Das Original seit 1995  | von Zahnärzten empfohlen
Version 11.0

Württembergische Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung

Wann kann ich meine Württembergische Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der Württembergische beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden alle Kündigungsfristen der Württembergische Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die Württembergische per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die Württembergische ausdrucken.

Senden Sie Ihre Kündigung an

Schicken Sie die Kündigung an:
Makler-Kranken@wuerttembergische.de

Tarif
Art
Kündigungsfrist
ZahnSchutz KompaktZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres.
ZahnSchutz KomfortZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres.
ZahnSchutz PremiumZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres.
SZKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
SZRKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
SZ-SZEKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
SZR-SZEKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
Natur Med PlusHeilpraktiker3 Monate zum Versicherungsjahr
ZE70+ZBEZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Der Vertrag wird für zwei Versicherungsjahres abgeschlossen. Das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden.
ZE90+ZBEZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Der Vertrag wird für zwei Versicherungsjahres abgeschlossen. Das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden.