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Münchener Verein 561+564
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Münchener Verein - 561+564 Zahnzusatzversicherung.
60 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die Münchener Verein 561+564 hat einen WaizmannWert Benchmark in Höhe von 60 % für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8 Versicherungsjahre) würde die Münchener Verein 561+564 bei Behandlungskosten von 9.940,- € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) 5964 € erstatten.

1
Leistungen
3
Testberichte
Ø-Erstattung
(WaizmannWert)
60 %
1.-4. Jahr 47 % | 5.-8. Jahr 72 %
Versicherung Lücken
bzw. fehlende Zähne
Max. Leistung
in den ersten 4 Jahren
1.200 € | 1.-2. Jahr
1.200 € | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz: 100%
Zahnerhalt: 90%
Prophylaxe: 90%
Wartezeiten
Zahnersatz: 8 Monate.
Zahnerhalt: 8 Monate.
Hightech-Leistungen
  • Laser-Behandlung
  • OP-Mikroskop
  • Cerec-Behandlung
  • Digitale Volumentomographie
  • DNA-Analysen
  • Vollnarkose
  • Akkupunktur
  • Photoaktivierte Chemotherapie
  • Dros-Schiene
  • Invisalign
  • Vector-Behandlung
  • Aufbiss-Schiene

KFO Ø-Erstattung
(Kieferorthopädie)
0 %
KIG 1-2: 0 % | KIG 3-5: 0 %
KFO Ø-Begrenzung
| KIG 1-2
| KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
  • KFO KIG 3-5
  • KFO KIG 1-2
  • Kinder-Prophylaxe
  • Fissurenversiegelung
  • Invisalign
  • Retainer
  • Lingual-Technik
  • Farblosbogen
  • Kunststoff-Brackets
  • Mini-Brackets
  • Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Ja, 100 %, max. jedoch 100 EUR pro Versicherungsjahr
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 %, max. jedoch 100 EUR pro Versicherungsjahr
Funktionstechnische Analyse KFO
Kunststoff-Brackets
Mini-Brackets
Farblosbogen
Lingual-Technik
Retainer
Invisalign

Zahnersatz
100 %
Wartezeit
für Zahnersatz
8 Monate.
Inlays
Begrenzungen
Ja, 90 %.
Implantate
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Ja, dreifacher Festzuschuss
Max. Leistung in doppelter Höhe des von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Betrags für Zahnersatz-Maßnahmen.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Nein.
Funktionsanalyse
Nein.
Verblendungen
Begrenzungen
Nein.


Prophylaxe
Leistung
90 %
Wartezeit
für Prophylaxe
Details
Prophylaxe-Leistung
Unter Zahnprophylaxe fallen die folgenden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnungsfähigen Behandlungen: Die Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung von Karies und parodontalen Erkrankungen, die Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung, die Kontrolle des Übungserfolges, die Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung, die Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit ausgehärtetem Kunststoff, die Behandlung überempfindlicher Zähne, die Erstellung des Parodontalstatus einschließlich Parodontaldiagnostik, die Beseitigung von scharfen Zahnkanten, grober Vorkontakte der Okklusion und Zahnbelägen, die subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung und Gingivakürettage. Der Tarif erstattet 90% der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen (zahnärztliches Honorar, zahntechnische Labor und Materialkosten). Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der GKV abgezogen. Die Erstattung für Zahnprophylaxe ist auf maximal 100,- Euro je Versicherungsjahr begrenzt.

Zahnerhalt
90 %
Wartezeit
für Zahnerhalt
8 Monate.
Kunststofffüllungen
Ja, 90 %.
Funktionsanalyse
für Zahnerhalt
Nein.
Wurzelbehandlung
Ja, 90 % max. bis 3,5-fachem Steigerungsfaktor (lt. GOZ) | wenn GKV leistet nicht
Ja, 90 %. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 90 % max. bis 3,5-fachem Steigerungsfaktor (lt. GOZ) | wenn GKV nicht leistet
Ja, 90 %. | wenn GKV leistet

Hightech-Leistungen
Anzahl
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign

Vertragsmodalitäten
Leistungsbegrenzungen
Begrenzung im Bereich Zahnersatz:
Maximale Erstattung im
1. Versicherungsjahr: 350 EUR
2. Versicherungsjahr: 350 EUR
3. versicherungsjahr: 700 EUR
4. versicherungsjahr: 700 EUR
ab 5. Versicherungsjahr unbegrenzt.
Max. Leistung in doppelter Höhe des von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Betrags für Zahnersatz-Maßnahmen (dreifacher Festzuschuss)

Begrenzung im Bereich Prophylaxe und Zahnbehandlung:
Maximale Erstattung im
1. Versicherungsjahr: 250 EUR
2. Versicherungsjahr: 250 EUR
3. versicherungsjahr: 500 EUR
4. versicherungsjahr: 500 EUR
ab 5. Versicherungsjahr: unbegrenzt
Der Höchsterstattungsbetrag für das erste Versicherungsjahr ermäßigt
sich bei Beginn im 2. bzw. 3. bzw. 4. Quartal des Kalenderjahres auf 75 % bzw. 50 % bzw. 25 %.
Wartezeit
Die Wartezeit beträgt für ALLE Bereiche 8 Monate - auch für die Individualprophylaxe.
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