Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
Zahnzusatzversicherung

DKV Optident 01D

Ausführliche Leistungsbeschreibung der DKV Optident 01D Zahnzusatzversicherung – inkl. WaizmannWert, Eckdaten und Clearment Vertragsschutz.

Tarif-Nr. 56
Waizmann­Wert31%Ø-Erstattung8-Jahres-Realwert-Methode

Wichtige Eckdaten

Ø-Erstattung
31 % Rechenweg →
Bereiche
Zahnersatz: 65 %Zahnerhalt: 0 %Prophylaxe: 50 %
Max. Leistung
1.–4. Jahr
1.–2. Jahr: unbegrenzt3.–4. Jahr: unbegrenzt
Anonymer Antrag-AnnahmeCheck

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31%
WaizmannWert

Ø-Erstattung

Die DKV Optident 01D hat einen WaizmannWert-Benchmark von 31 % für die Bereiche Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe.

In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren würde die DKV Optident 01D bei Behandlungskosten von 9.940 € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)  € erstatten.

Leistungen im Detail

Vollständige Leistungsbeschreibung

Alle Eckdaten, Wartezeiten und Leistungsbereiche der DKV Optident 01D Zahnzusatzversicherung – thematisch sortiert.

1

Allgemeine Eckdaten

Eckdaten
Zahnersatz: 65 %Zahnerhalt: 0 % Prophylaxe: 50 %
Wartezeiten
Zahnersatz: 8 Monate.Zahnerhalt: Keine Wartezeiten für Prophylaxe.
Altersrückstellungen
Beiträge mit Altersrückstellungen kalkuliert. Beiträge bleiben dadurch stabil.
Versicherung Lücken
fehlende Zähne
Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
3

Zahnersatz

65 %
Wartezeit
8 Monate.
Inlays
Ja, 35% - 65% je nach Bonusheft Max. 400 EUR pro Inlay
Implantate
Ja, 35% - 65% je nach Bonusheft Max. 1000 EUR pro ImplantatMax. 6 Implantate je Kiefer inkl. bereits bestehender Implantate
Knochenaufbau
Ja, 35% - 65% je nach Bonusheft
Funktionsanalyse
Ja, 35% - 65% je nach Bonusheft
Verblendungen
Ja, 35% - 65% je nach Bonusheft Max. 78,59 EUR pro Verblendung
4

Prophylaxe

50 %
Wartezeit
Bleaching
keine Leistung
Details
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für 2 professionelle Zahnreinigungen (PZR) je Kalenderjahr. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden je PZR zu 50 % ersetzt, höchstens jedoch 50 EUR. Wird zur Durchführung der PZR eine Einrichtung aufgesucht, mit der die DKV hierfür ein Kooperationsabkommen (GoDentis) geschlossen hat bzw. die Franchisenehmer dieses Kooperationspartners ist, werden die erstattungsfähigen Aufwendungen je PZR zu 100 %, höchstens jedoch 100 EUR ersetzt.
5

Zahnerhalt

0 %
Wartezeit
Keine Wartezeiten für Prophylaxe.
Kunststofffüllungen
Nein.
Funktionsanalyse
Nein.
Wurzelbehandlung
Nein. · wenn GKV nicht leistetNein.· wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Nein. · wenn GKV nicht leistetNein.· wenn GKV leistet
6

Hightech-Leistungen

0 / 12
  • Laser-Behandlung
  • OP-Mikroskop
  • Dros-Schiene
  • Cerec-Behandlung
  • Digitale Volumentomographie
  • DNA-Analysen
  • Photoaktivierte Chemotherapie
  • Aufbiss-Schiene
  • Vollnarkose
  • Akkupunktur
  • Vector-Behandlung
  • Invisalign
7

Vertragsmodalitäten

Leistungsbegrenzungen
Ohne Begrenzung
Wartezeit
Die Wartezeit in diesem Tarif beträgt für Zahnersatz 8 Monate. Für die Individualprophylaxe gibt es KEINE Wartezeit.
Kündigungsfrist
Eine Kündigung des Zahntarifs Optident 01D der DKV ist erstmals zum Ende der 2-jährigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich mit 3-monatiger Frist möglich.DKV kündigen – Checkliste →
Stiftung Warentest

Welche Testergebnisse gibt es?

Testergebnisse von Stiftung Warentest für die DKV Optident 01D. Vergeben werden Schulnoten von 0,5 bis 6.

  • Test2010Note2.70
  • Test2008Note2.60
  • Test2008Note2.60
Aus dem Forum

User-Fragen an das Waizmann-Team

Echte Fragen zu DKV Optident 01D – beantwortet von unseren Experten.

  • Geben Sie hier einige Stichworte zu Ihrer Frage ein

    Ist man beim Optident 01D-Tarif der DKV gebunden an Partnerzahnärzte der DKV oder leistet diese Versicherung auch bei nicht Vertragspartner und betrifft die DKV-Partnerschaft nur die 100%ige Erstattung der PRZ zweimal im Jahr.
    Ich würde mich freuen über eine kurze Mitteilung.
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    der Tarif hat für PZR folgende Leistung:

    Erstattungsfähig sind Aufwendungen für 2 professionelle Zahnreinigungen (PZR) je Kalenderjahr. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden je PZR zu 50 % ersetzt, höchstens jedoch 50 EUR.

    Wird zur Durchführung der PZR eine Einrichtung aufgesucht, mit der die DKV hierfür ein Kooperationsabkommen (GoDentis) geschlossen hat, werden die erstattungsfähigen Aufwendungen je PZR zu 100 %, höchstens jedoch 100 EUR ersetzt.

    Dieses Angebot, über den Besuch bei einen Go-Dentis-Partnerzahnarzt ein Mehr an Leistung zu erhalten bezieht sich nur auf die PZR.

    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)