Nürnberger Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung
Wann kann ich meine Nürnberger Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der Nürnberger beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?Hier finden alle Kündigungsfristen der Nürnberger Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die Nürnberger per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die Nürnberger ausdrucken.
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Schicken Sie die Kündigung an:info@nuernberger.de
Kann ich meine Nürnberger Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?
Die meisten Zusatzversicherungen der Nürnberger können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.Tarif | Art | Kündigungsfrist |
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BudgetSelect privat 600 | Heilpraktiker | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
SG2 | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
SG2R | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
SG1 | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
AMed | Heilpraktiker | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
Z100 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Versicherungsjahr, wobei das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Der Vertrag kann erstmals zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden, in dem der Versicherungsschutz begonnen hat. Danach kann die Zahnzusatzversicherung zum Ende des nächsten Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Z90 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Versicherungsjahr, wobei das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Der Vertrag kann erstmals zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden, in dem der Versicherungsschutz begonnen hat. Danach kann die Zahnzusatzversicherung zum Ende des nächsten Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Z80 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Versicherungsjahr, wobei das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Der Vertrag kann erstmals zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden, in dem der Versicherungsschutz begonnen hat. Danach kann die Zahnzusatzversicherung zum Ende des nächsten Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Sehen und Hören (SuH) | Brille | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
ZEP80+ZV | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer, welche 2 Jahre beträgt, kann man den Tarif ZP80 der Nürnberger jederzeit jährlich mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres kündigen. Wobei hier das erste Jahr am Ende des Jahres, in dem der Abschluss erfolgte, endet. |