Württembergische
ZGU70+ZBU
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Württembergische - ZGU70+ZBU Zahnzusatzversicherung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Württembergische - ZGU70+ZBU Zahnzusatzversicherung.
79 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die Württembergische ZGU70+ZBU hat einen
WaizmannWert Benchmark in Höhe von
79 %
für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In
einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8
Versicherungsjahre) würde die Württembergische
ZGU70+ZBU bei Behandlungskosten von 9.940,- €
(=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)
7852.6 €
erstatten.
1
Leistungen
3
Testberichte
Ø-Erstattung
79 %
Clearment
Zertififzierung
Zertififzierung
LSK 1
Die Württembergische ZGU70+ZBU hat
die Clearment Leistungs-Sicherheitsklasse 1.
.
mehr Infos dazuClearment
Vertragsschutz
Vertragsschutz
Vertragsschutz kostenlos |
Info
Versicherung Lücken
Fehlende Zähne können mitversichert werden.Die Mitversicherung ist kostenlos (Achtung: maximale Anzahl
fehlender Zähne darf nicht überschritten werden).
Max. Leistung
2.000 € | 1.-2. Jahr
4.000 € | 3.-4 .Jahr
4.000 € | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz:
70%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Wartezeiten
Zahnersatz:
8 Monate
Zahnerhalt: 8 Monate
Zahnerhalt: 8 Monate
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Dros-Schiene
- Invisalign
- Vector-Behandlung
- Aufbiss-Schiene
KFO Ø-Erstattung
0 %
KFO Ø-Begrenzung
| KIG 1-2
| KIG 3-5
| KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
- KFO KIG 3-5
- KFO KIG 1-2
- Kinder-Prophylaxe
- Fissurenversiegelung
- Invisalign
- Retainer
- Lingual-Technik
- Farblosbogen
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Nein.
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 %.
Funktionstechnische Analyse KFO
Kunststoff-Brackets
Mini-Brackets
Farblosbogen
Lingual-Technik
Retainer
Invisalign
Zahnersatz
70 %
Wartezeit
8 Monate
Inlays
Ja, 70 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Ja, 70 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Nein.
Funktionsanalyse
Ja, 70 %.
Verblendungen
Ja, 70 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Prophylaxe
100 %
Wartezeit
Details
Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung OHNE Begrenzung. Hier wird eine Pauschalabrechnung bis max. 110,- Euro akzeptiert. Sofern nach der GOZ abgerechnet wird, werden die Ziffern 1000, 1010,1040 bis 2,3fachen Satz anerkannt. Ferner sind die Kosten für die Versiegelung nach Ziffer 2000 und die Behandlungen überempfindlicher Zähne nach 2010 versichert.
Zahnerhalt
100 %
Wartezeit
8 Monate
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
Nein.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. | wenn GKV
leistet nicht
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 100 %. | wenn GKV
nicht leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign
Vertragsmodalitäten
Die erstattungsfähigen Aufwendungen sind begrenzt auf einen Rechnungsbetrag von höchstens:
1000 EUR in den ersten 12 Monaten,
2000 EUR in den ersten 24 Monaten,
3000 EUR in den ersten 36 Monaten und
4000 EUR in den ersten 48 Monaten.
Ab dem 49. Monat unbegrenzt.
Zusammen mit den Leistungen des Sozialversicherungsträgers oder eines
privaten Krankenversicherers jedoch höchstens 80% der tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.
Diese Regelung gilt nicht für erstattungsfähige Aufwendungen, die nachweis lich auf einen Unfall zurückzuführen sind.
1000 EUR in den ersten 12 Monaten,
2000 EUR in den ersten 24 Monaten,
3000 EUR in den ersten 36 Monaten und
4000 EUR in den ersten 48 Monaten.
Ab dem 49. Monat unbegrenzt.
Zusammen mit den Leistungen des Sozialversicherungsträgers oder eines
privaten Krankenversicherers jedoch höchstens 80% der tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.
Diese Regelung gilt nicht für erstattungsfähige Aufwendungen, die nachweis lich auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Wartezeit
Die Wartezeit beträgt für ALLE Bereiche 8 Monate - auch für die Individualprophylaxe.
User Fragen an das Waizmann-Team
Vergleich Württembergische Privat Plus zu ZG70+ZB
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Vertragsunterlagen für dir Württembergische PrivatPlus
Versicherung erhalten, danke. Nun bin ich mir aber nicht mehr
sicher, ob ich diese doch etwas teuere Versicherung (48,19€)
abschließen soll.
Welchen gravierenden Nachteil hätte ich, wenn ich mich stattdessen
für den Tarif ZG70+ZB entscheiden würde, welcher dann in etwa in
meinem ursprünglich geplanten Kostenrahmen von ca. 36€ liegen würde.
