Allianz 740
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Allianz 740 Zahnzusatzversicherung.
Wichtige Eckdaten
Ø-Erstattung
75 % | Rechenweg
Bereiche
Zahnersatz: 50%
Zahnerhalt: 75%
Prophylaxe: 75%
Zahnerhalt: 75%
Prophylaxe: 75%
Max. Leistung
1.-4. Jahr
1.-4. Jahr
1.-2. Jahr: unbegrenzt
3.-4 .Jahr: unbegrenzt
3.-4 .Jahr: unbegrenzt
Clearment Sicherheitsklasse | Info
Die Allianz 740 hat die Clearment Leistungs-Sicherheitsklasse 1.
LSK 5
LSK 3
LSK 1
LSK 3
LSK 1
Clearment Vertragsschutz
Bei Abschluss der Allianz 740 erhalten Sie den Clearment Vertragsschutz kostenlos.75 % WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die Allianz 740 hat einen WaizmannWert Benchmark in Höhe von 75 % für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8 Versicherungsjahre) würde die Allianz 740 bei Behandlungskosten von 9.940,- € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) € erstatten.Eckdaten
Zahnersatz: 50%
Zahnerhalt: 75%
Prophylaxe: 75%
Wartezeiten
Zahnersatz: 8 Monate.
Zahnerhalt: 8 Monate.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Dros-Schiene
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Aufbiss-Schiene
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Vector-Behandlung
- Invisalign
Versicherung Lücken
bzw. fehlende Zähne
bzw. fehlende Zähne
Fehlende Zähne können mitversichert werden.Für die Mitversicherung fehlender Zähne wird ein Zuschlag pro fehlenden Zahn berechnet. (Achtung: maximale Anzahl fehlender Zähne darf nicht überschritten werden).
Altersrückstellungen
Beiträge sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge bleiben dadurch stabil.
Zahnersatz
50 %
Wartezeit
für Zahnersatz
für Zahnersatz
8 Monate.
Inlays
Begrenzungen
Begrenzungen
Ja, 75 % vom Rechnungsbetrag.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Ja, 50 % vom Rechnungsbetrag.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Ja, 50% vom Rechnungsbetrag. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
Funktionsanalyse
Ja, 50% vom Rechnungsbetrag. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig.
Verblendungen
Begrenzungen
Begrenzungen
Ja, 50 % vom Rechnungsbetrag.
Erstattung nur bis einschließlich 7er-Zahn - für 8er ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig.
Erstattung nur bis einschließlich 7er-Zahn - für 8er ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig.
Prophylaxe
Leistung
Leistung
75 %
Bleaching
keine Leistung
Wartezeit
für Prophylaxe
für Prophylaxe
Details
Prophylaxe-Leistung
Prophylaxe-Leistung
Professionelle Zahnreinigung ist die gründliche Reinigung der Zahn- und Wurzeloberflächen (Zahnstein, Beläge, Verfärbungen) und Zahnzwischenräume, die Politur der Zähne mit Pulverstrahlgeräten oder speziellen Polierern sowie Fluoridierungen.
Der Tarif 740 übernimmt 75% des Rechnungsbetrages. Als Zahnprophylaxe gelten Aufwendungen für:
Lokale Fluoridierungen, die Erstellung des Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen sowie Kontrollen des Übungserfolges.
Eine Erstattung von Aufwendungen für Zahnprophylaxe erfolgt unabhängig vom Lebensalter.
Zahnerhalt
75 %
Wartezeit
für Zahnerhalt
für Zahnerhalt
8 Monate.
Kunststofffüllungen
Ja, 75 % vom Rechnungsbetrag.
Funktionsanalyse
für Zahnerhalt
für Zahnerhalt
Nein.
Wurzelbehandlung
Ja, 75 % vom Rechnungsbetrag. | wenn GKV leistet nicht
Ja, 75 % vom Rechnungsbetrag. | wenn GKV leistet
Ja, 75 % vom Rechnungsbetrag. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 75 % vom Rechnungsbetrag. | wenn GKV nicht leistet
Ja, 75 % vom Rechnungsbetrag. | wenn GKV leistet
Ja, 75 % vom Rechnungsbetrag. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
Anzahl
Anzahl
10 von 12
Laserbehandlung
Ja, 75% des Rechnungsbetrags. Kosten werden über die GOZ 0120 erstattet.
