Das Original seit 1995 | von Zahnärzten empfohlen
ARAG Z50/90
Ausführliche Leistungsbeschreibung der ARAG - Z50/90 Zahnzusatzversicherung.
60 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die ARAG Z50/90 hat einen WaizmannWert Benchmark in Höhe von 60 % für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8 Versicherungsjahre) würde die ARAG Z50/90 bei Behandlungskosten von 9.940,- € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) 5964 € erstatten.
25 %
KFOWert | Ø-Erstattung Kieferorthopädie
Für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern leistet der Tarif durchschnittlich 25 % . Bei KFO-Behandlungen die in KIG 1-2 eingestuft sind leistet die ARAG Z50/90 durchschnittlich 50 %, bei KIG 3-5 Behandlungen 0 %.

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Leistungen
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Preise
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Testberichte
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Ø-Erstattung
(WaizmannWert)
60 %
1.-4. Jahr 59 % | 5.-8. Jahr 60 %
Clearment
Zertififzierung
LSK 1
Die ARAG Z50/90 hat die Clearment Leistungs-Sicherheitsklasse 1. .
mehr Infos dazu
Clearment
Vertragsschutz
Vertragsschutz kostenlos | Info
Versicherung Lücken
bzw. fehlende Zähne
Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Max. Leistung
in den ersten 4 Jahren
620 € | 1.-2. Jahr
unbegrenzt | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz: 50%
Zahnerhalt: 50%
Prophylaxe: 50%
Wartezeiten
Zahnersatz: 8 Monate.
Zahnerhalt: 3 Monate.
Hightech-Leistungen
  • Laser-Behandlung
  • OP-Mikroskop
  • Cerec-Behandlung
  • Digitale Volumentomographie
  • DNA-Analysen
  • Vollnarkose
  • Akkupunktur
  • Photoaktivierte Chemotherapie
  • Dros-Schiene
  • Invisalign
  • Vector-Behandlung
  • Aufbiss-Schiene

KFO Ø-Erstattung
(Kieferorthopädie)
25 %
KIG 1-2: 50 % | KIG 3-5: 0 %
KFO Ø-Begrenzung
unbegrenzt | KIG 1-2
Keine Leistung. | KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
  • KFO KIG 3-5
  • KFO KIG 1-2
  • Kinder-Prophylaxe
  • Fissurenversiegelung
  • Invisalign
  • Retainer
  • Lingual-Technik
  • Farblosbogen
  • Kunststoff-Brackets
  • Mini-Brackets
  • Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Ja, 50 %.
Kinder-Prophylaxe
Nein.
Funktionstechnische Analyse KFO
Ja. Leistung aber nur bei KIG 1-2, nicht bei KIG 3-5.
Kunststoff-Brackets
Nein.
Mini-Brackets
Nein.
Farblosbogen
Nein.
Lingual-Technik
Ja. Leistung aber nur bei KIG 1-2, nicht bei KIG 3-5.
Retainer
Ja. Leistung aber nur bei KIG 1-2, nicht bei KIG 3-5.
Invisalign
Ja. Leistung aber nur bei KIG 1-2, nicht bei KIG 3-5.

Zahnersatz
50 %
Wartezeit
für Zahnersatz
8 Monate.
Inlays
Begrenzungen
Ja, 50 %
Die Gesamterstattung einschließlich der GKV-Vorleistung darf 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.
Implantate
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Ja, 50 %. Inklusive der GKV-Leistung beträgt die Erstattung max. 90%.
Die Gesamterstattung einschließlich der GKV-Vorleistung darf 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Ja, 50 %. Inklusive der GKV-Leistung beträgt die Erstattung max. 90%.
Funktionsanalyse
Ja, 50 %. Inklusive der GKV-Leistung beträgt die Erstattung max. 90%.
Verblendungen
Begrenzungen
Ja, 50 %. Inklusive der GKV-Leistung beträgt die Erstattung max. 90%.
Die Gesamterstattung einschließlich der GKV-Vorleistung darf 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.


Prophylaxe
Leistung
50 %
Wartezeit
für Prophylaxe
Details
Prophylaxe-Leistung
Die Abrechnung muss nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erfolgen. Akzeptiert wird ausschließlich die Gebührenziffer 1040 (Professionelle Zahnreinigung). Diese sieht pro Zahn beim 1-fachen Gebührensatz einen Wert von 1,57 Euro und beim 2,3-fachen Gebührensatz einen Wert von 3,62 Euro vor. So dass sich zum Beispiel bei 28 Zähnen eine Abrechnungssumme zwischen 43,96 Euro und 101,36 Euro ergibt. Für professionelle Zahnreinigung werden kein Pauschalbetrag und keine analoge Berechnung anderer Ziffern akzeptiert. Die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen für professionelle Zahnreinigung richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit. Die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden nicht erstattet, denn Prophylaxemaßnahmen und die Entfernung von Zahnstein sowie die Entfernung von weichen Belägen zur Fluoridierung bzw. zur Versiegelung gehören für diesen Personenkreis zum Leistungsumfang der GKV.

