HanseMerkur EZ+EZT
Ausführliche Leistungsbeschreibung der HanseMerkur EZ+EZT Zahnzusatzversicherung.
Wichtige Eckdaten
Ø-Erstattung
48 % | Rechenweg
Bereiche
Zahnersatz: 90%
Zahnerhalt: 0%
Prophylaxe: 0%
Zahnerhalt: 0%
Prophylaxe: 0%
Max. Leistung
1.-4. Jahr
1.-4. Jahr
1.-2. Jahr: 1.200 €
3.-4 .Jahr: 2.400 €
3.-4 .Jahr: 2.400 €
Clearment Vertragsschutz
Bei Abschluss der HanseMerkur EZ+EZT erhalten Sie den Clearment Vertragsschutz kostenlos.48 % WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die HanseMerkur EZ+EZT hat einen WaizmannWert Benchmark in Höhe von 48 % für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8 Versicherungsjahre) würde die HanseMerkur EZ+EZT bei Behandlungskosten von 9.940,- € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) € erstatten.Eckdaten
Zahnersatz: 90%
Zahnerhalt: 0%
Prophylaxe: 0%
Wartezeiten
Zahnersatz: 8 Monate.
Zahnerhalt: Keine Leistungen.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Dros-Schiene
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Aufbiss-Schiene
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Vector-Behandlung
- Invisalign
Versicherung Lücken
bzw. fehlende Zähne
bzw. fehlende Zähne
Fehlende Zähne können mitversichert werden.Die Mitversicherung ist kostenlos (Achtung: maximale Anzahl fehlender Zähne darf nicht überschritten werden).
Altersrückstellungen
Beiträge sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge bleiben dadurch stabil.
Zahnersatz
90 %
Wartezeit
für Zahnersatz
für Zahnersatz
8 Monate.
Inlays
Begrenzungen
Begrenzungen
Ja, 90 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Ja, 90 %.
Ohne Begrenzung.
Oberkiefer: max. 6 Implantate Unterkiefer: max. 4 Implantate
Ohne Begrenzung.
Oberkiefer: max. 6 Implantate Unterkiefer: max. 4 Implantate
Knochenaufbau
Ja, 90%.
Funktionsanalyse
Ja, 90 %.
Verblendungen
Begrenzungen
Begrenzungen
Ja, 90 %.
Max. 85,07 EUR pro Verblendung
Max. 85,07 EUR pro Verblendung
Prophylaxe
Leistung
Leistung
0 %
Bleaching
keine Leistung
Wartezeit
für Prophylaxe
für Prophylaxe
Details
Prophylaxe-Leistung
Prophylaxe-Leistung
keine Leistung
Zahnerhalt
0 %
Wartezeit
für Zahnerhalt
für Zahnerhalt
Keine Leistungen.
Kunststofffüllungen
Nein.
Funktionsanalyse
für Zahnerhalt
für Zahnerhalt
Nein.
Wurzelbehandlung
Nein. | wenn GKV leistet nicht
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Nein. | wenn GKV nicht leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
Anzahl
Anzahl
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign
Vertragsmodalitäten
Leistungsbegrenzungen
Leistungsbegrenzungen
Der Tarifbaustein EZ begrenzt die Leistung wie folgt:
1. Versicherungsjahr: 180 EUR
1.-2. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 360 EUR
1.-3. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 540 EUR
1.-4. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 720 EUR
ab 5. Versicherungsjahr und bei Unfall unbegrenzt.
Zusätzlich begrenzt der Tarifbaustein EZT die Leistung wie folgt:
1. Versicherungsjahr: 420 EUR
1.-2. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 840 EUR
1.-3. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 1260 EUR
1.-4. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 1680 EUR
ab 5. Versicherungsjahr und bei Unfall unbegrenzt.
1. Versicherungsjahr: 180 EUR
1.-2. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 360 EUR
1.-3. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 540 EUR
1.-4. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 720 EUR
ab 5. Versicherungsjahr und bei Unfall unbegrenzt.
Zusätzlich begrenzt der Tarifbaustein EZT die Leistung wie folgt:
1. Versicherungsjahr: 420 EUR
1.-2. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 840 EUR
1.-3. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 1260 EUR
1.-4. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 1680 EUR
ab 5. Versicherungsjahr und bei Unfall unbegrenzt.
Wartezeit
Die Wartezeit für Zahnersatz beträgt in diesem Tarif 6 Monate.
Kündigungsfrist
Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer, welche 2 Jahre beträgt, kann man den Tarif EZ+EZT der HanseMerkur jederzeit jährlich mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres kündigen.
HanseMerkur Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
HanseMerkur Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Zu welchem Testergebnis kam Stiftung Warentest?
Hier finden Sie die Testergebnisse von Stiftung Warentest der HanseMerkur EZ+EZT Zahnzusatzversicherung. Stiftung Wartentest vergibt Schulnoten von 1-6 bzw. von 0.5-6.
| Test aus dem Jahr: 2022 | Note: 1.20 |
| Test aus dem Jahr: 2021 | Note: 1.20 |
| Test aus dem Jahr: 2016 | Note: 1.10 |
| Test aus dem Jahr: 2014 | Note: 1.10 |
| Test aus dem Jahr: 2012 | Note: 1.10 |
| Test aus dem Jahr: 2010 | Note: 1.10 |
User Fragen an das Waizmann-Team
GKV zahlt nicht für implantologische Arbeit - Übernimmt dies EZ+EZT?
Da ich Geringverdiener bin, kann ich mir nur diese EZ+EZT-Kombi leisten (wurde mir von der DAK empfohlen). Aber nun meine Frage: Die GKV beteiligt sich bei Implantaten nur bei der Zahnkrone. Die Arbeit des Kieferchirurgen (Knochenaufbau, einbringen des Implantats in den Knochen) muss man dann voll aus eigener Tasche zahlen. Käme die Zusatzversicherung dann anteilig für diese Kosten auf? Oder nicht, weil die GKV für's implantieren nichts zahlt?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die GKV leistet nach Befund. Wenn der Befund „Zahnlücke“ heißt, dann gibt es für diesen Befund eine bestimmte Erstattung. Diese Erstattung reicht aber für ein teures Implantat + teure Krone bei weitem nicht aus.
Bei der HanseMerkur gibt es eine Begrenzung auf die Implantatzahl - Es werden bis zu 6 Implantate im Ober- und 4 Implantate im Unterkiefer (inklusive bereits vorhandener) erstattet. Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungshöhe beträgt bei Zahnersatz 90% inkl. GKV.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Da ich Geringverdiener bin, kann ich mir nur diese EZ+EZT-Kombi leisten (wurde mir von der DAK empfohlen). Aber nun meine Frage: Die GKV beteiligt sich bei Implantaten nur bei der Zahnkrone. Die Arbeit des Kieferchirurgen (Knochenaufbau, einbringen des Implantats in den Knochen) muss man dann voll aus eigener Tasche zahlen. Käme die Zusatzversicherung dann anteilig für diese Kosten auf? Oder nicht, weil die GKV für's implantieren nichts zahlt?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die GKV leistet nach Befund. Wenn der Befund „Zahnlücke“ heißt, dann gibt es für diesen Befund eine bestimmte Erstattung. Diese Erstattung reicht aber für ein teures Implantat + teure Krone bei weitem nicht aus.
Bei der HanseMerkur gibt es eine Begrenzung auf die Implantatzahl - Es werden bis zu 6 Implantate im Ober- und 4 Implantate im Unterkiefer (inklusive bereits vorhandener) erstattet. Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungshöhe beträgt bei Zahnersatz 90% inkl. GKV.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Begrenzungen und Kostenübernahme bei Knochenaufbau
Sehr geehrtes Waizmann-Team,
ich besitze den Tarif EZ-EZT bei der Hansemerkur.
Nun sehe ich, dass hier offensichtlich die Begrenzungen innerhalb der ersten 4 Jahre nach oben korrigert worden sind.
Von 420,- € auf 600,- € im 1. Jahr und dann jeweils die gleiche Summe jedes Jahr hinzu bis von 1680,- € auf nun 2400,- € im 4.Jahr.
Sehe ich das so richtig?
Ebenfalls sehr verärgert bin ich über diese Versicherung, da sie sich gerade bei mir sträubt, die Kosten für eine augmentative Behandlung (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) zu übernehmen, obwohl diese im Rahmen einer Implantatbehandlung erstattungsfähig ist.
Für Ihre kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Vielen Dank vorab
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
für die Erstattung von Zahnersatz - also für die Tarifbausteine EZ+EZT - gelten zu Beginn der Versicherung folgende Höchstbeträge:
- insgesamt 600,- EURO bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres
- insgesamt 1.200,- EURO bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres
- insgesamt 1.800,- EURO bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres
- insgesamt 2.400,- EURO bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres
- unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr
Bezüglich der Ablehnung kann ich so gar nichts sagen, da mir der Ablehnungsgrund nicht bekannt ist.