OP-Mikroskop
Ja, 75% des Rechnungsbetrags. Kosten werden über die GOZ 0110 erstattet.
CEREC-Behandlung
Ja, 50% des Rechnungsbetrags
Digitale Volumentomographie
Ja, 50% des Rechnungsbetrags. Nur wenn ein direkter kausaler Zusammenhang zu einer tarifgemäß versicherten Behandlung besteht.
Bakterien- / DNA-Test
Ja, 75% des Rechnungsbetrags. Kosten im Rahmen einer Professionellen Zahnreinigung oder einer Parodontitis-Behandlung erstattungfähig.
Vollnarkose
Ja, 50% des Rechnungsbetrags. Nur wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür vorliegt, sind diese Kosten erstattungsfähig - dies bedarf stets einer Einzelfallprüfung.
Akupunktur
Ja, 50% des Rechnungsbetrags. Nur wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür vorliegt, sind diese Kosten erstattungsfähig - dies bedarf stets einer Einzelfallprüfung.
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Ja, 75% des Rechnungsbetrags. Nur bei Funktionsstörungen (Zahn-, Kiefergelenkschmerz usw.).
Aufbissschiene
Ja, 75% des Rechnungsbetrags.
VECTOR-Technologie
Invisalign
Ja, 50% des Rechnungsbetrags. Nur bei medizinischer Notwendigkeit (Einzelfallentscheidung).
Vertragsmodalitäten
Leistungsbegrenzungen
Leistungsbegrenzungen
Die Leistung ist von Beginn an unbegrenzt
Wartezeit
Der Tarif hat eine Wartezeit von 8 Monaten für ALLE Bereiche - auch für die Individualprophylaxe.
Kündigungsfrist
Der Kunde kann den Tarif Allianz 740 schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende jedes Versicherungsjahres, erstmalig nach der Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren, kündigen.
Allianz Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Allianz Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Gesundheitsfragen im Antrag
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Allianz 740 Zusatzversicherung gestellt.
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Allianz 740 Zusatzversicherung gestellt.
- Sind Sie in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bzw. ist eine solche angeraten oder beabsichtigt (z.B. auch wegen Funktionsstörungen des Kauorgans, Knirscherschieben, Parodontose oder Zahn-bzw. Kieferfehlstellungen)?
- Fehlen Ihnen Zähne, die noch nicht ersetzt sind (nicht Weisheits-/Milchzähne oder Lückenschluss)?
- Wenn ja, wieviele Zähne fehlen bei Ihnen aktuell?
- Haben Sie mehr als 9 ersetzte oder überkronte Zähne (einschließlich Implantaten, Kronen, Brücken einschließlich Ankerkronen, Keramikverblendschalen, herausnehmbare Teleskopkronen mit Prothesen)?
- Wenn ja, wieviele Zähne sind aktuell mit Zahnersatz versorgt?
Zu welchem Testergebnis kam Stiftung Warentest?
Hier finden Sie die Testergebnisse von Stiftung Warentest der Allianz 740 Zahnzusatzversicherung. Stiftung Wartentest vergibt Schulnoten von 1-6 bzw. von 0.5-6.
