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Württembergische Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung

Wann kann ich meine Württembergische Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der Württembergische beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden alle Kündigungsfristen der Württembergische Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die Württembergische per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die Württembergische ausdrucken.

TarifArtKündigungsfrist
Württembergische ZahnSchutz KompaktZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Württembergische ZahnSchutz KomfortZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Württembergische ZahnSchutz PremiumZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Württembergische SZKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
Württembergische SZRKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
Württembergische SZ-SZEKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
Württembergische SZR-SZEKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
Württembergische Natur Med PlusHeilpraktiker3 Monate zum Versicherungsjahr
Württembergische ZE70+ZBEZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Der Vertrag wird für zwei Versicherungsjahres abgeschlossen. Das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden.
Württembergische ZE90+ZBEZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Der Vertrag wird für zwei Versicherungsjahres abgeschlossen. Das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jeweils mit 3-monatiger Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden.
Württembergische ZGU30+ZBUZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Württembergische ZGU30Zahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Württembergische ZGU50+ZBUZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Württembergische ZGU50Zahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Württembergische ZGU70+ZBUZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Württembergische ZGU70Zahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Württembergische PrivatPlusZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer von 2 Jahren können Sie den Tarif PrivatPlus der Württembergischen (bestehend aus den Bausteinen ZGU70+BZGU20+ZBU) jederzeit kündigen. Dies muss unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.Es können auch einzelne Tarifbausteine (ZGU70, BZGU20 oder ZBU) herausgekündigt werden.
Württembergische VisoDentZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer, welche bei der Württembergischen zwei Jahre beträgt, kann der Tarif VisoDent (bestehend aus den Bausteinen ZGU70 und BZGU20) jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Es können auch einzelne Tarifbausteine (ZGU70 oder BZGU20) herausgekündigt werden.