Mecklenburgische
proMEZZ70
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Mecklenburgische - proMEZZ70 Zahnzusatzversicherung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Mecklenburgische - proMEZZ70 Zahnzusatzversicherung.
38 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die Mecklenburgische proMEZZ70 hat einen
WaizmannWert Benchmark in Höhe von
38 %
für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In
einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8
Versicherungsjahre) würde die Mecklenburgische
proMEZZ70 bei Behandlungskosten von 9.940,- €
(=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)
3777.2 €
erstatten.
1
Leistungen
3
Testberichte
Ø-Erstattung
38 %
Versicherung Lücken
Max. Leistung
2.100 € | 1.-2. Jahr
2.800 € | 3.-4 .Jahr
2.800 € | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz:
70%
Zahnerhalt: 0%
Prophylaxe: 0%
Zahnerhalt: 0%
Prophylaxe: 0%
Wartezeiten
Zahnersatz:
8 Monate.
Zahnerhalt: Keine Leistung.
Zahnerhalt: Keine Leistung.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Dros-Schiene
- Invisalign
- Vector-Behandlung
- Aufbiss-Schiene
KFO Ø-Erstattung
0 %
KFO Ø-Begrenzung
| KIG 1-2
| KIG 3-5
| KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
- KFO KIG 3-5
- KFO KIG 1-2
- Kinder-Prophylaxe
- Fissurenversiegelung
- Invisalign
- Retainer
- Lingual-Technik
- Farblosbogen
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Nein.
Kinder-Prophylaxe
Nein.
Funktionstechnische Analyse KFO
Kunststoff-Brackets
Mini-Brackets
Farblosbogen
Lingual-Technik
Retainer
Invisalign
Zahnersatz
70 %
Wartezeit
8 Monate.
Inlays
Ja, 70 %.
max. 350 EUR pro Inlay, max. 2 Inlays pro Jahr
max. 350 EUR pro Inlay, max. 2 Inlays pro Jahr
Implantate
Ja, 70 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Nein.
Funktionsanalyse
Nein.
Verblendungen
Ja, 70 %.
Max. 85 EUR pro Verblendung
Max. 85 EUR pro Verblendung
Prophylaxe
0 %
Wartezeit
Details
keine Leistung
Zahnerhalt
0 %
Wartezeit
Keine Leistung.
Kunststofffüllungen
Nein.
Funktionsanalyse
Nein.
Wurzelbehandlung
Nein. | wenn GKV
leistet nicht
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Nein. | wenn GKV
nicht leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign
Vertragsmodalitäten
Max. Erstattung im
im 1. VJ (Versicherungsjahr): 700 EUR
1.-2. VJ: 1400 EUR
1.-3. VJ: 2100 EUR
1.-4. VJ: 2800 EUR
5. und jedes weitere VJ jeweils max. 7000 EUR
Sofern der zu erwartende Gesamtrechnungsbetrag 2500 EUR übersteigt, ist dem versicherer ein vollständiger Heil- und Kostenplan vorzulegen. Unterbleibt dies, wird der 2500 EUR übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen auf die Hälfte der tariflichen Leistung gekürzt.
im 1. VJ (Versicherungsjahr): 700 EUR
1.-2. VJ: 1400 EUR
1.-3. VJ: 2100 EUR
1.-4. VJ: 2800 EUR
5. und jedes weitere VJ jeweils max. 7000 EUR
Sofern der zu erwartende Gesamtrechnungsbetrag 2500 EUR übersteigt, ist dem versicherer ein vollständiger Heil- und Kostenplan vorzulegen. Unterbleibt dies, wird der 2500 EUR übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen auf die Hälfte der tariflichen Leistung gekürzt.
Wartezeit
Die Wartezeit in diesem Tarif beträgt für Zahnersatz 8 Monate.
Kündigungsfrist
Der Kunde kann den Zahnzusatztarif proMEZZ70 der Mecklenburgischen Versicherung erstmals zum Ende der 24-monatigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Mecklenburgische Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
User Fragen an das Waizmann-Team
Geben Sie hier einige Stichworte zu Ihrer Frage ein
möchte meine versicherung in anspruch nehmen,reicht der kostenplan in kopie einzureichen oder kann man vielleicht auch faxen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Heil- und Kostenplan sollte zuerst bei der Kasse eingereicht werden und dann anschließend beim Versicherer. Dieser kann Ihnen hierfür sicher eine Faxnummer nennen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
möchte meine versicherung in anspruch nehmen,reicht der kostenplan in kopie einzureichen oder kann man vielleicht auch faxen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Heil- und Kostenplan sollte zuerst bei der Kasse eingereicht werden und dann anschließend beim Versicherer. Dieser kann Ihnen hierfür sicher eine Faxnummer nennen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)