Württembergische Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung
Wann kann ich meine Württembergische Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der Württembergische beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?Hier finden alle Kündigungsfristen der Württembergische Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die Württembergische per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die Württembergische ausdrucken.
Tarif | Art | Kündigungsfrist |
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Württembergische ZahnSchutz Kompakt | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres. |
Württembergische ZahnSchutz Komfort | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres. |
Württembergische ZahnSchutz Premium | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres. |
Württembergische SZ | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
Württembergische SZR | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
Württembergische SZ-SZE | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
Württembergische SZR-SZE | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
Württembergische Natur Med Plus | Heilpraktiker | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
Württembergische ZE70+ZBE | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Vertrag wird für zwei Versicherungsjahres abgeschlossen. Das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden. |
Württembergische ZE90+ZBE | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Vertrag wird für zwei Versicherungsjahres abgeschlossen. Das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden. |
Württembergische ZGU30+ZBU | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr |
Württembergische ZGU30 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr |
Württembergische ZGU50+ZBU | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr |
Württembergische ZGU50 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr |
Württembergische ZGU70+ZBU | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr |
Württembergische ZGU70 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr |
Württembergische PrivatPlus | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer von 2 Jahren können Sie den Tarif PrivatPlus der Württembergischen (bestehend aus den Bausteinen ZGU70+BZGU20+ZBU) jederzeit kündigen. Dies muss unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.Es können auch einzelne Tarifbausteine (ZGU70, BZGU20 oder ZBU) herausgekündigt werden. |
Württembergische VisoDent | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer, welche bei der Württembergischen zwei Jahre beträgt, kann der Tarif VisoDent (bestehend aus den Bausteinen ZGU70 und BZGU20) jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Es können auch einzelne Tarifbausteine (ZGU70 oder BZGU20) herausgekündigt werden. |