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Wann macht der Wechsel meiner Zahnzusatzversicherung Sinn?

1. Die Leistung Ihrer Zahnzusatzversicherung ist zu gering.

Ihre Zahnzusatzversicherung leistet stark eingeschränkt, max. 70% für Zahnersatz und Zahnbehandlungen? Dann sollten Sie auf jeden Fall den Wechsel Ihrer Zahnzusatzversicherung in Erwägung ziehen.

Gut zu wissen: Wie viel Ihr Tarif für Zahnersatz und Zahnbehandlungen leistet, finden Sie entweder in Ihrer Versicherungspolice, in den Tarifbedingungen oder Sie fragen direkt bei Ihrer Versicherung nach?

2. Der Beitrag Ihrer Zahnzusatzversicherung ist zu hoch.

Gehen Sie wie folgt vor um herauszufinden ob Ihr Beitrag zu hoch ist:

  1. Checken Sie den Beitrag Ihrer aktuelle ZZV → Versicherungspolice oder Nachtrag zur Police
  2. Berechnen Sie den Beitrag einer aktuellen ZZV → www.waizmanntabelle.de
  3. Vergleichen Sie die Beiträge
    Ist der Beitrag ihrer bisherigen ZZV bei gleicher Leistung um mind. 15 % höher als der Beitrag einer aktuellen ZZV, sollten Sie Ihre ZZV wechseln.


Wann dürfen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung nicht wechseln?

In diesen 3 Fällen dürfen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung auf keinen Fall wechseln, da Sie dadurch Ihre Leistung verlieren.

  1. Sie befinden sich in einer laufenden Zahnbehandlung Wichtig: Auch das Tragen einer Schiene oder eines Retainers wird von ZZVs als laufende Maßnahme betrachtet.
  2. Ihr Zahnarzt hat bereits eine Zahnbehandlung angeraten. Verlangen Sie Einsicht in Ihre Patientenakte, um zu klären, ob bereits eine Zahnbehandlung angeraten wurde oder nicht.
  3. Sie haben eine chronische Erkrankung, wie z.B. Parodontitis oder CMD.


Was sollten Sie auf jeden Fall vor einen Wechsel beachten?

Diese Dinge sollten Sie auf jeden Fall bei einem Versicherungswechsel beachten
  1. Wählen Sie einen Tarif mit Wechsel-Option
    Ersparen Sie sich anfängliche Summenbegrenzungen und / oder die Wartezeit und wählen Sie einen Wechseltarif. Zu finden auf www.waizmanntabelle.de/wechsel
  2. Checken Sie die Kündigungsfrist Ihrer bisherigen Versicherung Erkundigen Sie sich zuerst, welche Kündigungsfrist Ihrer bisherige Versicherung hat, bevor Sie eine neue Versicherung abschließen. Im Zweifel müssen Sie sonst doppelten Beitrag bezahlen
  3. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Hinweis: Eine einfache E-Mail reicht in den meisten Fällen nicht aus.