DKV Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung
Wann kann ich meine DKV Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der DKV beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?Hier finden alle Kündigungsfristen der DKV Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die DKV per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die DKV ausdrucken.
Kann ich meine DKV Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?
Die meisten Zusatzversicherungen der DKV können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.Tarif | Art | Kündigungsfrist |
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DKV KDTK85+KDBE | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Man kann das Versicherungsverhältnis im Tarif KombiMed Dental Premium KDTK85 bzw. KombiMed Zahn KDBE der DKV zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von zwei Versicherungsjahren, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. |
DKV UZ2 | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
DKV KGZ2 | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
DKV KS2 | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
DKV UZ1 | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
DKV KGZ1 | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
DKV KS1 | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
DKV KDTP100 + KDBP | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein. Die Tarife KDTP100 + KDBP können zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform (z. B. Brief oder Email) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. |
DKV KDTK85 + KDBP | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein. Die Tarife KDTK85 + KDBP können zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform (z. B. Brief oder Email) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. |
DKV KABN | Heilpraktiker | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
DKV KombiMed Hilfsmittel KHMR | Brille | 3 Monate zum Versicherungsjahr Der Versicherungsvertrag kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre (das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und endet am 31.12 des betreffenden Kalenderjahres) gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. |
DKV KombiMed Sehhilfen KSHR | Brille | 3 Monate zum Versicherungsjahr Der Versicherungsvertrag kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre (das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und endet am 31.12 des betreffenden Kalenderjahres) gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. |
DKV KDTP100 + KDBE | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Man kann das Versicherungsverhältnis im Tarif KombiMed Dental Premium KDTP100 bzw. KombiMed Zahn Tarif KDBE der DKV zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von zwei Versicherungsjahren, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. |
DKV KDT85+KDBE | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Man kann das Versicherungsverhältnis im Tarif KDT85 + KDBE der DKV zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von zwei Versicherungsjahren, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. |
DKV Optident 01D | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Eine Kündigung des Zahntarifs Optident 01D der DKV ist erstmals zum Ende der 2-jährigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich mit 3-monatiger Frist möglich. |
DKV D85+DBE | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Eine Kündigung im Zahnzusatztarif D85+DBE der DKV kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von zwei Versicherungsjahren, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. |