Münchener Verein ZahnGesund 100
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung.
100 %
Ø-Erstattung Tarif-Nr.: 353
Wichtige Eckdaten
Ø-Erstattung
100 % | Rechenweg
Bereiche
Zahnersatz: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Max. Leistung
1.-4. Jahr
1.-4. Jahr
1.-2. Jahr: 3.000 €
3.-4 .Jahr: 6.000 €
3.-4 .Jahr: 6.000 €
KFO Ø-Erstattung
Begrenzungen
Begrenzungen
83 % | für Kinder geeignet
KIG 1-2: 5.000 €
KIG 3-5: 5.000 €
KIG 1-2: 5.000 €
KIG 3-5: 5.000 €
Clearment Sicherheitsklasse | Info
Die Münchener Verein ZahnGesund 100 hat die zweithöchste Clearment Leistungs-Sicherheitsklasse
LSK 5
LSK 3
LSK 1
LSK 3
LSK 1
Clearment Vertragsschutz
Bei Abschluss der Münchener Verein ZahnGesund 100 erhalten Sie den Clearment Vertragsschutz kostenlos.Anonymer AntragAnnahmecheck | anonym & kostenlos
Können Sie die Münchener Verein ZahnGesund 100 abschließen? Was kostet der Tarif. Hier können Sie einen anonymem AntragAnnahmecheck durchführen. Wir fragen für Sie anonym die Annahmebedingungen der Gesellschaften ab.100 % WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die Münchener Verein ZahnGesund 100 hat einen WaizmannWert Benchmark in Höhe von 100 % für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8 Versicherungsjahre) würde die Münchener Verein ZahnGesund 100 bei Behandlungskosten von 9.940,- € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) € erstatten.83 % WaizmannWert | Ø-Erstattung Kieferorthopädie
Für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern leistet der Tarif durchschnittlich 83 % . Bei KFO-Behandlungen die in KIG 1-2 eingestuft sind leistet die Münchener Verein ZahnGesund 100 durchschnittlich 65 %, bei KIG 3-5 Behandlungen 100 %.Eckdaten
Zahnersatz: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Wartezeiten
Zahnersatz: KEINE Wartezeit.
Zahnerhalt: KEINE Wartezeit.
Anfängliche
Abrechnungsbudgets
Bei Abschluss zum 01.02.2025 stehen Ihnen folgende Budgets zur Verfügung:
Abrechnungsbudgets
Bei Abschluss zum 01.02.2025 stehen Ihnen folgende Budgets zur Verfügung:
Gesamt Zahnersatz & Zahnerhalt-Budget
ab 01.01.2025 bis 31.12.2025:1500,- €
ab 01.01.2025 bis 31.12.2026:3000,- €
ab 01.01.2025 bis 31.12.2027:4500,- €
ab 01.01.2025 bis 31.12.2028:6000,- €
ab 31.12.2028:unbegrenzt
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Dros-Schiene
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Aufbiss-Schiene
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Vector-Behandlung
- Invisalign
Versicherung Lücken
bzw. fehlende Zähne
bzw. fehlende Zähne
Fehlende Zähne können mitversichert werden.Die Mitversicherung fehlender Zähne ist kostenlos. Allerdings verlängern sich die anfänglichen Begrenzungen.
Altersrückstellungen
Beiträge sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge werden regelmäßig angepasst. Vorteil: Sie können den Tarif ohne Verlust von Rückstellungen wechseln.
Zahnersatz
100 %
Wartezeit
für Zahnersatz
für Zahnersatz
KEINE Wartezeit.
Inlays
Begrenzungen
Begrenzungen
Ja, 100 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Ja, 100 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
Ja, 100 %.
Verblendungen
Begrenzungen
Begrenzungen
Ja, 100 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Prophylaxe
Leistung
Leistung
100 %
Bleaching
Leistung bis maximal 200,- € innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Wartezeit
für Prophylaxe
für Prophylaxe
KEINE Wartezeit.
Details
Prophylaxe-Leistung
Prophylaxe-Leistung
Prophylaxemaßnahmen werden zu 100% erstattet.
Hierunter fallen die folgenden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnungsfähigen Behandlungen:
• die Erstellung eines Mundhygienestatus,
• die Durchführung von Kariesrisikodiagnostik,
• die eingehende Unterweisung zur Vorbeugung von Karies und parodontalen Erkrankungen,
• die Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit ausgehärtetem Kunststoff,
• die Behandlung überempfindlicher Zähne,
• die Erstellung des Parodontalstatus einschließlich Parodontaldiagnostik,
• die Beseitigung von scharfen Zahnkanten, grober Vorkontakte der Okklusion und Zahnbelägen,
• die lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung mit einer individuellgefertigten Schiene als Medikamententräger,
• die professionelle Zahnreinigung: Diese umfasst das Entfernen der supragingivalen / gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpoliturund geeignete Fluoridierungsmaßnahmen.
Der Höchsterstattungsbetrag beträgt max. 2x 100,- Euro je Versicherungsjahr.
Wichtiger Hinweis: Reichen Sie zusammen mit der PZR-Rechnung immer eine Bestätigung ein, ob und wenn ja, mit welchem Betrag die Krankenkasse geleistet hat! Dieser Betrag würde angerechnet werden.
Zahnerhalt
100 %
Wartezeit
für Zahnerhalt
für Zahnerhalt
KEINE Wartezeit.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
für Zahnerhalt
für Zahnerhalt
Ja, 100 %.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet nicht
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 100 %. | wenn GKV nicht leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
Anzahl
Anzahl
12 von 12
Laserbehandlung
Ja. Leistung soweit nach GOZ berechnungsfähig.
OP-Mikroskop
Ja. Leistung soweit nach GOZ berechnungsfähig.
CEREC-Behandlung
Ja. Leistung im üblichen tariflichen Umfang.
Digitale Volumentomographie
Ja. Leistung im üblichen tariflichen Umfang.
Bakterien- / DNA-Test
Ja. Leistung soweit nach GOZ/GOÄ berechnungsfähig.
Vollnarkose
Ja. Leistung im Rahmen der Höchsterstattungsbeträge in Höhe von 100 % bis max. 300,- Euro je Versicherungsjahr.
Akupunktur
Ja. Leistung im Rahmen der Höchsterstattungsbeträge in Höhe von 100 % bis max. 300,- Euro je Versicherungsjahr, allerdings mit der Einschränkung einer vorliegenden medizinischen Notwendigkeit.
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
Ja. Leistung soweit nach GOZ berechnungsfähig.
DROS-Schiene
Ja. Leistung im Rahmen der Höchsterstattungsbeträge für Kieferorthopädie.
Aufbissschiene
Ja. Leistung in Höhe von 100 % ohne Begrenzung.
VECTOR-Technologie
Ja. Leistung soweit nach GOZ berechnungsfähig.
Invisalign
Ja. Leistung im üblichen tariflichen Umfang.
KFO Ø-Erstattung
(Kieferorthopädie)
(Kieferorthopädie)
83 %
KIG 1-2: 65 % | KIG 3-5: 100 %
KIG 1-2: 65 % | KIG 3-5: 100 %
KFO Ø-Begrenzung
5.000 € | KIG 1-2
5.000 € | KIG 3-5
5.000 € | KIG 3-5
KFO Wartezeit
KEINE Wartezeit.
Kinder-Zahnarztleistungen
- Kinder-Prophylaxe
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Invisalign
- Farblosbogen
- Funktionstechnische Analyse KFO
- Fissurenversiegelung
- Retainer
- Lingual-Technik
Fissurenversiegelung
Ja, 100 %. Die Leistung wird max. 2x je Versicherungsjahr zu je max. 100,- Euro erbracht.
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 %. Die Leistung wird max. 2x je Versicherungsjahr zu je max. 100,- Euro erbracht.
Funktionstechnische Analyse KFO
Ja. Leistung im üblichen tariflichen Umfang.
Kunststoff-Brackets
Ja. Material- und Laborkosten in ortsüblicher Höhe.
Mini-Brackets
Ja. Material- und Laborkosten in ortsüblicher Höhe.
Farblosbogen
Ja. Sofern die Maßnahmen der verbesserten Funktion dienen - rein ästhetische Maßnahmen werden nicht erstattet!
Lingual-Technik
Ja. Leistung im üblichen tariflichen Umfang.
Retainer
Ja. Leistung im üblichen tariflichen Umfang.
Invisalign
Ja. Material- und Laborkosten in ortsüblicher Höhe.
Vertragsmodalitäten
Leistungsbegrenzungen
Leistungsbegrenzungen
Der Tarif ZahnGesund 100 (579) des Münchener Vereins ist in den ersten Versicherungsjahren wie folgt begrenzt:
- im 1. VJ. max. 1.500,- Euro Erstattung,
- 1.-2. VJ. max. 3.000,- Euro Erstattung,
- 1.-3. VJ. max. 4.500,- Euro Erstattung,
- 1.-4. VJ. max. 6.000,- Euro Erstattung.
Ab dem 5. VJ. ist die Erstattung unbegrenzt!
- im 1. VJ. max. 1.500,- Euro Erstattung,
- 1.-2. VJ. max. 3.000,- Euro Erstattung,
- 1.-3. VJ. max. 4.500,- Euro Erstattung,
- 1.-4. VJ. max. 6.000,- Euro Erstattung.
Ab dem 5. VJ. ist die Erstattung unbegrenzt!
Wartezeit
Im Tarif ZahnGesund 100 gibt es keine Wartezeiten!
Kündigungsfrist
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach kann der Vertrag mit einer 3-monatigen Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden.
Münchener Verein Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Münchener Verein Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Gesundheitsfragen im Antrag
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Münchener Verein ZahnGesund 100 Zusatzversicherung gestellt.
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Münchener Verein ZahnGesund 100 Zusatzversicherung gestellt.
- Fehlen Zähne, die noch nicht dauerhaft ersetzt sind (außer Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschluss)?
- Wenn Ja, Anzahl fehlender Zähne:
Zu welchem Testergebnis kam Stiftung Warentest?
Hier finden Sie die Testergebnisse von Stiftung Warentest der Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung. Stiftung Wartentest vergibt Schulnoten von 1-6 bzw. von 0.5-6.
Test aus dem Jahr: 2023 | Note: 0.50 |
Test aus dem Jahr: 2022 | Note: 0.50 |
Test aus dem Jahr: 2021 | Note: 0.50 |
100%
Ø-Erstattung
Ø-Erstattung
Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode
Die Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode gibt die reale Durchschnittserstattung einer Zahnzusatzversicherung über einen 8-jährigen Beobachtungszeitraum an. Im Gegensatz zu üblichen Testverfahren, ist die Berechnung für jeden nachprüfbar und 100 % manipulationssicher. Dies ist einer der Gründe wieso die Waizmanntabelle von immer mehr Zahnärzten in Deutschland empfohlen wird.8 Jahres Realwert-Methode | Rechenweg
Die Münchener Verein ZahnGesund 100 leistet über 8 Jahre betrachtet im Durchschnitt 100 %. Basis für die Berechnung bildet der unten abgebildete Behandlungsverlauf.Jahr | Leistung | Zahnarzt-Rechnung | GKV Leistung | ZZV Leistung | Eigenanteil |
---|---|---|---|---|---|
1. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0 ,- € |
1. | Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 200,- € | 50,- € | 150,- € | 0 ,- € |
2. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0,- € |
2. | Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung | 750,- € | 0,- € | 750,- € | 0,- € |
2. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0 ,- € |
3. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0,- € |
3. | Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor | 650,- € | 50,- € | 600,- € | 0,- € |
3. | Einsetzen einer Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung | 800,- € | 150,- € | 650,- € | 0 ,- € |
4. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0,- € |
4. | Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff | 2100,- € | 520,- € | 1580,- € | 0,- € |
4. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0,- € |
5. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0 ,- € |
5. | Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 200,- € | 50,- € | 150,- € | 0 ,- € |
6. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0,- € |
6. | Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung | 750,- € | 0,- € | 750,- € | 0,- € |
6. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0 ,- € |
7. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0,- € |
7. | Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor | 650,- € | 50,- € | 600,- € | 0,- € |
7. | Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung | 800,- € | 150,- € | 650,- € | 0 ,- € |
8. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 160,- € | 0,- € |
8. | Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff | 2100,- € | 520,- € | 1580,- € | 0,- € |
8. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0,- € |
Summe | 9.940,- € | 1.940,- € | 9940,-€ = 100 % | 0,- € |
User Fragen an das Waizmann-Team
Frage bzgl. versichern eines fehlenden Zahnes
In den Tarifen des Münchner Vereins steht, dass der fehlende Zahn kostenlos mitversichert ist. Was sind die Bedingungen dafür?
Der Hintergrund ist bei mir, dass der Zahn zur Extraktion erst angeraten ist. Über die genaue Versorgung liegt noch kein Plan vor, es wurde lediglich darüber gesprochen. Und ich frage mich dementsprechend, ob das der Tarif zumindest teilweise abdecken würde.
Verschiedene Zahnzusatzversicherungen bieten die Möglichkeit z.B. einen fehlenden Zahn kostenlos mitzuversichern. Wenn also einmal ein Zahn gezogen wurde und keine Versorgung des Zahnes angeraten wurde, kann die Versorgung tarifgemäß versichert werden.
Wenn hingegen ein Zahn gezogen wurde und dafür bereits eine Maßnahme angeraten wurde, ist dieser Leistungsfall ja bereits VOR Abschluss der Versicherung eingetreten. Somit kann diese Versorgung von der Zahnzusatzversicherung nicht mehr erstattet werden. Versicherungen können nur für künftig eintretende Leistungsfälle eine Erstattung bieten. Ich weiß, das mit "fehlender Zahn kostenlos mitversichert" ist etwas kompliziert. Wenn also in Ihrer Patientenakte beim Zahnarzt die Extraktion des Zahnes vermerkt wurde und über die Versorgung gesprochen wurde, kann es für diese Behandlung keine Erstattung mehr geben. Man kann also nicht die Extraktion von der Versorgung als zwei getrennte Themen sehen. Wie Sie Ihr Anliegen geschildert haben, ist der Zahn zum Extraktion angeraten und eine medizinisch notwendige Versorgung bereits besprochen worden. Eine Versicherungsgesellschaft kann also entweder leisten oder nicht leisten, wonach eine anteilige Erstattung nicht möglich ist, da der Versicherungsfall nach Ihren Schilderungen bereits vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung eingetreten ist.
In den Tarifen des Münchner Vereins steht, dass der fehlende Zahn kostenlos mitversichert ist. Was sind die Bedingungen dafür?
Der Hintergrund ist bei mir, dass der Zahn zur Extraktion erst angeraten ist. Über die genaue Versorgung liegt noch kein Plan vor, es wurde lediglich darüber gesprochen. Und ich frage mich dementsprechend, ob das der Tarif zumindest teilweise abdecken würde.
Verschiedene Zahnzusatzversicherungen bieten die Möglichkeit z.B. einen fehlenden Zahn kostenlos mitzuversichern. Wenn also einmal ein Zahn gezogen wurde und keine Versorgung des Zahnes angeraten wurde, kann die Versorgung tarifgemäß versichert werden.
Wenn hingegen ein Zahn gezogen wurde und dafür bereits eine Maßnahme angeraten wurde, ist dieser Leistungsfall ja bereits VOR Abschluss der Versicherung eingetreten. Somit kann diese Versorgung von der Zahnzusatzversicherung nicht mehr erstattet werden. Versicherungen können nur für künftig eintretende Leistungsfälle eine Erstattung bieten. Ich weiß, das mit "fehlender Zahn kostenlos mitversichert" ist etwas kompliziert. Wenn also in Ihrer Patientenakte beim Zahnarzt die Extraktion des Zahnes vermerkt wurde und über die Versorgung gesprochen wurde, kann es für diese Behandlung keine Erstattung mehr geben. Man kann also nicht die Extraktion von der Versorgung als zwei getrennte Themen sehen. Wie Sie Ihr Anliegen geschildert haben, ist der Zahn zum Extraktion angeraten und eine medizinisch notwendige Versorgung bereits besprochen worden. Eine Versicherungsgesellschaft kann also entweder leisten oder nicht leisten, wonach eine anteilige Erstattung nicht möglich ist, da der Versicherungsfall nach Ihren Schilderungen bereits vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung eingetreten ist.
Zusage Kostenerstattung für kieferorthopädische Behandlung
Liebes Waizmanntabelle-Team,
wir haben für unseren Sohn die Empfehlung für eine Zahnspange bekommen und die Kieferorthopädin empfiehlt zusätzliche Behandlungsmaßnahmen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt sind. Ich habe den Plan angehängt und möchte sie fragen, da ich aus dem Versicherungstext nicht schlau werde, inwiefern diese Maßnahmen von der Versicherung gedeckt sind. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und beste Grüße
Wir als Vermittler dürfen keine Aussagen über voraussichtliche Erstattungen seitens der Versicherung tätigen.
Aus diesem Grunde sollten Sie den Behandlungsplan mit Bitte um voraussichtliche Erstattungshöhe direkt an den Münchener Verein senden. Nur die Versicherungsgesellschaft darf Leistungsfälle prüfen und verbindliche Aussagen dazu abgeben.
Hierfür können Sie die App oder das Portal der Versicherung nutzen oder die Unterlagen mit Angabe der Versicherungsnummer auch direkt an die Versicherung senden:
per Post : Münchener Verein FB KVL Pettenkoferstraße 19 80336 München
als PDF per Email : info@muenchener-verein.de
Liebes Waizmanntabelle-Team,
wir haben für unseren Sohn die Empfehlung für eine Zahnspange bekommen und die Kieferorthopädin empfiehlt zusätzliche Behandlungsmaßnahmen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt sind. Ich habe den Plan angehängt und möchte sie fragen, da ich aus dem Versicherungstext nicht schlau werde, inwiefern diese Maßnahmen von der Versicherung gedeckt sind. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und beste Grüße
Wir als Vermittler dürfen keine Aussagen über voraussichtliche Erstattungen seitens der Versicherung tätigen.
Aus diesem Grunde sollten Sie den Behandlungsplan mit Bitte um voraussichtliche Erstattungshöhe direkt an den Münchener Verein senden. Nur die Versicherungsgesellschaft darf Leistungsfälle prüfen und verbindliche Aussagen dazu abgeben.
Hierfür können Sie die App oder das Portal der Versicherung nutzen oder die Unterlagen mit Angabe der Versicherungsnummer auch direkt an die Versicherung senden:
per Post : Münchener Verein FB KVL Pettenkoferstraße 19 80336 München
als PDF per Email : info@muenchener-verein.de
Erstattung PZR Rechnung
Ich habe über Ihre Seite den Vertrag "Münchener Verein ZahnGesund100" abgeschlossen. Wie gehe ich nun bei einem Versicherungsfall vor? Angenommen ich nehme eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch. Lege ich den Betrag dann aus und bekomme ihn nach Rechnungsvorlegung über ihre Seite erstattet? Oder wird die Rechnung gleich an den entsprechenden Zahnarzt bezahlt?
Leistungsfälle werden immer direkt über die Versicherungsgesellschaft, in Ihrem Fall über den Münchener Verein, abgewickelt. Senden Sie dazu einfach die Rechnung der PZR an die Versicherung. Nach Bearbeitung bzw. Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Leistungen dann auf Ihr Beitragskonto überwiesen.
Wenn der Versicherer hier zur Prüfung etwas länger braucht, müssen Sie ggf. in Vorleistung gehen.
Eine Direktabrechnung zwischen Zahnarzt und Versicherer ist grundsätzlich nicht möglich.
Ich habe über Ihre Seite den Vertrag "Münchener Verein ZahnGesund100" abgeschlossen. Wie gehe ich nun bei einem Versicherungsfall vor? Angenommen ich nehme eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch. Lege ich den Betrag dann aus und bekomme ihn nach Rechnungsvorlegung über ihre Seite erstattet? Oder wird die Rechnung gleich an den entsprechenden Zahnarzt bezahlt?
Leistungsfälle werden immer direkt über die Versicherungsgesellschaft, in Ihrem Fall über den Münchener Verein, abgewickelt. Senden Sie dazu einfach die Rechnung der PZR an die Versicherung. Nach Bearbeitung bzw. Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Leistungen dann auf Ihr Beitragskonto überwiesen.
Wenn der Versicherer hier zur Prüfung etwas länger braucht, müssen Sie ggf. in Vorleistung gehen.
Eine Direktabrechnung zwischen Zahnarzt und Versicherer ist grundsätzlich nicht möglich.
Downloads & AVB`s
Wichtige Downloads der Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung.- Münchener Verein KV-Zusatz Tarife ohne ARS AVBs Stand 0106-2024.pdf
- Münchener Verein 579 Vertragsinformationsblatt Stand 0104-2024.pdf
- KV-Zusatz Datenschutzhinweise Stand 04-2024.pdf
- Münchener Verein KV-Zusatz Anlage-zum-Antrag Informationsblatt-Infoscore Stand 0111-2023.pdf
- Münchener Verein KV-Zusatz AVBs Stand 0111-2022.pdf
- Münchener Verein ZahnGesund 100 Kundendokumentation Stand 0111-2022.pdf.pdf
- Münchener Verein KV-Zusatz Widerrufsbelehrung Stand 0101-2022.pdf
- Dienstleisterliste Stand 07-2021.pdf
Beitragstabelle:
Die Beiträge sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge werden regelmäßig entsprechend Ihres Alters angepasst.Monatlicher Beitrag bei Eintrittsalter:
10 Jahre: 13.30 €
20 Jahre: 16.60 €
30 Jahre: 24.80 €
40 Jahre: 37.90 €
50 Jahre: 47.90 €
60 Jahre: 71.90 €
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Ab diesem Alter wird der Beitrag angepasst:
0 Jahre: 1.50 €
6 Jahre: 13.30 €
16 Jahre: 16.60 €
26 Jahre: 24.80 €
31 Jahre: 31.80 €
36 Jahre: 37.90 €
46 Jahre: 47.90 €
51 Jahre: 54.40 €
56 Jahre: 71.90 €
61 Jahre: 79.90 €
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MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe,Pettenkoferstr. 19,
80336 München