Bei mir geht es hauptsächlich um Zahnerhalt (Kronen usw.)
und evtl. mal in 3/5Jahren um ein Implantat.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
vielleicht sind Sie dann mit einem anderen Tarif, der ein anderes Preis-Leistungsverhältnis bietet, besser beraten.
Bei der Württembergischen ist es so:
Erstattet werden je nach Tarif 20% (BZG20), 30% (ZG30), 50% (ZG50) oder 70% (ZG70) des Rechnungsbetrages. Mit Ausnahme des Tarifs BZG20 (20%) sind die Leistungen zusammen mit den Vorleistungen des Sozialversicherungsträgers auf 80% der Gesamtkosten begrenzt. Wenn der Tarif BZG20 zusammen mit einem ZG-Tarif beantragt wird, entfällt die 80%ige Begrenzung. Dann sind Leistungen bis 100 % der Gesamtkosten möglich.
Also – bei Zahnersatz kann es mit dem BZG20 zu einer Leistung von 100% geben.
Im Tarif BZG20 wird zudem ein Zuschuss für Sehhilfen in Höhe von 125 € innerhalb von 2 Versicherungsjahren gezahlt.
Noch ein Wort zu dem Evtl.-Implantat:
Warum denken Sie, das könnte kommen? Läuft hier bereits eine Behandlung (z.B. eine Wurzelbehandlung) oder wurde der Zahn schon als behandlungsbedüftig vom Zahnarzt eingestuft?
Grundsätzlich ist es einfach so – für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle gibt es keine Leistung und eine angeraten Behandlung ist z.B. bei Zahnzusatzversicherungen ein eingetretener Versicherungsfall. Sollte es hier Unklarheiten geben, wäre es sicherlich empfehlenswert diese vorab noch genauestens zu klären.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Vertragsunterlagen für dir Württembergische PrivatPlus
Versicherung erhalten, danke. Nun bin ich mir aber nicht mehr
sicher, ob ich diese doch etwas teuere Versicherung (48,19€)
abschließen soll.
Welchen gravierenden Nachteil hätte ich, wenn ich mich stattdessen
für den Tarif ZG70+ZB entscheiden würde, welcher dann in etwa in
meinem ursprünglich geplanten Kostenrahmen von ca. 36€ liegen würde.
Bei mir geht es hauptsächlich um Zahnerhalt (Kronen usw.)
und evtl. mal in 3/5Jahren um ein Implantat.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
vielleicht sind Sie dann mit einem anderen Tarif, der ein anderes Preis-Leistungsverhältnis bietet, besser beraten.
Bei der Württembergischen ist es so:
Erstattet werden je nach Tarif 20% (BZG20), 30% (ZG30), 50% (ZG50) oder 70% (ZG70) des Rechnungsbetrages. Mit Ausnahme des Tarifs BZG20 (20%) sind die Leistungen zusammen mit den Vorleistungen des Sozialversicherungsträgers auf 80% der Gesamtkosten begrenzt. Wenn der Tarif BZG20 zusammen mit einem ZG-Tarif beantragt wird, entfällt die 80%ige Begrenzung. Dann sind Leistungen bis 100 % der Gesamtkosten möglich.
Also – bei Zahnersatz kann es mit dem BZG20 zu einer Leistung von 100% geben.
Im Tarif BZG20 wird zudem ein Zuschuss für Sehhilfen in Höhe von 125 € innerhalb von 2 Versicherungsjahren gezahlt.
Noch ein Wort zu dem Evtl.-Implantat:
Warum denken Sie, das könnte kommen? Läuft hier bereits eine Behandlung (z.B. eine Wurzelbehandlung) oder wurde der Zahn schon als behandlungsbedüftig vom Zahnarzt eingestuft?
Grundsätzlich ist es einfach so – für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle gibt es keine Leistung und eine angeraten Behandlung ist z.B. bei Zahnzusatzversicherungen ein eingetretener Versicherungsfall. Sollte es hier Unklarheiten geben, wäre es sicherlich empfehlenswert diese vorab noch genauestens zu klären.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Brillen
Sind in diesem Tarif Brillen mitversichert?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
nein.
Wenn Sie einen Tarif suchen, der auch für Sehhilfen leistet, sollten Sie sich die Tarife Württembergische Viso dent, Signal A und Signal B genauer ansehen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Sind in diesem Tarif Brillen mitversichert?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
nein.
Wenn Sie einen Tarif suchen, der auch für Sehhilfen leistet, sollten Sie sich die Tarife Württembergische Viso dent, Signal A und Signal B genauer ansehen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)