Haben Sie den Tarif über einen Makler abgeschlossen. Dann ist dieser für Ihre Betreuung zuständig und kann sich um Ihre Belange kümmern.
Wenn nicht, bitte die Frage erneut stellen und den Ablehnungsgrund auch nennen, vielleicht können wir Ihnen dann auch einige Informationen geben.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Sehr geehrtes Waizmann-Team,
ich besitze den Tarif EZ-EZT bei der Hansemerkur.
Nun sehe ich, dass hier offensichtlich die Begrenzungen innerhalb der ersten 4 Jahre nach oben korrigert worden sind.
Von 420,- € auf 600,- € im 1. Jahr und dann jeweils die gleiche Summe jedes Jahr hinzu bis von 1680,- € auf nun 2400,- € im 4.Jahr.
Sehe ich das so richtig?
Ebenfalls sehr verärgert bin ich über diese Versicherung, da sie sich gerade bei mir sträubt, die Kosten für eine augmentative Behandlung (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) zu übernehmen, obwohl diese im Rahmen einer Implantatbehandlung erstattungsfähig ist.
Für Ihre kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Vielen Dank vorab
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
für die Erstattung von Zahnersatz - also für die Tarifbausteine EZ+EZT - gelten zu Beginn der Versicherung folgende Höchstbeträge:
- insgesamt 600,- EURO bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres
- insgesamt 1.200,- EURO bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres
- insgesamt 1.800,- EURO bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres
- insgesamt 2.400,- EURO bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres
- unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr
Bezüglich der Ablehnung kann ich so gar nichts sagen, da mir der Ablehnungsgrund nicht bekannt ist.
Haben Sie den Tarif über einen Makler abgeschlossen. Dann ist dieser für Ihre Betreuung zuständig und kann sich um Ihre Belange kümmern.
Wenn nicht, bitte die Frage erneut stellen und den Ablehnungsgrund auch nennen, vielleicht können wir Ihnen dann auch einige Informationen geben.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Tarifbewertung
Ich bin irritiert, da Sie in Ihrer Leistungsbeschreibung folgendes feststellen:
"Die HanseMerkur EZ+EZT erstattet bei einem Eigenanteil von 4.970,- € (in den ersten 4 Jahren) 2386 €."
Gemäß Leistungsbeschreibung der HanseMerkur wie auch der Darstellung von Finanztest bin ich von 90% Erstattung des Rechnungsbetrages (inkl. gesetzl. Leistungen) ausgegangen. Die von Ihnen genannten Zahlen kann ich mir daher nur so erklären, dass in dem von Ihnen bewerteten Leistungsspektrum auch die nicht abgedeckten "Zahnerhaltenden Maßnahmen" mit eingerechnet, also als nicht erstattungsfähige Maßnahmen in dem Gesamtbetrag von 4.970 € enthalten sind. Ist das so korrekt? Wenn nicht, wie ist der Widerspruch zwischen den offiziellen Tarifangaben bzw. Finanztest und Ihren Zahlen zu erklären?
Wie ist sind die Maximalzahl der Implantate und der Katalog für erstattungsfähige Maximalbeträge zahntechnischer Leistungen zu bewerten? Ergeben sich hieraus in der Praxis tatsächlich Einschränkungen der Leistung, oder sind diese eher theoretischer Natur?
Vielen Dank vorab!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
für die Erstattung von Zahnersatz - also für die Tarifbausteine EZ+EZT - gelten zu Beginn der Versicherung folgende Höchstbeträge:
- insgesamt 600,- EURO bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres
- insgesamt 1.200,- EURO bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres
- insgesamt 1.800,- EURO bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres
- insgesamt 2.400,- EURO bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres
- unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr
Bei Implantaten ist zu beachten - Es werden bis zu 6 Implantate im Ober- und 4 Implantate im Unterkiefer (inklusive bereits vorhandener) erstattet.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Ich bin irritiert, da Sie in Ihrer Leistungsbeschreibung folgendes feststellen:
"Die HanseMerkur EZ+EZT erstattet bei einem Eigenanteil von 4.970,- € (in den ersten 4 Jahren) 2386 €."