| Test aus dem Jahr: 2012 | Note: 1.70 |
75%
Ø-Erstattung
Ø-Erstattung
Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode
Die Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode gibt die reale Durchschnittserstattung einer Zahnzusatzversicherung über einen 8-jährigen Beobachtungszeitraum an. Im Gegensatz zu üblichen Testverfahren, ist die Berechnung für jeden nachprüfbar und 100 % manipulationssicher. Dies ist einer der Gründe wieso die Waizmanntabelle von immer mehr Zahnärzten in Deutschland empfohlen wird.8 Jahres Realwert-Methode | Rechenweg
Die Allianz 740 leistet über 8 Jahre betrachtet im Durchschnitt 75 %. Basis für die Berechnung bildet der unten abgebildete Behandlungsverlauf.| Jahr | Leistung | Zahnarzt-Rechnung | GKV Leistung | ZZV Leistung | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 120,- € | 40 ,- € |
| 1. | Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 200,- € | 50,- € | 150,- € | 0 ,- € |
| 2. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 120,- € | 40,- € |
| 2. | Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung | 750,- € | 0,- € | 563,- € | 187,- € |
| 2. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0 ,- € |
| 3. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 120,- € | 40,- € |
| 3. | Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor | 650,- € | 50,- € | 488,- € | 112,- € |
| 3. | Einsetzen einer Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung | 800,- € | 150,- € | 400,- € | 250 ,- € |
| 4. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 120,- € | 40,- € |
| 4. | Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff | 2100,- € | 520,- € | 1050,- € | 530,- € |
| 4. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0,- € |
| 5. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 120,- € | 40 ,- € |
| 5. | Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 200,- € | 50,- € | 150,- € | 0 ,- € |
| 6. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 120,- € | 40,- € |
| 6. | Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung | 750,- € | 0,- € | 563,- € | 187,- € |
| 6. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0 ,- € |
| 7. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 120,- € | 40,- € |
| 7. | Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor | 650,- € | 50,- € | 488,- € | 112,- € |
| 7. | Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung | 800,- € | 150,- € | 400,- € | 250 ,- € |
| 8. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 120,- € | 40,- € |
| 8. | Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff | 2100,- € | 520,- € | 1050,- € | 530,- € |
| 8. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0,- € |
| Summe | 9.940,- € | 1.940,- € | 7462,-€ = 75 % | 2478,- € | |
User Fragen an das Waizmann-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe 3 Enkeltöchter, (geb. 2004, 2009, 2012) und möchte als Opa die Zahnzusatzversicherung Allianz 740 abschließen. Ist dies ohne weiteres möglich, oder müssen die Eltern diese Versicherung abschließen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
es muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben. So wie ich das lese, sind das dann hier die Eltern.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
ich habe 3 Enkeltöchter, (geb. 2004, 2009, 2012) und möchte als Opa die Zahnzusatzversicherung Allianz 740 abschließen. Ist dies ohne weiteres möglich, oder müssen die Eltern diese Versicherung abschließen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
es muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben. So wie ich das lese, sind das dann hier die Eltern.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Implantate
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezahlt die Allianz 740 die Implantate, Unterkonstruktionen (Stift in den Knochen) sowie aufsetzenden Kronen (auf den Stift) auch dann, wenn die benachbarten Zähne bereits große Inlays haben?
Wenn ja, in welchem Umfang (wie viele und wie viel Prozent)?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
wichtig für eine Erstattung ist stets, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und dass der Versicherungsfall definitiv erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist.
Wenn Ihnen Ihr Zahnarzt eine Behandlung für Implantate bereits vor Vertragsabschluss angeraten hat, ist das ein eingetretener Versicherungsfall und somit nicht mehr versicherbar.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezahlt die Allianz 740 die Implantate, Unterkonstruktionen (Stift in den Knochen) sowie aufsetzenden Kronen (auf den Stift) auch dann, wenn die benachbarten Zähne bereits große Inlays haben?
Wenn ja, in welchem Umfang (wie viele und wie viel Prozent)?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
wichtig für eine Erstattung ist stets, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und dass der Versicherungsfall definitiv erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist.
Wenn Ihnen Ihr Zahnarzt eine Behandlung für Implantate bereits vor Vertragsabschluss angeraten hat, ist das ein eingetretener Versicherungsfall und somit nicht mehr versicherbar.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
zahnvers. für meine tochter wird 6J.
kann mich nicht entscheiden tarif 740,signal a oder b.wo haben wir die besten leistungen in der zukunft z.b kfo oder allgemein. ich nehme mal an bei der signal a. bitte um hilfe. danke
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
sowohl die Tarife Signal A/B, als auch der Tarif 740 der Allianz Krankenversicherung leisten grundsätzlich für kieferothopädische Behandlungen ohne Altersbegrenzung. Das bedeutet, dass aus diesen Tarifen sogar kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene erbracht werden.
Es ist aber natürlich ganz klar so, dass nur dann eine Erstattung möglich ist, wenn der Versicherungsfall erst neu nach Vertragsabschluss eingetreten ist.
Der Unterschied zwischen den beiden Tarifen Signal A und Signal B liegt hauptsächlich bei den Ergänzungsleistungen. Bei den Zahnleistungen gibt es lediglich einen kleinen Unterschied - Signal A leistet ein klein wenig (10%) mehr für Zahnersatz.
Die Leistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlung sind identisch.