Zahnerhalt
50 %
Wartezeit
für Zahnerhalt
3 Monate.
Kunststofffüllungen
Ja, 50 %. Die Gesamterstattung einschließlich der GKV-Vorleistung darf 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.
Funktionsanalyse
für Zahnerhalt
Ja, 50 %. Inklusive der GKV-Leistung beträgt die Erstattung max. 90%.
Wurzelbehandlung
Ja, 50 %. | wenn GKV leistet nicht
Nein. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 50 %. | wenn GKV nicht leistet
Nein. | wenn GKV leistet

Hightech-Leistungen
Anzahl
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign

Vertragsmodalitäten
Leistungsbegrenzungen
Die Leistung im Tarif Z50/90 der ARAG ist wie folgt begrenzt:
- im 1. Versicherungsjahr max. 310,- Euro Erstattung,
- im 2. Versicherungsjahr max. 620,- Euro Erstattung,
ab dem 3. Versicherungsjahr ist die Leistung UNBEGRENZT.

Die Gesamterstattung einschließlich der GKV-Vorleistung darf 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.
Wartezeit
Die Wartezeit für Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt 8 Monate, für Zahnerhalt beträgt die Wartezeit 3 Monate - auch für die Individualprophylaxe.
Kündigungsfrist
Man kann die Zahnzusatzversicherung ARAG Z50/90 erstmals zum Ende der 2-jährigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
ARAG Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Gesundheitsfragen im Antrag
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der ARAG Z50/90 Zahnzusatzversicherung gestellt.
  • Finden derzeit Zahnbehandlungen, Zahnersatzversorgung, kieferorthopädische oder kieferchirurgische Maßnahmen statt oder sind solche notwendig, vom Zahnarzt empfohlen oder beabsichtigt?
  • Wird derzeit oder wurde innerhalb der letzten 3 Jahre eine parodontale Erkrankung festgestellt und / oder behandelt?
  • Wie viele Zähne fehlen bei Ihnen und sind nicht ersetzt (ohne Milch-/Weisheitszähne, einen vollständigen Lückenschluss müssen Sie nicht als fehlenden Zahn angeben) und / oder wie viele Ihrer Zähne sind durch Prothesen ersetzt (herausnehmbarer Zahnersatz)?

User Fragen an das Waizmann-Team
Abschluss über Waizmann möglich?
Abschluss über Waizmann und mit Klarvertrag möglich? Wie hoch ist der Beitrag für einen 46-jährigen Mann mit 1 fehlenden unversorgten Zahn? Werden Gesundheitsfragen gestellt?

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

der Tarif ist auf Anfrage (an info@hanswaizmann.de) auch über uns abschließbar.

Von den Zahnleistungen her ist dieser Tarif mit dem Signal B gut vergleichbar, dieser bietet jedoch auch noch zusätzlich weitere Ergänzungsleistungen.

Leider kann ich hier nicht genau berechnen, wie hoch der monatliche Beitrag für Sie ausfallen würde, (dürften aber so ca. 15.- EURO sein) daher auch dies bitte über die direkte Anfrage klären.

Ja, Gesundheitsfragen werden im Antrag gestellt.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

Wechsel von Z100 Zu Z50/90?
Hallo! Leider werden bei der Z100 nach allen Abzügen nie wirklich 80% der Gesamtrechnung erstattet. Bei einem nicht gerade niedrigen Monatsbeitrag über 35 €, d.h. Jahresbeitrag von ca. 420 €, blieben von einer Zahnersatzrechnung über ca. 1.600 € nach allen Abzügen immerhin noch ca. 500 € für uns an Eigenanteil übrig. Das sind niemals 80% Erstattung und im Preis-/Leistungsverhältnis einfach zu viel!!! Da wir ungern die Versicherung wechseln möchten (haben mittlerweile keine Erstattungsgrenzen mehr!), wurde uns alternativ die Z50/90 angeboten. Werden hier die 50% vom Gesamtbetrag ohne GKV-Anteil gezahlt oder kommt es hierbei ebenfalls vorher zu hohen Kürzungen? Ist dieser Wechsel zu empfehlen, da es ja eigentlich ein "Rückschritt" ist. Uns wurde gesagt, dass wir mit dieser Versicherung, die im Beitrag wesentlich niedriger ist, fast die gleiche Summe bekommen hätten (aufgrund der anderen Berechnung). Heißt das: 80% hört sich gut an 50% sind aber am Ende durch die andere Berechnung und den geringeren Beitrag effektiver? Vielen Dank im Voraus für ihre baldige Antwort!!!