Gemäß Leistungsbeschreibung der HanseMerkur wie auch der Darstellung von Finanztest bin ich von 90% Erstattung des Rechnungsbetrages (inkl. gesetzl. Leistungen) ausgegangen. Die von Ihnen genannten Zahlen kann ich mir daher nur so erklären, dass in dem von Ihnen bewerteten Leistungsspektrum auch die nicht abgedeckten "Zahnerhaltenden Maßnahmen" mit eingerechnet, also als nicht erstattungsfähige Maßnahmen in dem Gesamtbetrag von 4.970 € enthalten sind. Ist das so korrekt? Wenn nicht, wie ist der Widerspruch zwischen den offiziellen Tarifangaben bzw. Finanztest und Ihren Zahlen zu erklären?
Wie ist sind die Maximalzahl der Implantate und der Katalog für erstattungsfähige Maximalbeträge zahntechnischer Leistungen zu bewerten? Ergeben sich hieraus in der Praxis tatsächlich Einschränkungen der Leistung, oder sind diese eher theoretischer Natur?
Vielen Dank vorab!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
für die Erstattung von Zahnersatz - also für die Tarifbausteine EZ+EZT - gelten zu Beginn der Versicherung folgende Höchstbeträge:
- insgesamt 600,- EURO bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres
- insgesamt 1.200,- EURO bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres
- insgesamt 1.800,- EURO bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres
- insgesamt 2.400,- EURO bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres
- unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr
Bei Implantaten ist zu beachten - Es werden bis zu 6 Implantate im Ober- und 4 Implantate im Unterkiefer (inklusive bereits vorhandener) erstattet.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage von WTB: HanseMerkur EZ+EZT
Hallo,
ich interessiere mich für den Tarif EZ+EZT (allerdings ohne EZP), da ich denke, dass die beim Tarif EZP mit abgedeckten Kosten für Zahnerhalt/-behandlung bzw. Prophylaxe weniger kostenintensiv als der Bereich Zahnersatz sind. Liege ich mit der Vermutung richtig oder sollte man Zahnerhalt/-behandlung bzw. Prophylaxe lieber mit abdecken? Mir ist allerdings die Erstattung bzgl. Knochenaufbau wichtig - wird diese dabei abgedeckt? Leider habe ich keine Info auf der Seite der HanseMerkur darüber gefunden.
Vielen Dank!!!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
auch wenn der Bereich Zahnerhalt bzw. Zahnbehandlung allgemein betrachtet i.d.R. nicht so kostenintensiv ist wie der Bereich Zahnersatz, hat sich einfach gezeigt, dass ein großer Anteil der Rechnungen diesen Bereich betrifft. Ständige Erstattungen wirken sich hier dann im Prinzip sogar „beitragsmindernd“ aus. Bezüglich Knochenaufbau, dieser ist grundsätzlich dann erstattungsfähig, wenn er medizinisch notwendig ist und danach Implantate eingesetzt werden.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Hallo,
ich interessiere mich für den Tarif EZ+EZT (allerdings ohne EZP), da ich denke, dass die beim Tarif EZP mit abgedeckten Kosten für Zahnerhalt/-behandlung bzw. Prophylaxe weniger kostenintensiv als der Bereich Zahnersatz sind. Liege ich mit der Vermutung richtig oder sollte man Zahnerhalt/-behandlung bzw. Prophylaxe lieber mit abdecken? Mir ist allerdings die Erstattung bzgl. Knochenaufbau wichtig - wird diese dabei abgedeckt? Leider habe ich keine Info auf der Seite der HanseMerkur darüber gefunden.
Vielen Dank!!!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
auch wenn der Bereich Zahnerhalt bzw. Zahnbehandlung allgemein betrachtet i.d.R. nicht so kostenintensiv ist wie der Bereich Zahnersatz, hat sich einfach gezeigt, dass ein großer Anteil der Rechnungen diesen Bereich betrifft. Ständige Erstattungen wirken sich hier dann im Prinzip sogar „beitragsmindernd“ aus. Bezüglich Knochenaufbau, dieser ist grundsätzlich dann erstattungsfähig, wenn er medizinisch notwendig ist und danach Implantate eingesetzt werden.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage von WTB: HanseMerkur EZ+EZT
Hallo,
zu diesem Tarif habe ich keinen Link gefunden, um mir das Infopaket samt Vertrag zuschicken zu lassen.
Deshalb auf diesem Wege meine Bitte, mir die Unterlagen zu schicken.