Der Hauptunterschied liegt wie gesagt bei den Ergänzungsleistungen:
Signal B umfasst folgende Ergänzungsleistungen:
- Brille / Sehhilfen (bis 165 Euro alle drei Jahre oder bei Sehstärkenveränderung mind. 0,5 Dioptrien)
- Kurtagegeld (8,25 Euro / Tag max. 28 Tage alle drei Jahre)
- Auslandsreisekrankenversicherung
Signal A umfasst zusätzlich noch:
- Heilmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen und Verordungsgebühren, z.B. ärztlich verordnete Krankengymnastik)
- Hilfsmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen bzw. Gesamtkosten bei ausgewählten großen Hilfsmitteln, bis 1100 Euro pro Jahr)
- Heilpraktiker (80% bis 550 Euro pro Jahr)
Sollten Sie also z.B. mit Ihrem Kind auch immer wieder einmal zum Heilpraktiker gehen, wäre der Tarif Signal A eine interessante Alternative.
Der Vorteil beim Allianz 740 ist, dass es bezüglich der Leistungen bei Kieferorthopädie keine extra Beschränkungen gibt. Die Leistung für Kieferorthopädie beträgt 50% vom Rechnungsbetrag ohne jegliche Begrenzung.
Signal A/B - Übernimmt für KFO-Behandlungen 50% pro Kalenderjahr begrenzt auf maximal 1280,- Euro (deckt also pro Jahr Kosten i.H. von 2560,- Euro ab; hier dann 50%).
Die Leistungsbegrenzung der Signal (1280,- Euro p.a.) reicht jedoch für KFO-Behandlungen i.d.R. gut aus, da diese nicht auf einmal komplett durchgeführt werden kann, sondern sich meist über mehrere Jahre erstreckt (und somit die Kosten verteilt werden).
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
kann mich nicht entscheiden tarif 740,signal a oder b.wo haben wir die besten leistungen in der zukunft z.b kfo oder allgemein. ich nehme mal an bei der signal a. bitte um hilfe. danke
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
sowohl die Tarife Signal A/B, als auch der Tarif 740 der Allianz Krankenversicherung leisten grundsätzlich für kieferothopädische Behandlungen ohne Altersbegrenzung. Das bedeutet, dass aus diesen Tarifen sogar kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene erbracht werden.
Es ist aber natürlich ganz klar so, dass nur dann eine Erstattung möglich ist, wenn der Versicherungsfall erst neu nach Vertragsabschluss eingetreten ist.
Der Unterschied zwischen den beiden Tarifen Signal A und Signal B liegt hauptsächlich bei den Ergänzungsleistungen. Bei den Zahnleistungen gibt es lediglich einen kleinen Unterschied - Signal A leistet ein klein wenig (10%) mehr für Zahnersatz.
Die Leistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlung sind identisch.
Der Hauptunterschied liegt wie gesagt bei den Ergänzungsleistungen:
Signal B umfasst folgende Ergänzungsleistungen:
- Brille / Sehhilfen (bis 165 Euro alle drei Jahre oder bei Sehstärkenveränderung mind. 0,5 Dioptrien)
- Kurtagegeld (8,25 Euro / Tag max. 28 Tage alle drei Jahre)
- Auslandsreisekrankenversicherung
Signal A umfasst zusätzlich noch:
- Heilmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen und Verordungsgebühren, z.B. ärztlich verordnete Krankengymnastik)
- Hilfsmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen bzw. Gesamtkosten bei ausgewählten großen Hilfsmitteln, bis 1100 Euro pro Jahr)
- Heilpraktiker (80% bis 550 Euro pro Jahr)
Sollten Sie also z.B. mit Ihrem Kind auch immer wieder einmal zum Heilpraktiker gehen, wäre der Tarif Signal A eine interessante Alternative.
Der Vorteil beim Allianz 740 ist, dass es bezüglich der Leistungen bei Kieferorthopädie keine extra Beschränkungen gibt. Die Leistung für Kieferorthopädie beträgt 50% vom Rechnungsbetrag ohne jegliche Begrenzung.
Signal A/B - Übernimmt für KFO-Behandlungen 50% pro Kalenderjahr begrenzt auf maximal 1280,- Euro (deckt also pro Jahr Kosten i.H. von 2560,- Euro ab; hier dann 50%).
Die Leistungsbegrenzung der Signal (1280,- Euro p.a.) reicht jedoch für KFO-Behandlungen i.d.R. gut aus, da diese nicht auf einmal komplett durchgeführt werden kann, sondern sich meist über mehrere Jahre erstreckt (und somit die Kosten verteilt werden).