Sehr geehrte/r Anfrager/in,

man muss immer ins Detail sehen.

A) Sie schreiben, bei einer Rechnung von 1600.- EURO blieben 500.- EURO Eigenleistung. Haben Sie vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan eingereicht? Wurde die Behandlung erst begonnen, nachdem die Zusage der Versicherung auch vorlag? Hat die Versicherung etwas zugesagt und dann nicht erstattet? Hat ggf. der Zahnarzt Postionen abgerechnet, die einfach nicht erstattungsfähig sind oder einen GOZ-Faktor berechnet, der zu hoch war?

Hier sollte man sich vielleicht erst einmal ansehen, warum nicht 80% Leistung erbracht wurden bzw. erbracht werden konnten.

B) Die Abstufung vom ARAG Z100 auf den ARAG Z50/90 macht aus meiner Sicht nicht unbedingt Sinn, da der Z100 bessere Leistungen bietet. Der Z100 leistet bei Zahnersatz 80% anstatt 50%, 80% für KFO anstatt 50% und Zahnbehandlung 100% anstatt 50%.

Wenn ein Wechsel, dann eher noch auf den ARAG Z90Bonus. Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung beträgt hier 80-90%. Füllungen gehören bei diesem Tarif zu Bereich Zahnbehandlung, bei dem die grundsätzlich vorgesehene Leistung 90% beträgt. Ein großer Unterschied zum ARAG Z100 liegt darin, dass der Z90-Bonus ohne Altersrückstellungen kalkuliert ist.

ABER ACHTUNG: Der Wechsel einer Versicherung /eines Tarifes sollte nur dann unternommen werden, wenn aktuell wirklich keinerlei Behandlungen laufen, angeraten oder geplant sind. Dies müsste bei Antragstellung angegeben werden und hätte zur Folge, dass für diese (Versicherungs)Fälle nicht geleistet würde.



Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Zuzahlungen
Ab dem 3.VJ ist die ZUzahlung unbegrenzt - wie hoch ist diese unbegrenzte ZUzahlung pro Jahr!
Weitere Frage:
Zahlt die Arag Z5090 auch für eine professionelle Zahnreinigung?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

ab dem 3. Jahr gibt es beim Tarif Z50/90 keine Begrenzung mehr.

Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung fallen in den Versicherungsschutz. Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung beträgt 50%.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
90
Wann tritt der Fall 90% Erstattung ein und ist der wahrscheinlich? Immerhin steht 90 im Tarifnamen..
Danke.


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

aus Tarif Z50/90 werden sowohl für eine Regelversorgung (d.h. der gesetzliche Heil- und Kostenplan enthält keine GOZ-Anteile) als auch für eine über die Regelversorgung hinausgehende gleichartige Versorgung oder eine von der Regelversorgung
abweichende andersartige Versorgung (d.h. der gesetzliche Heil- und Kostenplan enthält vollständig oder teilweise GOZ-Anteile) 50% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge übernommen.

Einschließlich einer Vorleistung der GKV dürfen dabei 90% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge nicht überschritten werden. Laborleistungen werden entsprechend der BEL-(vertragszahnärztlich vereinbarte Laborpreise) oder BEB- Liste (privatzahnärztlichen Leistungen der Zahntechnikpreise) erstattet. Eine Beispielrechnung hab ich allerdings leider nicht zur Hand.

Hier aber ein Beispiel:
Zahnersatz-Rechnung 4000.- EURO:

Rechnungsbetrag 4000 Euro
- 283 (50%) 2000 Euro
- Kassenleistung 800 Euro
-----------------------------------------------------------------
Eigenanteil 1200 Euro

In diesem Beispiel kommt man auf eine Gesamtleistung i.H. von 70%.

Der Tarif ist somit in den Zahnersatzleistungen vergleichbar mit dem Signal B.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Schutzbrief
Kann der ARAG Z50/90 nicht über Sie, also mit Ihrem Schutzbrief, abgeschlossen werden?

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

ja, Sie können diesen Tarif über uns abschließen, hier müssten Sie sich jedoch direkt an uns per Email wenden. Noch ein Tipp – schauen Sie sich doch auch noch etwas genauer den Signal B-Tarif an.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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