Danke
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
bei der HanseMerkur empfehlen wir die Tarifkombination EZ+EZT+EZP, denn dann haben Sie einen umfangreichen Spitzentarif, der nicht nur den Bereich Zahnersatz, sondern auch den Bereich Zahnerhalt/-behandlung bzw. Prophylaxe gut erfasst.
Ein vergleichbarer Tarif wäre allerdings hierzu auch der Janitos Dental Plus, der ein noch besseres Preis-Leistungsverhältnis bieten kann.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Hallo,
zu diesem Tarif habe ich keinen Link gefunden, um mir das Infopaket samt Vertrag zuschicken zu lassen.
Deshalb auf diesem Wege meine Bitte, mir die Unterlagen zu schicken.
Danke
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
bei der HanseMerkur empfehlen wir die Tarifkombination EZ+EZT+EZP, denn dann haben Sie einen umfangreichen Spitzentarif, der nicht nur den Bereich Zahnersatz, sondern auch den Bereich Zahnerhalt/-behandlung bzw. Prophylaxe gut erfasst.
Ein vergleichbarer Tarif wäre allerdings hierzu auch der Janitos Dental Plus, der ein noch besseres Preis-Leistungsverhältnis bieten kann.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage von WTB: HanseMerkur EZ+EZT
Hallo
ich würde gerne wissen was bedeutet den EZ+EZT+EZP?
Vielen Dank
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
das sind ganz einfach die Kürzel, die die Versicherungsgesellschaft für die einzelnen Tarifbestandteile so festgelegt hat. Bei ZT geht es halt um Zahnersatzleistungen, bei ZP um Prophylaxeleistungen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Hallo
ich würde gerne wissen was bedeutet den EZ+EZT+EZP?
Vielen Dank
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
das sind ganz einfach die Kürzel, die die Versicherungsgesellschaft für die einzelnen Tarifbestandteile so festgelegt hat. Bei ZT geht es halt um Zahnersatzleistungen, bei ZP um Prophylaxeleistungen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage von WTB: HanseMerkur EZ+EZT
Guten Tag,
Handelt es sich bei der "Begrenzung" um den maximalen Rechnungs- oder um den Erstattungsbetrag?
Danke!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
es geht um erstattungsfähige Aufwendungen. Wenn der Rechnungsbetrag Leistungen enthält, die nicht erstattungsfähig sind, dann ist das nicht mitzurechnen.
Was ist z.B. nicht erstattungsfähig?
Laut Tarif wird z.B. für max. 6 Implantate im Ober- und 4 Implantate im Unterkiefer geleistet. Wenn Sie nun eine Rechnung einreichen über z.B. 7 Implantate im Oberkiefer, dann wäre ein Teil dieses Rechnungsbetrages nicht erstattungsfähig. Oder: Die maximale grundsätzliche Erstattungsleistung für eine Prophylaxebehandlung beträgt pro Versicherungsjahr 50.- EURO. Wenn Sie also eine Rechnung über 85.- EURO einreichen, dann sind eben nur 50.- EURO davon erstattungsfähig.
Wenn es also heißt, es werden im 1. Versicherungsjahr max. 600.- EURO erstattet, dann werden also max. 600.- EURO der erstattungsfähigen Leistungen erstattet.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Guten Tag,
Handelt es sich bei der "Begrenzung" um den maximalen Rechnungs- oder um den Erstattungsbetrag?
Danke!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
es geht um erstattungsfähige Aufwendungen. Wenn der Rechnungsbetrag Leistungen enthält, die nicht erstattungsfähig sind, dann ist das nicht mitzurechnen.
Was ist z.B. nicht erstattungsfähig?
Laut Tarif wird z.B. für max. 6 Implantate im Ober- und 4 Implantate im Unterkiefer geleistet. Wenn Sie nun eine Rechnung einreichen über z.B. 7 Implantate im Oberkiefer, dann wäre ein Teil dieses Rechnungsbetrages nicht erstattungsfähig. Oder: Die maximale grundsätzliche Erstattungsleistung für eine Prophylaxebehandlung beträgt pro Versicherungsjahr 50.- EURO. Wenn Sie also eine Rechnung über 85.- EURO einreichen, dann sind eben nur 50.- EURO davon erstattungsfähig.
Wenn es also heißt, es werden im 1. Versicherungsjahr max. 600.- EURO erstattet, dann werden also max. 600.- EURO der erstattungsfähigen Leistungen erstattet.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)