Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung
Wann kann ich meine Mecklenburgische Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der Mecklenburgische beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?Hier finden alle Kündigungsfristen der Mecklenburgische Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die Mecklenburgische per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die Mecklenburgische ausdrucken.
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Kann ich meine Mecklenburgische Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?
Die meisten Zusatzversicherungen der Mecklenburgische können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.Tarif | Art | Kündigungsfrist |
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proMEZZ40 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
proMEZAplus | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Der Zahntarif proMEZZ70 der Mecklenburgischen Versicherung kann jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Dies ist aber erst nach Ablauf der 2-jährigen Mindestvertragslaufzeit möglich. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. |
proMEZA | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
proMEZZ40 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
proMEZZ70 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Der Kunde kann den Zahnzusatztarif proMEZZ70 der Mecklenburgischen Versicherung erstmals zum Ende der 24-monatigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. |