Zahnersatz Leistungen
Leistung für Zahnersatz in Prozent
85 %
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Wartezeiten für Zahnersatz
8 Monate.
Leistung Inlays in Prozent
Ja, 85 %.
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Begrenzung für Inlays
Ohne Begrenzung.
Leistung Implantate in Prozent
Ja, 85 %.
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Begrenzung für Implantate auf Anzahl
Ohne Begrenzung.
Begrenzung für Implantat auf Betrag
Ohne Begrenzung.
Leistung für Knochenaufbau in Prozent
Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
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Leistung für Funktionsanalyse Zahnersatz
Ja, 85 %.
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Leistung für Keramikverblendungen in Prozent
Ja, 85 %. Bis 6er Zahn.
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Begrenzung bei Leistung für Keramikverblendungen
Erstattung nur bis einschließlich 6er-Zahn - für 7er und ggf. 8er ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig.
Zahnerhalt Leistungen
Leistung für Zahnerhalt in Prozent
85 %
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Wartezeiten für Zahnerhalt
8 Monate.
Leistung für Funktionsanalyse Zahnerhalt
Nein.
cancel
Leistung für Parodontose ohne GKV-Leistung in Prozent
Ja, 85 %.
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Leistung für Parodontose mit GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Wurzelbehandlung ohne GKV-Leistung in Prozent
Ja, 85 %.
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Leistung für Wurzelbehandlung mit GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Kunststofffüllungen in Prozent
Ja, 85 %.
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Zahnärztliche Hightech-Leistungen
Laserbehandlung
Ja, 85%. Nur, wenn medizinisch notwendig (Einzelfallprüfung).
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OP-Mikroskop
Ja, 85%. Nur, wenn medizinisch notwendig (Einzelfallprüfung).
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CEREC-Behandlung
Ja, 85%.
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Digitale Volumentomographie
Ja, 85%. Nur, wenn medizinisch notwendig (Einzelfallprüfung).
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Bakterien- / DNA-Test
k.A.
k.A.
Vollnarkose
Ja, 85%. Erstattung bis zu maximal 200,- Euro je Versicherungsjahr, wenn medizinisch notwendig.
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PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
k.A.
k.A.
Aufbissschiene
Ja, 85%. Keine Leistung, wenn im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.
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VECTOR-Technologie
k.A.
k.A.
Prophylaxe Leistungen
Leistung für PZR in Prozent
85 %
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 85 %. Bis maximal 85 Euro pro Kalenderjahr.
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Wartezeit Prophylaxe
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Ja, 85 %.
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Leistung für Prophylaxe
Ja, 85 %. Bis maximal 85 Euro pro Kalenderjahr.
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PZR-Leistung im Detail
Die tariflichen Leistungen des Tarifes ZGPlus sehen grundsätzlich eine Erstattung innerhalb der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung vor (3,5fach). Die GOZ sieht vor, dass der Zahnarzt die Überschreitung des 2,3fachen Satzes auf der Rechnung begründen muss.
Berechnet ein Zahnarzt eine professionelle Zahnreinigung für 28 Zähne, liegt der Rechnungsbetrag in der Tat bei 101,36 EUR (2,3fach) bzw. 154,28 EUR (3,5fach). In diesem Fall hätte der Kunde also eine Eigenbeteiligung, da der Tarif ZGPlus eine maximale Erstattung von 85,- Euro pro Kalenderjahr vorsieht.
Kinderleistungen
Nein, ist für Kinder ungeeignet, da keine KFO Leistungen.
Leistet für insgesamt für 2 wichtige Kinder-Zahnarztleistungen.
Leistung für KFO ohne GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Leistung für KFO mit GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Wartezeit Kieferorthopädie
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Ja, 85 %.
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 85 %. Bis maximal 85 Euro pro Kalenderjahr.
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Leistung bei KFO für Funktionsanalyse
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Mini-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Kunststoff-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für farblose Bögen
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Lingualtechnik
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Retainer
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Invisalign
k.A.
k.A.
