Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
Service · Kündigung

Mecklenburgische kündigen

Wann kann ich meine Mecklenburgische Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden Sie alle Kündigungsfristen der Mecklenburgische Zusatzversicherung, erfahren ob Sie per E-Mail oder Fax kündigen können – und können das Kündigungsformular als PDF ausdrucken.

Schritt 1 · Anschrift

Senden Sie Ihre Kündigung an

Wichtig

Kann ich meine Mecklenburgische in den nächsten 3-4 Monaten kündigen?

Die meisten Zusatzversicherungen der Mecklenburgische können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.

Schritt 2 · Tarife

Kündigungsfristen aller Tarife

Tarif
Art
Kündigungsfrist
Zahnzusatz
3 Monate zum Versicherungsjahr
Zahnzusatz
3 Monate zum VersicherungsjahrDer Zahntarif proMEZZ70 der Mecklenburgischen Versicherung kann jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Dies ist aber erst nach Ablauf der 2-jährigen Mindestvertragslaufzeit möglich. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
Zahnzusatz
3 Monate zum Versicherungsjahr
Zahnzusatz
3 Monate zum Versicherungsjahr
Zahnzusatz
3 Monate zum VersicherungsjahrDer Kunde kann den Zahnzusatztarif proMEZZ70 der Mecklenburgischen Versicherung erstmals zum Ende der 24-monatigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.