 % bzw. 25 %.
Maximale Erstattung im
1. Versicherungsjahr: 350 EUR
2. Versicherungsjahr: 350 EUR
3. versicherungsjahr: 700 EUR
4. versicherungsjahr: 700 EUR
ab 5. Versicherungsjahr unbegrenzt.
Max. Leistung in gleicher Höhe des von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Betrags für Zahnersatz-Maßnahmen (doppelter Festzuschuss)
Begrenzung im Bereich Prophylaxe und Zahnbehandlung:
Maximale Erstattung im
1. Versicherungsjahr: 250 EUR
2. Versicherungsjahr: 250 EUR
3. versicherungsjahr: 500 EUR
4. versicherungsjahr: 500 EUR
ab 5. Versicherungsjahr: unbegrenzt
Der Höchsterstattungsbetrag für das erste Versicherungsjahr ermäßigt
sich bei Beginn im 2. bzw. 3. bzw. 4. Quartal des Kalenderjahres auf 75 % bzw. 50 % bzw. 25 %.
Wartezeit
Die Wartezeit beträgt für ALLE Bereiche 8 Monate - auch für die Individualprophylaxe.