Zahnersatz Leistungen
Leistung für Zahnersatz in Prozent
90 %
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Wartezeiten für Zahnersatz
8 Monate
Leistung Inlays in Prozent
Ja, 90 %.
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Begrenzung für Inlays
Nein, aber Preis-Leistungsverzeichnis muss beachtet werden.
Leistung Implantate in Prozent
Ja, 90 %.
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Begrenzung für Implantate auf Anzahl
Ohne Begrenzung.
Begrenzung für Implantat auf Betrag
Ohne Begrenzung.
Leistung für Knochenaufbau in Prozent
Ja, 90 %. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen erstattungsfähig.
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Leistung für Funktionsanalyse Zahnersatz
Nein.
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Leistung für Keramikverblendungen in Prozent
Ja, 90 %.
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Begrenzung bei Leistung für Keramikverblendungen
Ohne Begrenzung. Zahnersatz (Zahnkronen, Brücken, und Prothesen) und Veneers Zahnkronen und Brücken werden in vollkeramischer und in metallischer Ausführung mit Verblendung erstattet. Keine Einschränkung im Seitenzahnbereich.
Zahnerhalt Leistungen
Leistung für Zahnerhalt in Prozent
90 %
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Wartezeiten für Zahnerhalt
8 Monate
Leistung für Funktionsanalyse Zahnerhalt
Nein.
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Leistung für Parodontose ohne GKV-Leistung in Prozent
Ja, 90 %.
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Leistung für Parodontose mit GKV-Leistung in Prozent
Ja, 90 %.
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Leistung für Wurzelbehandlung ohne GKV-Leistung in Prozent
Ja, 90 %.
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Leistung für Wurzelbehandlung mit GKV-Leistung in Prozent
Ja, 90 %.
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Leistung für Kunststofffüllungen in Prozent
Ja, 90 %.
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Prophylaxe Leistungen
Leistung für PZR in Prozent
Nein
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Nein.
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Wartezeit Prophylaxe
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Nein.
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Leistung für Prophylaxe
Nein.
cancel
PZR-Leistung im Detail
k.A.
Kinderleistungen
Nein, ist für Kinder ungeeignet, da keine KFO Leistungen.
Leistet für insgesamt für 5 wichtige Kinder-Zahnarztleistungen.
Leistung für KFO ohne GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Ja, 90 %. Nur für Behandlungen bei Personen, die das 19 Lebensjahr noch nicht vollendet haben. GKV-Leistungen müssen nachgewiesen werden (Nachweis auch, wenn GKV nicht leistet!).
Leistet GKV nicht, sind die versicherten Leistungen mit 90 % erstattung
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Leistung für KFO mit GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Ja, 90 %. Nur für Behandlungen bei Personen, die das 19 Lebensjahr noch nicht vollendet haben. GKV-Leistungen müssen nachgewiesen werden (Nachweis auch, wenn GKV nicht leistet!).
Die Mehrkosten werden also - soweit erstattungsfähig - zu 90 % erstatte
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Wartezeit Kieferorthopädie
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Nein.
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Nein.
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Leistung bei KFO für Funktionsanalyse
Ja.
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Leistung bei KFO für Mini-Brackets
Nein.
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Leistung bei KFO für Kunststoff-Brackets
Nein.
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Leistung bei KFO für farblose Bögen
Nein.
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Leistung bei KFO für Lingualtechnik
Nein.
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Leistung bei KFO für Retainer
Ja.
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Leistung bei KFO für Invisalign
Ja, aber ohne Materialkosten.
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Vertragsmodalitäten & Begrenzungen
Max. Leistung in den ersten Jahren
3.000 € im 1. bis 2. Jahr
15.000 € im 3. bis 4. Jahr
Begrenzung auf Gesamt-Rechnungsbetrag, KFO unbegrenzt
Altersrückstellungen
Tarif hat Beitragsrückstellungen [weniger gut]
Info
Leistung beim Privatzahnarzt
Leistungsbegrenzungen (ausführliche Beschreibung):
Generell ist im ZahnPremium die max. Erstattung begrenzt auf:
bis zum Ende des 1. Kalenderjahres max. 1.000 Euro Rechnungsbetrag
bis zum Ende des 2. Kalenderjahres max. 3.000 Euro Rechnungsbetrag
bis zum Ende des 3. Kalenderjahres max. 6.000 Euro Rechnungsbetrag
ab dem 4. Kalenderjahr insgesamt 15.000 Euro Rechnungsbetrag innerhalb von 4 Kalenderjahren (diese Höchstgrenze gilt auch bei einem Tarifwechsel).
Wartezeit (ausführliche Beschreibung):
Die Wartezeit in diesem Tarif beträgt 8 Monate für ALLE Bereiche.
Annahmebdingungen im Detail:
Mindestvertragslaufzeit / Kündigung:
Tarifunabhängiges Erstattungsbeispiel - Erklärung der Erstattungsmethode:
Der Versicherer leistet bei dieser Methode zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse. Bei dieser Methode ergibt sich der Eigenanteil immer automatisch aus dem verbleibenden Prozentsatz vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. Der Erstattungsbetrag wird zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung aufgeteilt. Leistet die gesetzliche Krankenversicherung mehr, leistet der Zahnzusatztarif weniger und umgekehrt.
In der folgenden Beispielrechnung beträgt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zahnzusatzversicherung leistet 70% inklusive der GKV-Vorleistung.
Fiktives Erstattungsbeispiel für Muster Tarif XY:
erstattungsfähiger Rechnungsbetrag |
800,- Euro |
davon 70% Gesamtleistung GKV und PKZV |
560,- Euro |
ergibt Eigenanteil in Höhe von |
240,- Euro |
Gesamterstattung in Höhe von |
560,- Euro |
abzüglich Leistung der Krankenkasse |
150,- Euro |
ergibt Leistung vom Zahnzusatztarif |
410,- Euro |