Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
FAQ Krankenhaus

Häufige Fragen zur Krankenhausversicherung

Alle wichtigen Antworten kompakt: Leistungen, Gesundheitsfragen, Wartezeit, Kosten, Familienschutz – auf einen Blick.

17 Antworten

Antworten der WaizmannTabelle-Experten

Welche Leistungen sind versichert?

Die wichtigsten Leistungen sind gesonderte Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und freie Krankenhauswahl. Erweiterte Leistungen: Übernahme von Kur-/Reha-Kosten, Privatklinik, Krankentransporte, Komfort-Leistungen u.v.m. Details im Tarifvergleich.

Leistung für Psychotherapie?

Ja – die meisten Tarife leisten für stationäre Psychotherapie. Da nicht alle Tarife gleich gut leisten, am besten vorab beim Versicherer genehmigen lassen.

Leistung in Privatkliniken?

Ja – viele Tarife leisten ganz oder teilweise. Auch hier sind die Leistungen sehr unterschiedlich – vorab beim Versicherer prüfen lassen.

Tarife ohne Gesundheitsfragen?

Ja – DKV bietet mit den Tarifen UZ1 und UZ2 stationäre Tarife ganz ohne Gesundheitsfragen an. Leistungen beschränken sich aber auf Ein-/Zweibettzimmer.

Trotz Vorerkrankung möglich?

Ja – kommt auf die Diagnose an. Tarife mit einfacher Gesundheitsfrage sind oft problemlos. Bei schweren Vorerkrankungen → Risikovoranfrage. Sonst bleiben Tarife ohne Gesundheitsfragen.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Frühestens ab Erhalt der Police (formeller Beginn) – plus abgelaufenes Beginndatum (technisch) und gezahlter Erstbeitrag (materiell). Bei SEPA-Mandat trägt der Versicherer die Holschuld.

Tarife ohne Wartezeit?

Ja – die meisten Tarife haben für normale Krankenhausaufenthalte keine Wartezeit. Ausnahme: 3 oder 8 Monate für Entbindung und Psychotherapie. Wartezeiterlass meist möglich, aber selten sinnvoll.

Bereits angeratene Behandlungen?

Nein – Versicherungsfälle, die schon angeraten wurden oder laufen, sind grundsätzlich nicht mehr versicherbar. Unabhängig von Wartezeit.

Anfängliche Begrenzungen?

Nein – anders als bei anderen Zusatzversicherungen gibt es bei Krankenhauszusatztarifen keine anfänglichen Summenbegrenzungen. Ausnahme: dauerhafte Begrenzungen z.B. bei Rücktransporten aus dem Ausland.

Familienversicherung?

Nein – wie aus der GKV bekannt gibt es keine Familienversicherung in der privaten Krankenzusatzversicherung. Jede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Auch keine Rabatte.

Doppelversicherung möglich?

Ja, aber sinnlos – wegen des „Bereicherungsverbotes" können Leistungen nur einmal abgerechnet werden. Es ist nicht erlaubt, Rechnungen mehrfach zu erstatten.

Lohnt sich der Abschluss?

Ja – durch Wahlleistungen wie Ein-/Zweibett, Chefarzt und freie Klinikwahl sichern sich gesetzlich Versicherte Privat-Komfort im Krankenhaus. Gerade auch Gutverdiener in der GKV.

Wie hoch sind die Kosten?

Bei Kindern unter 10 €/Monat. Junger Erwachsener (21 J.) mit umfassenden Leistungen: 20–40 €/Monat. Hängt ab von: Alter, Beitragskalkulation, Versicherer.

Wie wurden die Tarife getestet?

Stiftung Warentest letztmalig 07/2020 mit 61 Tarifen. Alles zu Tests und Methode unter Krankenhaus im Test.

Sinnvoll für Kinder?

Ja – frühzeitig die Leistungen sichern, sehr günstig (unter 10 €). Wichtig: Rooming-In! Mehr unter Kinder-Krankenhaus.

So früh wie möglich abschließen?

Ja – je jünger, desto wahrscheinlicher unproblematische Annahme. Bei Tarifen mit Altersrückstellungen zudem günstigerer Beitrag dauerhaft.

Mit oder ohne Altersrückstellung?

Mit: dauerhaft stabiler Beitrag, Verlust bei Wechsel. Ohne: günstiger Einstieg, steigt mit Alter, Wechsel ohne Verlust.

Vorteile des WaizmannTabelle-Vergleichs?

Anderes Prüfungsverfahren als Stiftung Warentest – transparenter und leistungsorientierter (siehe Test & Methode). Plus: kostenlose Services dauerhaft – bei gleichem Beitrag wie Direktabschluss beim Versicherer.

Frage nicht dabei?

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