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Leistungsausschluss bei Behandlung durch Familienmitglieder
Laut Tarifbedingungen erstattet die Allianz keine Behandlungskosten durch Familienmitglieder. Da mein Sohn Zahnmedizin studiert, ist dieser Punkt für mich wichtig. Handelt es sich bei diesem Ausschlusskriterium um eine in allen Versicherungen übliche Klausel?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
im Normalfall schließen die Tarife die Behandlungen durch Verwandte ersten Grades aus. Der Hintergrund ist, dass man über diesem Weg dem so genannten Bereicherungsverbot gerecht werden will.
Der zweite Verwandtschaftsgrad ist meist möglich.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Laut Tarifbedingungen erstattet die Allianz keine Behandlungskosten durch Familienmitglieder. Da mein Sohn Zahnmedizin studiert, ist dieser Punkt für mich wichtig. Handelt es sich bei diesem Ausschlusskriterium um eine in allen Versicherungen übliche Klausel?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
im Normalfall schließen die Tarife die Behandlungen durch Verwandte ersten Grades aus. Der Hintergrund ist, dass man über diesem Weg dem so genannten Bereicherungsverbot gerecht werden will.
Der zweite Verwandtschaftsgrad ist meist möglich.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
PZR
Ich bin über Allianz 740 seit Jahren versichert. Aber ich wußte nicht, dass die PZR zu 75% übernommen werden. Daher habe ich jahrelang die PZR (1-2 pro Jahr) selbst gezahlt. Kann ich jetzt auch alte Rechnungen aus Vorjahren bei der Versicherung einreichen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die Verjährungsfrist von Ansprüchen beträgt nach einem Urteil des OLG 3 Jahre. Die Frist beginnt zu laufen am 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn also bspw. die Rechnung vom 08.04.2010 ist, beginnt die 3jährige Frist am 31.12.2010 zu laufen und endet am 31.12.2013. Das heißt, wenn die Rechnung vor dem 31.12.2013 beim Versicherer eingereicht wird, dann muss er diese auch erstatten.
Sie können natürlich auch versuchen, ältere Rechnungen einzureichen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Ich bin über Allianz 740 seit Jahren versichert. Aber ich wußte nicht, dass die PZR zu 75% übernommen werden. Daher habe ich jahrelang die PZR (1-2 pro Jahr) selbst gezahlt. Kann ich jetzt auch alte Rechnungen aus Vorjahren bei der Versicherung einreichen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die Verjährungsfrist von Ansprüchen beträgt nach einem Urteil des OLG 3 Jahre. Die Frist beginnt zu laufen am 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn also bspw. die Rechnung vom 08.04.2010 ist, beginnt die 3jährige Frist am 31.12.2010 zu laufen und endet am 31.12.2013. Das heißt, wenn die Rechnung vor dem 31.12.2013 beim Versicherer eingereicht wird, dann muss er diese auch erstatten.
Sie können natürlich auch versuchen, ältere Rechnungen einzureichen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Allianz 740 vs ARAG Z100
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die Vergleichbarkeit der oben genannten Tarife. Ich kann mich einfach nicht entscheiden, welche der bessere "für mich" wäre.
Wie viele habe ich auch keine guten Zähne, weshalb in nächster Zeit Implantate fällig werden.
Objektiv gesehen, wer von beiden erstattet mehr?
Denn das System von ARAG 80%inkl. GKV und Allianz mit 50%+GKV kann ich nur schwer begreifen und macht es für mich nicht vergleichbar.
Könnten Sie mir hier helfen?
Viele Grüße & Besten Dank!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
bei Implantaten zahlt die gesetzliche Kasse sehr wenig. Wenn Sie dann einen Tarif haben, der 50% erstattet und noch die Kassenleistung dazu kommt, dann ist das eben nicht viel. Also – bei allen Behandlungen, bei denen wenig von der Kasse erstattet wird (betrifft insbesondere Implantate und Inlays), ist dieses System nicht so empfehlenswert.
80% inkl. Kassenleistung (also 20% Eigenanteil) ist eine Topleistung. Und hier ist es dann unerheblich, wie viel die Kasse nun leistet.
Aber bitte beachten: Wenn vor Vertragsabschluss schon Implantate notwendig/angeraten/geplant sind, kann das nicht mehr mitversichert werden!!!!
