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DKV Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung

Wann kann ich meine DKV Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der DKV beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden alle Kündigungsfristen der DKV Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die DKV per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die DKV ausdrucken.

Senden Sie Ihre Kündigung an

Schicken Sie die Kündigung an:
service@dkv.com

Kann ich meine DKV Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?

Die meisten Zusatzversicherungen der DKV können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.

Tarif
Art
Kündigungsfrist
Z80Zahnzusatzzum Monatsende
Der Tarif kann erstmalig zum Ende des zweiten Versicherungsjahres ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Danach kann der Tarif ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Z90Zahnzusatzzum Monatsende
Der Tarif kann erstmalig zum Ende des zweiten Versicherungsjahres ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Danach kann der Tarif ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Z100Zahnzusatzzum Monatsende
Der Tarif kann erstmalig zum Ende des zweiten Versicherungsjahres ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Danach kann der Tarif ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Z80+PLSZahnzusatzzum Monatsende
Der Tarif kann erstmalig zum Ende des zweiten Versicherungsjahres ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Danach kann der Tarif ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Z90+PLSZahnzusatzzum Monatsende
Der Tarif kann erstmalig zum Ende des zweiten Versicherungsjahres ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Danach kann der Tarif ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Z100+PLSZahnzusatzzum Monatsende
Der Tarif kann erstmalig zum Ende des zweiten Versicherungsjahres ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Danach kann der Tarif ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
KDTK85+KDBEZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Man kann das Versicherungsverhältnis im Tarif KombiMed Dental Premium KDTK85 bzw. KombiMed Zahn KDBE der DKV zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von zwei Versicherungsjahren, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
UZ2Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
KGZ2Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
KS2Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr