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Münchener Verein ZahnGesund 75+

Ausführliche Leistungsbeschreibung der Münchener Verein ZahnGesund 75+ Zahnzusatzversicherung.

81 %

Ø-Erstattung
Tarif-Nr.: 355

Wichtige Eckdaten

Ø-Erstattung
81 % | Rechenweg
Bereiche
Zahnersatz: 75-80%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Max. Leistung
1.-4. Jahr
1.-2. Jahr: 1.800 €
3.-4 .Jahr: 3.600 €

Clearment Sicherheitsklasse | Info

Die Münchener Verein ZahnGesund 75+ hat die zweithöchste Clearment Leistungs-Sicherheitsklasse
LSK 5
LSK 3
LSK 1

Clearment Vertragsschutz

Bei Abschluss der Münchener Verein ZahnGesund 75+ erhalten Sie den Clearment Vertragsschutz kostenlos.

Anonymer AntragAnnahmecheck | anonym & kostenlos

Können Sie die Münchener Verein ZahnGesund 75+ abschließen? Was kostet der Tarif. Hier können Sie einen anonymem AntragAnnahmecheck durchführen. Wir fragen für Sie anonym die Annahmebedingungen der Gesellschaften ab.

81 % WaizmannWert | Ø-Erstattung

Die Münchener Verein ZahnGesund 75+ hat einen WaizmannWert Benchmark in Höhe von 81 % für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8 Versicherungsjahre) würde die Münchener Verein ZahnGesund 75+ bei Behandlungskosten von 9.940,- € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) erstatten.
Eckdaten
Zahnersatz: 75-80%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Wartezeiten
Zahnersatz: KEINE Wartezeit.
Zahnerhalt: KEINE Wartezeit.
Anfängliche
Abrechnungsbudgets

Bei Abschluss zum 01.02.2025 stehen Ihnen folgende Budgets zur Verfügung:
Gesamt Zahnersatz & Zahnerhalt-Budget
ab 01.01.2025 bis 31.12.2025:900,- €
ab 01.01.2025 bis 31.12.2026:1800,- €
ab 01.01.2025 bis 31.12.2027:2700,- €
ab 01.01.2025 bis 31.12.2028:3600,- €
ab 31.12.2028:unbegrenzt
Hightech-Leistungen
  • Laser-Behandlung
  • OP-Mikroskop
  • Dros-Schiene
  • Cerec-Behandlung
  • Digitale Volumentomographie
  • DNA-Analysen
  • Photoaktivierte Chemotherapie
  • Aufbiss-Schiene
  • Vollnarkose
  • Akkupunktur
  • Vector-Behandlung
  • Invisalign
Versicherung Lücken
bzw. fehlende Zähne
Fehlende Zähne können mitversichert werden.Die Mitversicherung fehlender Zähne ist kostenlos. Allerdings verlängern sich die anfänglichen Begrenzungen.
Altersrückstellungen
Beiträge sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge werden regelmäßig angepasst. Vorteil: Sie können den Tarif ohne Verlust von Rückstellungen wechseln.
Zahnersatz
75-80 %
Wartezeit
für Zahnersatz
KEINE Wartezeit.
Inlays
Begrenzungen
Ja, 75-80 %.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Ja, 75-80 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Ja, 75-80 %.
Funktionsanalyse
Ja, 75-80 %.
Verblendungen
Begrenzungen
Ja, 75-80 %.
Erstattung bis einschließlich Zahn 6.
Prophylaxe
Leistung
100 %
Bleaching
keine Leistung
Wartezeit
für Prophylaxe
KEINE Wartezeit.
Details
Prophylaxe-Leistung
Prophylaxemaßnahmen werden zu 100% erstattet. Hierunter fallen die folgenden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnungsfähigen Behandlungen: • die Erstellung eines Mundhygienestatus, • die Durchführung von Kariesrisikodiagnostik, • die eingehende Unterweisung zur Vorbeugung von Karies und parodontalen Erkrankungen, • die Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit ausgehärtetem Kunststoff, • die Behandlung überempfindlicher Zähne, • die Erstellung des Parodontalstatus einschließlich Parodontaldiagnostik, • die Beseitigung von scharfen Zahnkanten, grober Vorkontakte der Okklusion und Zahnbelägen, • die lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung mit einer individuellgefertigten Schiene als Medikamententräger, • die professionelle Zahnreinigung: Diese umfasst das Entfernen der supragingivalen / gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpoliturund geeignete Fluoridierungsmaßnahmen. Der Höchsterstattungsbetrag beträgt max. 2x 75,- Euro je Versicherungsjahr. Wichtiger Hinweis: Reichen Sie zusammen mit der PZR-Rechnung immer eine Bestätigung ein, ob und wenn ja, mit welchem Betrag die Krankenkasse geleistet hat! Dieser Betrag würde angerechnet werden.
Zahnerhalt
100 %
Wartezeit
für Zahnerhalt
KEINE Wartezeit.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
für Zahnerhalt
Ja, 75 %.
Wurzelbehandlung
Ja, 75 %. | wenn GKV leistet nicht
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 75 %. | wenn GKV nicht leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
Anzahl
11 von 12
Laserbehandlung
Ja. Leistung soweit nach GOZ berechnungsfähig.
OP-Mikroskop
Ja. Leistung soweit nach GOZ berechnungsfähig.
CEREC-Behandlung
Ja. Leistung im üblichen tariflichen Umfang.
Digitale Volumentomographie
Ja. Leistung im üblichen tariflichen Umfang.
Bakterien- / DNA-Test
Ja. Leistung soweit nach GOZ/GOÄ berechnungsfähig.
Vollnarkose
Ja. Leistung im Rahmen der Höchsterstattungsbeträge in Höhe von 75 % bis max. 75,- Euro je Versicherungsjahr.
Akupunktur
Ja. Leistung im Rahmen der Höchsterstattungsbeträge in Höhe von 75 % bis max. 75,- Euro je Versicherungsjahr, allerdings mit der Einschränkung einer vorliegenden medizinischen Notwendigkeit.
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
Ja. Leistung soweit nach GOZ berechnungsfähig.
DROS-Schiene
Nein.
Aufbissschiene
Ja. Leistung in Höhe von 75 % bis max. 500,- Euro je Versicherungsjahr.
VECTOR-Technologie
Ja. Leistung soweit nach GOZ berechnungsfähig.
Invisalign
Ja. Leistung im üblichen tariflichen Umfang.
Vertragsmodalitäten
Leistungsbegrenzungen
Der Tarif ZahnGesund 75+ (577) des Münchener Vereins ist in den ersten Versicherungsjahren wie folgt begrenzt:

- im 1. VJ. max. 900,- Euro Erstattung,
- 1.-2. VJ. max. 1.800,- Euro Erstattung,
- 1.-3. VJ. max. 2.700,- Euro Erstattung,
- 1.-4. VJ. max. 3.600,- Euro Erstattung.

Ab dem 5. VJ. ist die Erstattung unbegrenzt!
Wartezeit
Im Tarif ZahnGesund 75+ gibt es keine Wartezeiten!
Kündigungsfrist
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach kann der Vertrag mit einer 3-monatigen Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden.
Münchener Verein Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Gesundheitsfragen im Antrag
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Münchener Verein ZahnGesund 75+ Zusatzversicherung gestellt.
  • Fehlen Zähne, die noch nicht dauerhaft ersetzt sind (außer Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschluss)?
  • Wenn Ja, Anzahl fehlender Zähne:

Zu welchem Testergebnis kam Stiftung Warentest?


Hier finden Sie die Testergebnisse von Stiftung Warentest der Münchener Verein ZahnGesund 75+ Zahnzusatzversicherung. Stiftung Wartentest vergibt Schulnoten von 1-6 bzw. von 0.5-6.

Test aus dem Jahr: 2023Note: 1.80
Test aus dem Jahr: 2022Note: 1.80
Test aus dem Jahr: 2021Note: 1.80

User Fragen an das Waizmann-Team

Höhe der Erstattung im Leistungsfall klären
Der Münchener Verein hat von der Rechnung nur 132,44 € statt 299,30 € erstattet. Das sind 44% und nicht 75% des Rechnungsbetrages, Gesamtbetrag 667,48 € und 368,18 € GKV-AnteiI. Auf meine Bitte hin wurde die Abrechnung erläutert. Bitte erklären Sie mir die Sache nochmal.

Vielen Dank für Ihre Nachricht, Ihr Feedback. Zu Ihrer Leistungsabrechnung: Das Wichtigste gleich zu Beginn. Für Zahnersatz leistet der Tarif 75-80 % und das bezogen auf die Behandlungsrechnung (Zahnersatz) wobei die GKV Leistung darin miteinbezogen wird. Als Wertansatz gilt: 75 % auf die Rechnung vom Zahnarzt, dabei teilen sich die verbleibenden Kosten der Münchener Verein und die GKV. Der verbleibende Betrag ist Ihr Eigenanteil.
Wenn die Behandlung für Zahnersatz einen Gesamtbetrag von 667,48 € ausmacht, wird darauf 75 % als Tarifleistung für Zahnersatz angesetzt. Also Gesamtbetrag 667,48 € * 75.00% = 500,62 €. Danach wird der erbrachte GKV Anteil - in Ihrem Fall - 368,18 € GKV-AnteiI abgezogen. Die verbleibende Erstattung des Münchener Verein ZahnGesund 75+ beträgt dann132,44 €. Die restlichen Kosten wären dann 25 % oder eben mit Bonusheft 20 % der verbleibende Eigenanteil.
Es kann demnach eine Rechnung nicht höher erstattet werden, als zu 75 %. Wenn man, wie Sie es beschreiben, 299,3 + 368,18 (GKV Anteil) zusammengerechnet, wären es ja die gesamten Kosten der Behandlung i.H.v. 667,48 € gewesen.
Anrechnung Zeit der Vorversicherung möglich?
Ich möchte meine Zahnzusatzversicherung wechseln und brauche hierzu ein paar Infos. Meine aktuelle Versicherung ist noch nicht gekündigt. Ist es möglich, die alte Zahn-Versicherung irgendwie anrechnen zu lassen. Ich möchte nicht unbedingt wieder bei Null beginnen.

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Beim Wechsel gibt es generell ein paar Punkte zu beachten. Allen voran sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung nur wechseln, wenn die Zähne zum Wechselzeitpunkt der Versicherung versorgt und intakt sind. Es soll keine Behandlung angeraten, geplant oder beabsichtigt sein sowie auch keine Behandlung gerade laufen. Zudem ist ein nahtloser Wechsel sinnvoll, um keine Lücke im Versicherungsschutz zu haben.
Vorerst vielleicht zur Anrechnung der Vorversicheurng:
Der Münchener Verein bietet nicht nur starke Tarifleistungen in dem Tarifsegment "Zahngesund" sondern auch eine Wechselkondition, welche eine Vorversicherung anrechnen kann.
Ein Beispiel am Tarif Münchener Verein ZahnGesund 75+
Wenn Ihre aktuelle Zahnzusatzversicherung Leistungen von mind. 70 % für Zahnersatz hat, kann bei einem Wechsel zum Münchener Verein ZahnGesund 75+ durch die Vorversicherung pro erreichtes Versicherungsjahr, ein Jahr der anfänglichen Summenbegrenzung angerechnet werden. Je länger eine Vorversicherung mit 70 % Zahnersatz bestand, umso besser. Ab dem 5. Versicherungsjahr entfällt die Summenbegrenzung.
Beitragserhöhung Zahnzusatzversicherung
Ich habe kürzlich ein Schreiben bzgl. meiner im letzten Jahr abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung bekommen. Darin wird mir mitgeteilt, dass sich mein Beitrag ab dem 01.01.2025 von monatlich 7,90 € auf 15,90 € erhöhen soll.
Bei Vertragsabschluss war allerdings nur die Rede von einer Beitragserhöhung auf 12,90€ und nicht wie jetzt angegeben auf 15,90€. Dabei handelt es sich um die altersbedingte Anpassung. So hieß es in den Unterlagen bei Abschluss.

Daher würde ich gerne von ihnen wissen, warum sich mein Beitrag nun nicht auf die vereinbarten 12,90 €, sondern auf 15,90 € erhöht?


Vielen herzlichen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben. Gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen:

Im Fall des Tarif ZahnGesund 75+ des Münchener Vereins ist es so, dass die Beiträge hier bereits zum 01.07.2024 angepasst wurden. Und zwar stiegen die Beiträge in der Altersgruppe ab 26 Jahre (versicherungstechnisches Alter), in die Sie zum 01.01.2025 hineinkommen, von ursprünglich 12,90 Euro (Prognose der Versicherung) auf 15,90 Euro.

Die Versicherer dürfen die Beiträge natürlich nicht einfach so erhöhen. Einem unabhängigen Treuhänder müssen die Einnahme- und Ausgabesituation einmal jährlich zur Prüfung vorgelegt werden. Gibt es eine Diskrepanz um mehr als 5% nach oben oder unten, werden die Versicherer gezwungen die Beiträge zu erhöhen oder zu senken. Auch die Höhe der Anpassung wird vom Treuhänder vorgeschrieben und obliegt nicht dem Versicherer selbst.

Allgemeine Beitragsanpassungen aufgrund einer negativen Kostenstruktur können immer mal der Fall sein und werden in jedem Tarif nach und nach mal vorkommen. Das hängt einfach damit zusammen, dass die Ausgaben aufgrund des z.B. immer weiter fortschreitenden Fortschritts in der Medizin immer weiter steigen. Entsprechend sind die Versicherer dann auch gezwungen die Beiträge anzuheben, da der Versicherer zu Beginn eine Prognose auf die künftigen Beiträge kalkulieren kann und diese Prognose auch mal einer Anpassung bedarf.
Upgrade Zahnversicherung Zahngesund 75+ auf 85+
Ich habe im Juli o.g. Vertrag abgeschlossen.
Zwischenzeitlich bin ich mir nicht mehr sicher ob ich nicht auf 85+ gehen sollte.
Bitte beraten Sie mich zu den wichtigsten Eckpunkten.



Ein Tarifwechsel im Hause Münchener Verein ist jederzeit möglich. Der bestehende Vertrag ZahnGesund 75+ könnte dann zum nächsten Ersten auf den ZahnGesund 85+ umgestellt werden.

Wichtig:
Wir empfehlen ein Upgrade, sprich eine Hochstufung in den nächst höheren Tarif nur, wenn aktuell keine Behandlung geplant oder angeraten ist. Auch wenn eine Behandlung gerade läuft, sollte die Hochstufung noch bis zur erfolgreich abgeschlossenen Behandlung gewartet werden.

Bei jeder Hochstufung sind erneut die Gesundheitsfragen neu zu beantworten.
Hier der Auszug der Gesundheitsfrage des Antrags:
Fehlen Zähne, die noch nicht dauerhaft ersetzt sind (außer Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschluss)?
Wenn Ja, Anzahl fehlender Zähne:

Wenn auf Basis des Zahnstatus dem Wechsel nichts entgegen spricht, geben Sie mir Bitte kurz Feedback, dann sende ich Ihnen die Unterlagen zu.

Hier noch ein direkter Vergleich beider Tarife:
https://www.waizmanntabelle.de/zahnzusatzversicherung/was_ist_besser/355/354

Downloads & AVB`s

Wichtige Downloads der Münchener Verein ZahnGesund 75+ Zahnzusatzversicherung.

Beitragstabelle:

Die Beiträge sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge werden regelmäßig entsprechend Ihres Alters angepasst.

Monatlicher Beitrag bei Eintrittsalter:
10 Jahre: 2.00 €
20 Jahre: 7.90 €
30 Jahre: 15.90 €
40 Jahre: 18.90 €
50 Jahre: 19.90 €
60 Jahre: 29.90 €
jetzt exakten Beitrag berechnen

Ab diesem Alter wird der Beitrag angepasst:
0 Jahre: 1.00 €
6 Jahre: 2.00 €
16 Jahre: 7.90 €
26 Jahre: 15.90 €
36 Jahre: 18.90 €
41 Jahre: 19.90 €
51 Jahre: 25.90 €
56 Jahre: 29.90 €
61 Jahre: 37.90 €
99 Jahre: 35.90 €
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MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe,
Pettenkoferstr. 19,
80336 München

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Hier finden Sie Informationen zur Kündigung der Münchener Verein ZahnGesund 75+ Zahnzusatzversicherung.

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