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die Vergleichbarkeit der oben genannten Tarife. Ich kann mich einfach nicht entscheiden, welche der bessere "für mich" wäre.
Wie viele habe ich auch keine guten Zähne, weshalb in nächster Zeit Implantate fällig werden.
Objektiv gesehen, wer von beiden erstattet mehr?
Denn das System von ARAG 80%inkl. GKV und Allianz mit 50%+GKV kann ich nur schwer begreifen und macht es für mich nicht vergleichbar.
Könnten Sie mir hier helfen?
Viele Grüße & Besten Dank!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
bei Implantaten zahlt die gesetzliche Kasse sehr wenig. Wenn Sie dann einen Tarif haben, der 50% erstattet und noch die Kassenleistung dazu kommt, dann ist das eben nicht viel. Also – bei allen Behandlungen, bei denen wenig von der Kasse erstattet wird (betrifft insbesondere Implantate und Inlays), ist dieses System nicht so empfehlenswert.
80% inkl. Kassenleistung (also 20% Eigenanteil) ist eine Topleistung. Und hier ist es dann unerheblich, wie viel die Kasse nun leistet.
Aber bitte beachten: Wenn vor Vertragsabschluss schon Implantate notwendig/angeraten/geplant sind, kann das nicht mehr mitversichert werden!!!!
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage von WTB: Allianz 740
Mir wurde vor ein paar Tagen, ein Zahn gezogen, der nun kaputt gegangen ist.
Kann ich diesen fehlenden Zahn noch über die Allianz 740 mitversichern, und dann in 3-5 Jahren auf eine Zuzahlung der Versicherung hoffen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
eine Mitversicherung ist grundsätzlich möglich (10.- EURO je Zahn). ABER – das ist natürlich nur möglich, sofern der Versicherungsfall für den fehlenden Zahn noch nicht eingetreten ist. Wenn also derzeit der Ersatz nicht notwendig und geplant ist, ist das möglich. Wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt sich diese Situation ändern sollte und ein Ersatz medizinisch notwendig werden würde (z.B. weil gegenüber auch der Zahn entfernt werden muss oder daneben), dann wäre das grundsätzlich entsprechend dem Tarif erstattungsfähig.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Mir wurde vor ein paar Tagen, ein Zahn gezogen, der nun kaputt gegangen ist.
Kann ich diesen fehlenden Zahn noch über die Allianz 740 mitversichern, und dann in 3-5 Jahren auf eine Zuzahlung der Versicherung hoffen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
eine Mitversicherung ist grundsätzlich möglich (10.- EURO je Zahn). ABER – das ist natürlich nur möglich, sofern der Versicherungsfall für den fehlenden Zahn noch nicht eingetreten ist. Wenn also derzeit der Ersatz nicht notwendig und geplant ist, ist das möglich. Wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt sich diese Situation ändern sollte und ein Ersatz medizinisch notwendig werden würde (z.B. weil gegenüber auch der Zahn entfernt werden muss oder daneben), dann wäre das grundsätzlich entsprechend dem Tarif erstattungsfähig.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage von WTB: Allianz 740
Fehlende Zähne können beim Tarif 740 gegen Aufschlag mitversichert werden.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
ja, es gibt Tarife, die fehlende Zähne gegen Aufschlag mitversichern. Das geht allerdings nur, solange noch kein Versicherungsfall bezüglich des fehlenden Zahnes eingetreten ist. Wenn ein Ersatz der fehlenden Zähne bereits vor Vertragsabschluss notwendig, angeraten oder geplant war, dann können fehlende Zähne nicht mehr mit versichert werden.
Wenn Sie also z.B. schon seit mehreren Jahren einen fehlenden Zahn haben, der nicht ersetzt werden muss und wo auch kein Ersatz vom Zahnarzt angeraten war, dann kann dieser prinzipiell mitversichert werden. Wenn dann irgendwann später einmal ein Ersatz notwendig werden sollte, dann wäre dieser auch prinzipiell bedingungsgemäß erstattungsfähig. Wenn Sie aber z.B. erst vor kurzem einen Zahn gezogen bekommen haben, wo der Zahnarzt gesagt hat, dass dieser Zahn ersetzt werden sollte, dann kann dieser natürlich nicht mehr mit versichert werden, weil dann der sog "Versicherungsfall" bereits eingetreten ist.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Fehlende Zähne können beim Tarif 740 gegen Aufschlag mitversichert werden.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
ja, es gibt Tarife, die fehlende Zähne gegen Aufschlag mitversichern. Das geht allerdings nur, solange noch kein Versicherungsfall bezüglich des fehlenden Zahnes eingetreten ist. Wenn ein Ersatz der fehlenden Zähne bereits vor Vertragsabschluss notwendig, angeraten oder geplant war, dann können fehlende Zähne nicht mehr mit versichert werden.
