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  Das Original seit 1995 | von Zahnärzten empfohlen
Häufig gestellte   Elternfrage

Ist eine Kinder-Zahnzusatzversicherung trotz Zahnfehlstellung abschließbar?



Wenn bereits eine Zahn-/Kieferfehlstellung ärztlich diagnostiziert wurde, ist der Versicherungsfall für den kieferorthopädischen Bereich bereits eingetreten. Dies bedeutet, dass dieser Bereich grundsätzlich nicht mehr versichert werden kann - bei keinem Versicherer.

In diesem Fall, sollten Tarife, wie z.B. ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE, gewählt werden, die den kieferorthopädischen Bereich gar nicht versichern. Bei anderen abschließbaren Tarifen, muss aufgrund der vorhandenen Zahn-/Kieferfehlstellung grundsätzlich ein Leistungsausschluss für diesen Bereich vereinbart werden.

Da es preislich große Unterschiede zwischen Tarifen mit und ohne kieferorthopädische Leistungen gibt, raten wir in diesem Fall unbedingt zum Abschluss eines Tarifs ohne KFO-Leistungen, da diese wesentlich günstiger sind. Zudem müssen in den anderen Tarifen Beiträge für Leistungen gezahlt werden, die niemals in Anspruch genommen werden können.


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