Zahnersatz Leistungen
Leistung für Zahnersatz in Prozent
50 %
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Wartezeiten für Zahnersatz
8 Monate.
Leistung Inlays in Prozent
Ja, 50 %
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Begrenzung für Inlays
Die Gesamterstattung einschließlich der GKV-Vorleistung darf 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.
Leistung Implantate in Prozent
Ja, 50 %. Inklusive der GKV-Leistung beträgt die Erstattung max. 90%.
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Begrenzung für Implantate auf Anzahl
Die Gesamterstattung einschließlich der GKV-Vorleistung darf 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.
Begrenzung für Implantat auf Betrag
Ohne Begrenzung.
Leistung für Knochenaufbau in Prozent
Ja, 50 %. Inklusive der GKV-Leistung beträgt die Erstattung max. 90%.
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Leistung für Funktionsanalyse Zahnersatz
Ja, 50 %. Inklusive der GKV-Leistung beträgt die Erstattung max. 90%.
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Leistung für Keramikverblendungen in Prozent
Ja, 50 %. Inklusive der GKV-Leistung beträgt die Erstattung max. 90%.
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Begrenzung bei Leistung für Keramikverblendungen
Die Gesamterstattung einschließlich der GKV-Vorleistung darf 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.
Zahnerhalt Leistungen
Leistung für Zahnerhalt in Prozent
50 %
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Wartezeiten für Zahnerhalt
3 Monate.
Leistung für Funktionsanalyse Zahnerhalt
Ja, 50 %. Inklusive der GKV-Leistung beträgt die Erstattung max. 90%.
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Leistung für Parodontose ohne GKV-Leistung in Prozent
Ja, 50 %.
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Leistung für Parodontose mit GKV-Leistung in Prozent
Nein.
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Leistung für Wurzelbehandlung ohne GKV-Leistung in Prozent
Ja, 50 %.
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Leistung für Wurzelbehandlung mit GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Kunststofffüllungen in Prozent
Ja, 50 %. Die Gesamterstattung einschließlich der GKV-Vorleistung darf 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.
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Prophylaxe Leistungen
Leistung für PZR in Prozent
50 %
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Nein.
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Wartezeit Prophylaxe
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Ja, 50 %.
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Leistung für Prophylaxe
Ja, 50 %.
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PZR-Leistung im Detail
Die Abrechnung muss nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erfolgen. Akzeptiert wird ausschließlich die Gebührenziffer 1040 (Professionelle Zahnreinigung).
Diese sieht pro Zahn beim 1-fachen Gebührensatz einen Wert von 1,57 Euro und beim 2,3-fachen Gebührensatz einen Wert von 3,62 Euro vor. So dass sich zum Beispiel bei 28 Zähnen eine Abrechnungssumme zwischen 43,96 Euro und 101,36 Euro ergibt.
Für professionelle Zahnreinigung werden kein Pauschalbetrag und keine analoge Berechnung anderer Ziffern akzeptiert. Die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen für professionelle Zahnreinigung richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Die Kosten für professionelle Zahnreinigung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden nicht erstattet, denn Prophylaxemaßnahmen und die Entfernung von Zahnstein sowie
die Entfernung von weichen Belägen zur Fluoridierung bzw. zur Versiegelung gehören für diesen Personenkreis zum Leistungsumfang der GKV.
Kinderleistungen
Ja, bietet KFO Leistungen und ist für Kinder geeignet.
Leistet für insgesamt für 6 wichtige Kinder-Zahnarztleistungen.
Leistung für KFO ohne GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Ja, 50 %.
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Leistung für KFO mit GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
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Wartezeit Kieferorthopädie
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Ja, 50 %.
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Nein.
cancel
Leistung bei KFO für Funktionsanalyse
Ja. Leistung aber nur bei KIG 1-2, nicht bei KIG 3-5.
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Leistung bei KFO für Mini-Brackets
Nein.
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Leistung bei KFO für Kunststoff-Brackets
Nein.
cancel
Leistung bei KFO für farblose Bögen
Nein.
cancel
Leistung bei KFO für Lingualtechnik
Ja. Leistung aber nur bei KIG 1-2, nicht bei KIG 3-5.
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Leistung bei KFO für Retainer
Ja. Leistung aber nur bei KIG 1-2, nicht bei KIG 3-5.
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Leistung bei KFO für Invisalign
Ja. Leistung aber nur bei KIG 1-2, nicht bei KIG 3-5.
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Vertragsmodalitäten & Begrenzungen
Max. Leistung in den ersten Jahren
620 € im 1. bis 2. Jahr
unbegrenzt im 3. bis 4. Jahr
Altersrückstellungen
Tarif hat Beitragsrückstellungen [weniger gut]
Info
Leistung beim Privatzahnarzt
Leistungsbegrenzungen (ausführliche Beschreibung):
Die Leistung im Tarif Z50/90 der ARAG ist wie folgt begrenzt:
- im 1. Versicherungsjahr max. 310,- Euro Erstattung,
- im 2. Versicherungsjahr max. 620,- Euro Erstattung,
ab dem 3. Versicherungsjahr ist die Leistung UNBEGRENZT.
Die Gesamterstattung einschließlich der GKV-Vorleistung darf 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.
Annahmebdingungen im Detail:
Der Tarif sieht ein Annahmehöchstalter von 65 Jahren vor. Ab einem Alter von 55 Jahren muss zusätzlich zum Antrag ein zahnärztlicher Befundbericht eingereicht werden. Es werden ausführliche Gesundheitsfragen gestellt.
Kein Abschluss bei laufender oder angeratener Zahnmaßnahme möglich.
Kein Abschluss mit Aufbiss-Schiene möglich.
Abschluss bei bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich. 1-3 fehlende Zähne werden gegen einen Risikozuschlag von 20% auf den Beitrag pro Zahn mitversichert.
Mindestvertragslaufzeit / Kündigung:
Man kann die Zahnzusatzversicherung ARAG Z50/90 erstmals zum Ende der 2-jährigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
Tarifunabhängiges Erstattungsbeispiel - Erklärung der Erstattungsmethode:
Der Versicherer leistet bei dieser Methode vollkommen unabhängig von der Höhe der Vorleistung seitens der gesetzlichen Krankenkasse. Bei dieser Methode erfolgt die Berechnung prozentual vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag - die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt hier einfach noch zusätzlich oben drauf.
In der folgenden Beispielrechnung beträgt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zahnzusatzversicherung leistet 50% ohne GKV-Vorleistung.
Fiktives Erstattungsbeispiel für Muster Tarif XY:
erstattungsfähiger Rechnungsbetrag |
800,- Euro |
abzüglich 50% Leistung vom Zahnzusatztarif |
400,- Euro |
abzüglich Leistung der Krankenkasse |
150,- Euro |
ergibt Eigenanteil in Höhe von |
250,- Euro |