Vertragsmodalitäten & Begrenzungen
Max. Leistung in den ersten Jahren
2.000 € im 1. bis 2. Jahr
4.000 € im 3. bis 4. Jahr
Altersrückstellungen
Tarif wurde ohne Beitragsrückstellungen kalkuliert [empfohlen] Info
Leistung beim Privatzahnarzt
20-40
Leistungsbegrenzungen (ausführliche Beschreibung):
Maximal 1.000 Euro bis zum Ende des 1. Kalenderjahres.
Maximal 2.000 Euro bis zum Ende des 2. Kalenderjahres.
Maximal 3.000 Euro bis zum Ende des 3. Kalenderjahres.
Maximal 4.000 Euro bis zum Ende des 4. Kalenderjahres.
Maximal 5.000 Euro bis zum Ende des 5. Kalenderjahres.
Ab dem 6. Kalenderjahr besteht Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe.
Wartezeit (ausführliche Beschreibung):
Der Tarif hat eine Wartezeit von 8 Monaten für ALLE Bereiche - auch für die Individualprophylaxe.
Annahmebdingungen im Detail:
Der Tarif sieht kein Annahmehöchstalter vor. Es werden ausführliche Gesundheitsfragen gestellt.
Kein Abschluss bei laufender oder angeratener Zahnbehandlung möglich.
Abschluss bei bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich. Allerdings wird die Leistung bei mehr als 1 fehlenden Zahn stark eingeschränkt. So gilt für 2 und 3 fehlende Zähne jeweils eine stärker begrenzte Zahnstaffel.
Mindestvertragslaufzeit / Kündigung:
Die Mindestvertragsdauer beträgt bei der Barmenia 2 Jahre exakt ab Versicherungsbeginn gerechnet. Versicherungsjahr ist
nicht Kalenderjahr, d.h. z.B. bei Beginn 1.05.07 endet die Mindestvertragsdauer dann zum 30.04.2009. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich (VJ ist nicht gleich Kalenderjahr!!!). Beispiel: bei Beginn 1.05.07 kann erstmalig zum 30.04.2009 gekündigt werden (mit 3-monatiger Kündigungsfrist), danach dann jährlich zum Ende jeden Versicherungsjahres (immer zum 30.4. in diesem Beispiel).
Beitragsentwicklung dieses Tarifes
So steigen bzw. entwickeln sich die Preise der Barmenia ZG-U Plus in den verschiedenen Alterstufen.
Ab dem 0. Lebensjahr:
3.17 €
Ab dem 14. Lebensjahr:
5.35 €
Ab dem 21. Lebensjahr:
18.74 €
Ab dem 36. Lebensjahr:
33.53 €
Ab dem 51. Lebensjahr:
48.55 €
Tarifunabhängiges Erstattungsbeispiel - Erklärung der Erstattungsmethode:
Der Versicherer leistet bei dieser Methode zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse. Bei dieser Methode ergibt sich der Eigenanteil immer automatisch aus dem verbleibenden Prozentsatz vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. Der Erstattungsbetrag wird zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung aufgeteilt. Leistet die gesetzliche Krankenversicherung mehr, leistet der Zahnzusatztarif weniger und umgekehrt.
In der folgenden Beispielrechnung beträgt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zahnzusatzversicherung leistet 70% inklusive der GKV-Vorleistung.
Fiktives Erstattungsbeispiel für Muster Tarif XY:
erstattungsfähiger Rechnungsbetrag |
800,- Euro |
davon 70% Gesamtleistung GKV und PKZV |
560,- Euro |
ergibt Eigenanteil in Höhe von |
240,- Euro |
Gesamterstattung in Höhe von |
560,- Euro |
abzüglich Leistung der Krankenkasse |
150,- Euro |
ergibt Leistung vom Zahnzusatztarif |
410,- Euro |