Wenn Sie also z.B. schon seit mehreren Jahren einen fehlenden Zahn haben, der nicht ersetzt werden muss und wo auch kein Ersatz vom Zahnarzt angeraten war, dann kann dieser prinzipiell mitversichert werden. Wenn dann irgendwann später einmal ein Ersatz notwendig werden sollte, dann wäre dieser auch prinzipiell bedingungsgemäß erstattungsfähig. Wenn Sie aber z.B. erst vor kurzem einen Zahn gezogen bekommen haben, wo der Zahnarzt gesagt hat, dass dieser Zahn ersetzt werden sollte, dann kann dieser natürlich nicht mehr mit versichert werden, weil dann der sog "Versicherungsfall" bereits eingetreten ist.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage von WTB: Allianz 740
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für den Allianz Zahntarif 740 (Premium) weil es keine Begrenzungen im ersten Jahr gibt und ich eine bestehende Zahnlücke habe und ein Inlay benötige (nicht akut). Ein Arzt hat mir hierfür bereits einen KVA erstellt. Wird die Versicherung trotzdem zahlen wenn ich 8 Monate warte? Kann ich der Versicherung den Fall offen darstellen und einfach 8 Monate warten oder sollte ich beim Arzt fragen ob er es der GKV übermittelt hat und den KVA verschweigen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar weil die Bedingungen nicht immer 100%-ig klar werden.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
wenn im Antrag nach geplanten bzw. konkret angeratenen Maßnahmen gefragt wird, muss diese Frage auch korrekt beantwortet werden.
B)
Konkret angeratenen Maßnahmen (ein bereits bestehenden Heil- und Kostenplan macht deutlich, dass diese Maßnahmen konkret angeraten ist), sind ein eingetretener Versicherungsfall. Versicherungen leisten grundsätzlich nicht für VOR Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle. Ein verunfalltes Fahrzeug kann ich nicht nachträglich kaskoversichern, ein brennendes Haus kann ich nicht mehr feuerversichern und einen durch Überspannung zerstörten Computer kann ich nicht nachträglich in die Hausratversicherung packen. So kann ich auch nicht Zähne, für die schon vor Vertragsbeginn Behandlungen konkret angeraten wurden, nachträglich noch versichern. Es wird für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle nicht geleistet, auch nach einer Wartezeit von 8 Monaten nicht.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für den Allianz Zahntarif 740 (Premium) weil es keine Begrenzungen im ersten Jahr gibt und ich eine bestehende Zahnlücke habe und ein Inlay benötige (nicht akut). Ein Arzt hat mir hierfür bereits einen KVA erstellt. Wird die Versicherung trotzdem zahlen wenn ich 8 Monate warte? Kann ich der Versicherung den Fall offen darstellen und einfach 8 Monate warten oder sollte ich beim Arzt fragen ob er es der GKV übermittelt hat und den KVA verschweigen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar weil die Bedingungen nicht immer 100%-ig klar werden.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
wenn im Antrag nach geplanten bzw. konkret angeratenen Maßnahmen gefragt wird, muss diese Frage auch korrekt beantwortet werden.
B)
Konkret angeratenen Maßnahmen (ein bereits bestehenden Heil- und Kostenplan macht deutlich, dass diese Maßnahmen konkret angeraten ist), sind ein eingetretener Versicherungsfall. Versicherungen leisten grundsätzlich nicht für VOR Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle. Ein verunfalltes Fahrzeug kann ich nicht nachträglich kaskoversichern, ein brennendes Haus kann ich nicht mehr feuerversichern und einen durch Überspannung zerstörten Computer kann ich nicht nachträglich in die Hausratversicherung packen. So kann ich auch nicht Zähne, für die schon vor Vertragsbeginn Behandlungen konkret angeraten wurden, nachträglich noch versichern. Es wird für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle nicht geleistet, auch nach einer Wartezeit von 8 Monaten nicht.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)